Dürfen Eintrittskarten, die gutgläubig von einem Betrüger gekauft wurden, gesperrt werden?
Im vorliegenden Fall wurden Eintrittskarten für eine beliebte, ausgebuchte Veranstaltung im Internet bei den Kleinanzeigen angeboten. Die Übergabe der Tickets und die Bezahlung erfolgte persönlich und bar.
Auf Rückfrage beim Veranstalter wurde erfahren, dass die Ticket (print at home) nicht bezahlt wurden und die Buchung des ursprünglichen Käufers somit nicht gültig sei und storniert wurde.
Darf nun den Käufern, die davon aufgegangen sind, die Tickets ordnungsgemäß zu kaufen, der Zutritt verweigert werden und bleiben diese auf den Kosten sitzen?
Der Veranstalter und die Ticket-Vermittlung haben bereits Anzeige erstattet.
Sag mal, dass fragst du allen Ernstes nach ?
Natürlich kann und werden diese Karten gesperrt. Sie sind ungültig.
Und man hat doch nicht beim Veranstalter oder einer seiner Agenturen gekauft und bezahlt.
Für den Eintritt sollte es also nach Deiner Ansicht egal sein, ob der Veranstalter das Eintrittsgeld bekommen hat oder nicht ?
Man bleibt auf seinen Kosten sitzen. Klare Sache, denn die Personalien des Verkäufers hat man ja sicherlich nicht notiert ?
Darf nun den Käufern, die davon aufgegangen sind, die Tickets
ordnungsgemäß zu kaufen, der Zutritt verweigert werden und
bleiben diese auf den Kosten sitzen?
Richtig ist, dass der Käufer, der von ordnungsgemäßen Tickets ausging, sich im Schadensfall an seinem eigenen Vertragspartner schadlos zu halten hat. Er kann auch nicht gutgläubig Rechte erwerben (hier das Recht, die Veranstaltung zu besuchen), die in Wahrheit nicht existieren.
Der Käufer könnte allerdings behaupten, dass das gekaufte Recht sehr wohl bestand und die Stornierung nicht zum Erlöschen des Tickets geführt hat - da müsste man das fragliche Recht im Einzelfall prüfen, dh den Vertrag, der zwischen seinem Verkäufer und dessen Erstverkäufer geschlossen wurde. Dann hätte sich der Veranstalter schlicht mit der Nichtzahlung auseinanderzusetzen, das wäre also ein internes Problem.
Tatsächlich erscheint mir eine Stornierung auch ungewöhnlich. Viel mehr würde ich erwarten, dass der Verkäufer versucht, das Geld zwangsweise einzutreiben, anstatt einfach vom Vertrag Abstand zu nehmen. Ein grundsätzlich bestehendes Recht des Veranstalters, seine Leistung (den Zutritt zur Veranstaltung) wegen Nichtzahlung zurückzubehalten, erscheint mir bei so einer Veranstaltung, die man ja nicht nachholen kann, unsinnig.