Betrug bei privatem KFZ-Verkauf?

Hallo!

Ich habe mal eine Frage, bin in einer etwas ungünstigen Lage. Am 9. Oktober 2011 habe ich mein altes Auto von privat verkauft. Da der Käufer an einem Sonntag kam, dann noch aus ca. 100km Entfernung, haben wir direkt an dem Sonntag einen Kaufvertrag gemacht und er hat das Auto mit unseren Nummernschildern mitgenommen. Er wollte es direkt in der kommenden Woche ummelden.

Nun bin ich wohl offensichtlich auf den Käufer hereingefallen, obwohl er eigentlich einen ziemlich seriösen Eindruck gemacht hat. Es sind nun knapp 6 Wochen nach dem Verkauf vergangen und ich habe bis heute kein Schreiben vom Finanzamt erhalten, dass ich von der bereits entrichteten Fahrzeugsteuer etwas zurückerhalte.

Ich zweifel nun etwas daran, ob der Käufer das Fahrzeug wirklich umgemeldet hat, am Telefon sagt er immer, dass er es gemacht hat. Leider hat er auch bis heute nicht die alten Kennzeichen zurückgeschickt, das hatten wir eigentlich vereinbart.

Sicher könnt ihr jetzt mit erhobenem Zeigefinger sagen, dass sowas sehr riskant ist, aber ich überlege nun, wie ich weiter vorgehen kann. Normalerweise dauert es doch ca. 2 Wochen, bis man vom Finanzamt hört. Kann ich in dem Fall einen Rechtsanwalt einschalten? Da ich ja wohl im Recht bin, wird der Käufer des Autos wohl auch für die Rechtsanwaltskosten aufkommen, oder liege ich da falsch?

Immerhin ist der TÜV des Wagens auch Ende Oktober abgelaufen. Im schlimmsten Falle fährt der Käufer nun mit abgelaufenem TÜV herum und das Fahrzeug ist noch auf mich zugelassen…

Würde mich sehr über kurze Ratschläge freuen.

Liebe Grüße,
stefano18

Hallo,

Würde mich sehr über kurze Ratschläge freuen.

was sagt denn Deine KFZ-Versicherung dazu? Die ist doch - nach der Zulassungsstelle - die erste, die von der Ummeldung erfährt.

Gruß
Christian

Guten Tag.
Mein Rat, schreibe an die Kfz. Zulassungsstelle und an deine Kfz. Versicherung.

Ich XXXXXX habe mein Fahrzeug am XXXXX Uhrzeit XXXX an Herrn XXXXX Wohnhaft XXXXX Straße XXXX Nummer XXX verkauft.

Mit freundlichem Gruß

XXXX

Mfg Wolfgang

Hallo !
Im besten Fall ist alles bereits lange erledigt.

Du vermutest es doch nur,weil das FA sich nicht meldet. Na,die werden auch anderes zu tun haben,als solche Banalitäten bevorzugt abzurechnen.
Das geht alles ganz automatisch,kann aber dauern.

Viel wichtiger wäre ja die Klärung bei Verkehrsamt und Versicherung,ob abgemeldet wurde.
Hast Du das denn nicht sowieso selbst gemacht ? Das ist das erste,was man macht,man teilt Verkehrsamt und Versicherung den Verkauf mit,mit Datum und Name/Anschrift des Käufers.

MfG
duck313

Hallo Wolfwer,

der Zulassungsstelle reicht so ein einfaches Schreiben nicht, die brauchen einen Kaufvertrag mit der Unterschrift des Käufers. Dann schreiben die den an und weisen darauf hin, dass er den Wagen umzumelden hat. Mehr machen die aber auch nicht, auch wenn der Käufer darauf nicht reagiert. Alles weitere ist Privatrecht.

Ich würde am Montag bei der Zulassungsstelle anrufen und nachfragen, ob der Wagen umgeschrieben wurde. Wenn nicht, dann würde ich den Kaufvertrag bei der Zulassungsstelle einreichen und gleichzeitig bei einen Anwalt vorsprechen.

Beste Grüße
Guido

Guten Tag,
pack dir den Kaufvertrag und fahre zur nächsten Polizeidienststelle. Schildere den Vorgang und lasse eine Halterabfrage machen. Wenn das Auto noch auf deinen Namen zugelassen ist, kannst du dir einen RA nehmen, möglicherweise unternimmt aber auch schon die Polizei etwas…
Gruss Jochen

Guten Tag,

unternimmt aber auch schon die Polizei etwas…

Wenn das Fahrzeug bezahlt wurde macht die Polizei nichts. Hatte den gleichtn Fall allerdings ohne Kaufvertrag und der Beamte sagte mir sinngemäß
„Sie hätten mir sagen müssen, daß der Käufer nicht bezahlt hat, dann hätten wir was unternehmen können.“

Viele Grüße
HylTox