Mein Kollege hat sich gestern ein neues Auto (NEU-Fahrzeug) gekauft.
Sein Händler hat im vorausgegangen Verkaufsgespräch ein Service-Intervall von 30.000 km oder einmal jährlich erwähnt. Das war mit einer der Gründe für den Kauf des Fahrzeuges.
Gestern bei der Übergabe der Papiere, speziell des Service-Heftes sprach der Händler wieder von einem Service-Intervall alle 30.000 km. „Dann sehen wir uns in einem Jahr oder nach 30.000 km“
Daraufhin wurde der Kaufvertrag mit der Unterschrift komplettiert.
Bei der Übergabe des Fahrzeuges kam dann die Ernüchterung. Der Händler erklärt den Bordcomputer und ach, in der Service-Anzeige erscheint ein Intervall, dass man alle 20.000 km eine Werkstatt aufsuchen soll. WAS - wieso das denn jetzt?
Danach hat mein Kollege das Service-Heft kontrolliert - auch hier sind 20.000 km eingetragen. Das kann doch nicht sein! Es wurde die ganze Zeit vom Händler und vom Käufer über ein Intervall von 30.000 km gesprochen.
Ausrede des Händler: Das wurde vermutlich vom Werk so geändert.
Das stellt sich aber als Falschaussage dar, da in einigen Werbe-Prospekten, welche jetzt im Nachhinein (heute erst) auf das Kleingedruckte untersucht wurden, schon immer 20.000 km stehen.
Mit dem Händler war gestern keine Einigung möglich. Mein Kollege hat widerwillig das gekaufte Fahrzeug mitgenommen.
Mein Kollege hat wenigstens noch den Vorschlag gemacht die erste Durchsicht umsonst zubekommen. Ich denke in Angesicht der Mehr-Kosten, welche im Laufe der Jahre somit anlaufen (1/3 mehr!!!), wäre das ein durchaus faires Angebot. Der Händler will nix machen. Ich denke aber er muss irgendein Angebot machen - oder? Es ist doch sonst Betrug!
Oder ist mein Kollege verpflichet, alle Werbe-Prospekt eines Fahrzeuges so genau zustudieren, um solche Unterschiede (20.000 km /30.000 km) festzustellen? Zumal diese Information nicht in allen Prospekten drinsteht. Oder kann man auf die Aussage eines Händlers vertrauen?
Bin kein Anwalt, aber ich sehe hier das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ohne Möglichkeit der Nachbesserung. also sollte der Käufer in diesem fiktiven Fall den Kaufvertrag wandeln können.
Allerdings müsste er klar belegen können, dass der Verkäufer wirklich von einem Intervall von 30.000 Km sprach.
Daran würde es wohl scheitern, wäre dies alles wirklich passiert…
Meine persönliche Ansicht: wenn man nicht gerade viel fährt, sollte man in einem solchen, natürlich rein fiktiven, Fall mit dem Geschäftsführer des Autohauses sprechen und sich auf die gratis Durchführung der nächsten großen Inspektion einigen.
Ansonsten könnte man ja in Zukunft dieses Autohaus meiden, ob das dem Laden dann zum Vorteil gereichen würde, wage ich zu bezweifeln…
Hallo Garti,
kann mich Matthias nur anschliessen, es wird nicht beweisbar sein, das der Intervall 30.000 km beträgt. Ich würde auch versuchen mich auf eine kostenlose Inspektion mit dem Autohaus zu einigen und danach den Laden wechseln
Zu den Inspektionsintervallen: Da wird mit Zahlen viel getäuscht, es ist nicht unbedingt viel billiger wenn der Serviceintervall so weit auseinanderliegt. Beispiel Bremsbeläge: Sieht die Werkstatt, das die noch ca. 10.000 km halten die nächste Inspektion ist aber erst nach 20.000 muss man dann schon austauschen, obwohl sie noch für 10.000 gut wären. Aber macht die Werkstatt es nicht, beschwert sich der Kunde wenn er zwischen den Inspektionen auf den Felgen bremst…
Solange Ölwechselintervalle verlangen meist auch sündhaft teure Öle, da ist ebenfalls keine Ersparnis zu erzielen.
