Betrug beim Autokauf

hallo,
wie kann man vorgehen, wenn man beim autokauf vom verkäufer (gewerblich, kein privatverkauf) betrogen wurde hinsichtlich „auslieferungszustand“ des gebrauchtwagen?
wenn z. b. vereinbart wurde und auch im kaufvertrag fixiert wurde, dass der große kundendienst mit ölwechsel gemacht wird, der zahnriemen und das öl getauscht werden - und dies NACHWEISLICH NICHT gemacht wurde, welche möglichkeiten hat man als käufer?
es wurde der keilriemen (natürlich billiger als der zahnriemen) gewechselt - aber der aufkleber für den zahnriemenwechsel ausgefüllt und angebracht. dies ist doch eigentlich wissentlicher betrug, oder nicht? das öl ist rabenschwarz, die zündkerzen steinalt und abgebrannt, der luftfilter total hinüber.

danke für tipps und hinweise!

lg,
sonja (stinksauer…)

Hallo
Ein KFZ-Sachverständiger kann sich in so einem Fall den Wagen anschauen!

Guten Abend,
nunja, wenn du belegen kannst, dass tatsächlich geschuldete Arbeiten
am KFZ nicht durchgeführt worden sind, so kannst du dir zunächst deine Rechte aus dem Kaufvertrag (dort waren sie ja zugesichert?) vorbehalten und Erfüllung verlangen.
Sofern die Arbeit am KFZ durchgeführt werden sollte, um es in den vertragsgemäß geschuldeten Zustand zu versetzen und dies bisher noch nicht erfolgt ist, so kannst du, wenn du das Auto schon hast

  1. Nacherfüllung verlangen
    Je nachdem wie sich der Verkäufer verhält hast du die Möglichkeit im weiteren Verlauf
  2. Weitere Sekundärrechte geltend zu machen
    (Rücktritt, Schadensersatz, Minderung)

MfG

wenn z. b. vereinbart wurde und auch im kaufvertrag fixiert wurde,

Wenn man einen Kaufvertrag hat, kann man seine Erfüllung juristisch durchsetzen. Also zum Anwalt oder zur Verbraucherzentrale.

Ich würde den Händler schriftlich zur Nachbesserung auffordern und um einen Termin in der Wekstatt bitten. Kommt keine Antwort, würde ich den zunächst kostenlosen Weg über die Schiedstelle des Kfz. Handwerkes gehen.

hallo,
vielen dank schon mal für die antworten!
einziges problem: ich habe keinen privat-rechtschutz, lediglich beim ADAC einen verkehrsrechtschutz der aber nur bei verkehrsangelegenheiten greift.
wegen der nachbesserung: ich habe nach der geschichte ja keinerlei vertrauen mehr in diese werkstatt - wer einen aufkleber für ausgetauschte zahnriemen einklebt und ausfüllt und die leistung aber nicht erbracht hat, wird sicher bei der nachbesserung auch nicht ehrlicher handeln, im gegenteil - die werden noch groll gegen mich hegen, weil ich mich wehre!
ich würde lieber die nachbesserung durch eine mir bekannte werkstatt machen lassen und dann die rechnung an den autohändler schicken, bzw. die leistungen im voraus durch ihn auf kostenvoranschlag begleichen lassen um nicht am schluss auf der rechnung sitzen zu bleiben.
oder aber er veranlasst und beauftragt die arbeiten bei einer VW-vertragswerkstatt (kann dieser - sorry, aber da wurden vorurteile wieder mal völlig bestätigt und bekräftigt - anatolische hinterhofhändler gern selber auswählen) an meinem heimatort und ich bekomme die belege dafür. für die „durchgeführten“ arbeiten habe ich keinerlei belege erhalten! nur einen falsch ausgefüllten ölzettel sowie den zahnriemenbepper.

lg,
sonja