Wenn man sich die Werkstattkosten von modereren Autos anschaut mit großen Inspektionsintervallen, liegen die nicht unbedingt unter denen von älteren Modellen mit niedrigeren Intervallen. Im letzten ADAC Heft wurden Servicekosten einzeler Modelle verglichen, da gab es enorme Unterschiede, war ganz aufschlussreich.
Fazit: Die Werkstatt bekommt Dein Geld so oder so…
Gruß elmore
Mein Kollege hat das Anfrage mit wenigsten einer kostenlosen Inspektion gemacht.
Die Antwort des Händler: „Nein, sie bekommen nix mehr. Sie haben schon zu viel Rabatt erhalten. Da haben sie jetzt Pech.“.
Das mit dem Beweisen der Aussage (30.000 km) des Händler wird sicherlich etwas schwierig. Zeuge ist einzig die Freundin (Lebensgefährtin) meines Kollegen. Aber ich denke als Geschäftsmann sollte man zu seinen Aussagen stehen, oder?
Ich würde das schon als vorsätzlichen Betrug deuten, da der Händler den Werbe-Prospekt (übrigens vom Februar!!!) kennen müsste und auch vom Hersteller Informationen über etweilige Änderungen erhält. Und das war ja sicherlich nicht das erste Auto, was er seit Februar verkauft.
natürlich ist das Verhalten des Händlers katastrophal. Jetzt muss man abwägen: Hat Dein fiktiver Kollege Rechtsschutz? Dann würde ich einen Anwalt einschalten und auf Rückgabe wegen nicht erfüllter Eigenschaft klagen. Geht das Prozessrisiko auf eigene Kosten würde ichs abhaken, da die Sache so oder so ausgehen kann. Recht haben und bekommen ist halt zweierlei.
Dann halt das Autohaus meiden und im Freunden und Kollegenkreis richtig „Reklame“ für den Händler machen.
Solche Geschäftsgebaren zahlen sich für Händler die langfristig Geschäfte machen wollen in der Regel nicht aus.
Gruß elmore
Ja, das Verhalten des Händlers ist miserabel.
Der fiktive Kollege hat leider kein Rechtsschutz. Und ist sich bewusst, dass der Fall so oder so ausgehen kann. Er wird es sicherlich nicht auf eine Verhandlung ankommen lassen.
Jeodch hofft der Kollege noch auf eine gütliche Einigung mit dem Händler. Er hofft, dass ein Geschäftsmann zu seinen Aussagen steht. So oder in einer geänderten Form (igrendein Ausgleich).
Die Meidung des Autohauses ist schon angestrebt, wenn der „Fall“ abgeschlossen ist. Die „Reklame“-Trommel läuft, meines Wissens, auch schon.
ich hab mich auch mal mit einem Autohaus „gekloppt“. Damals ging´s um eine Gewährleistungssache bei einem Gebrauchtwagen. Das Autohaus kam mir erst entgegen als ich dort vor anderen Kunden (!) ziemlich direkt und ziemlich laut wurde…
die Sache juristisch anzugehen, scheint wirklich ein Roulette-Spiel zu sein. Aber es gibt doch die Schiedsstellen der Kfz-Innung. Die sollte über die Handwerkskammer zu finden sein (über Google finde ich für Marienberg nix). Vielleicht wäre das einen Versuch wert …
Ganz so hoch (Schiedstelle oder Gericht) wollte der Kollege den Fall nicht angehen. Er ist einfach nur sehr verärgert und hat hier etwas Rat gesucht.
Ich finde den Vorschlag von tinchen ganz okay. Wenn also der Autohändler nicht auf Kulanzbasis was tun kann muss mein Kollege eben mal im Autohaus etwas direkter werden.
Andererseit stimmt auch die Aussage, dass man bei kürzeren Inspektionsintervallen ja auch weniger bezahlt und es sich im Endeffekt ausgleichen wird. Sei es drumm. Es ist nicht korrekt mit Falschaussagen ein Kaufvertrag „zu erschleichen“ und dann nicht zu seinen Aussagen zu stehen. Das ist sehr ärgerlich.
@all:
Danke für die vielen Meinungen und noch ein schönes Wochenende.