Betrug beim Hauskauf

Hallo,

wir haben uns im Sep. 09 ein Haus gekauft. Im Nov. haben wir alles neu renov. bis auf den Flur und das Gästezimmer. Nach diesem Winter kamen im Flur schwarze Schimmelflecken durch die Tapeten, im Schlafzimmer schimmeln die Tapeten richtig und auch im Kinderzimmer!
Wir haben sie daher auch wieder abgerissen.
Auch im Flur sind wir beigegangen und haben entdeckt das unter der Bodeure die Tapeten abgetrennt und neue darn gesetzt wurden sind.
Beim besichtigungstermin haben sie auf Nachfrage gesagt, sie hätten nie Probleme mit Feuchten Wänden gehabt.
Um der Ursache auf den Grund zu gehen, haben wir einen kommen lassen, der die Feuchtigkeit in den Wäden und im Boden misst (kein Gutachter) der sagte uns, es sei Grundfeuchte und die besteht schon ewig.Also wurden wir belogen.
Den Schden schätzt er auf 50000Euro!
Die Wände müssen verrieselt werden (verdichtet ) Fußböden müssen raus, da keine Dämmung besteht, der nasse Putz muß bis auf die Grundmauern runter und ums ganze Haus sollte man neue Drenaige legen…
Und nun?
Eine Rchtsschutz besteht nicht und das Buget ist bei der Renovierung aufgebraucht worden!
Vielleicht hat ja jemand Ideen und Tips die uns weiter helfen.

Gruß Haacki

Hi erstmal!

Vorab … ich drücke Euch alle Daumen dass Ihr das Problem geregelt bekommt.

Der einzige Tipp, der hier zählen kann: Ab zum Rechtsanwalt und ein Erstgespräch führen. Das hört sich für einen Laien nach arglistiger Täuschung an… mit allen Konsequenzen und Möglichkeiten für Euch, die der Anwalt gerne erläutern wird.

Der Erstberatungstermin kostet zwar etwas, aber kann Euch zig-tausende sparen. Also, nicht warten sondern sofort handeln!

Hoffentlich habt Ihr Erfolg !

Viele Grüße
Ralf

Das kann man auch so lesen:
Es handelt sich um ein ganz normales älteres Haus, das durch falsche Nutzung und mangelnde Beheizung in der Substanz geschädigt wurde. Bezeichnend dafür ist der Ort des Auftretens des Schimmels.
2)
Zwischen Luxussanierung und Schadensbeseitigung können locker 45.000 € liegen. UU genügt zur zukünftigen Schadenabwehr ein Kalkanstrich und eine Abluftanlage in den Räumen, wenn das Nutzerverhalten nicht umgestellt werden soll.
3)
Geiz ist Geil. Von der Sache nichts verstehen. Vorher das Geld für den Fachmann einsparen. Hinterher heulen.

vnA

Das kann man auch so lesen:
Es handelt sich um ein ganz normales älteres Haus, das durch
falsche Nutzung und mangelnde Beheizung in der Substanz
geschädigt wurde. Bezeichnend dafür ist der Ort des Auftretens
des Schimmels.
2)
Zwischen Luxussanierung und Schadensbeseitigung können locker
45.000 € liegen. UU genügt zur zukünftigen Schadenabwehr ein
Kalkanstrich und eine Abluftanlage in den Räumen, wenn das
Nutzerverhalten nicht umgestellt werden soll.

Diese Aussage ist doch ein wenig vermessen!

  1. Ursache durch falsches Nutzungsverhalten - möglich! Aber nicht durch den Käufer (erstens reicht hier ein Jahr nicht ganz aus, um das Mauerwerk so zu durchfeuchten - es sein denn man betreibt eine Sauna. Und zweitens wurde geschrieben dass schon mittels Schönheitsrep. übertüncht wurde)

  2. Wenn die angegebenen Arbeiten notwendig werden, hat das nix mit Luxussanierung zu tun!

Geiz ist Geil. Von der Sache nichts verstehen. Vorher das Geld
für den Fachmann einsparen. Hinterher heulen.

Ich finde Geil, wie Du andere angreifst, nur weil Du hier etwas vermutest! Fehler passieren und haben nix mit Geiz zu tun! Unvermögen ja -schon eher. Das ist ein Grund den Kopf zu schütteln, aber nicht anderen „Blödheit“ zu unterstellen.

Nicht jeder bewegt sich in dem Thema so sicher und gewandt wie Du und hat dazu noch Geld im überfluss um sich mit Gutachtern für allen Scheiß einzudecken.

Und,… der Frager heult nicht, er fragt! Das sollte ja wohl legitim sein, oder nicht!

Ich weiß ja,… v.n.A. … Du bist unfehlbar…

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Eine Rchtsschutz besteht nicht

Würde diesen Fall auch nicht bezahlen.

Vielleicht hat ja jemand Ideen und Tips die uns weiter helfen.

Jetzt den Rechtsweg zu beschreiten wird teuer, kostet viel Zeit und bleibt bis zum Schluß im Ergebnis ungewiß.

Wenn das Haus dermaßen feucht ist, hätte man das im September 09 feststellen können. Vielleicht hättet Ihr das nicht gekonnt, aber ein Fachmann hätte das. Das sage ich jetzt nicht aus Häme, sondern weil Ihr dem Richter erklären müßt, warum Ihr das vor dem Kauf nicht bemerkt habt.

Diese Aussage ist doch ein wenig vermessen!

  1. Ursache durch falsches Nutzungsverhalten - möglich! Aber
    nicht durch den Käufer (erstens reicht hier ein Jahr nicht
    ganz aus, um das Mauerwerk so zu durchfeuchten - es sein denn
    man betreibt eine Sauna. Und zweitens wurde geschrieben dass
    schon mittels Schönheitsrep. übertüncht wurde)

Flur, Kinderzimmer, Schlafzimmer sind feucht. Genau die Räume die üblicherweise nicht oder wenig beheizt werden. Rein physikalisch die Räume, in denen sich Feuchtigkeit bilden muss. Soll ich noch eine Vermutung äußern: Der Schimmel befindet sich an Außenwänden.
Dass ältere Häuser schon mal eine Schönheitsreparatur erhielten, überrascht mich jetzt nicht. Nicht überrascht mich auch die Behauptung des UP, dass damit etwas übertünscht werden sollte.

  1. Wenn die angegebenen Arbeiten notwendig werden, hat das nix
    mit Luxussanierung zu tun!

Die Wärmedämmung eines Fußbodens ist nicht erforderlich, wenn sie auch im Sinne der Energieeinsparung sinnvoll sind. Der Einbau einer Drainage ist bauphysikalischer Unsinn, wenn es sich nicht um drückendes Wasser handelt. Dann kommt die Brühe aber im Strahl aus der Wand. Ich bleibe dabei: Die vorgeschlagenen Arbeiten sind möglicherweise nicht in dem genannten Umfang erforderlich, werden also von mir als Luxussanierung bezeichnet.

Geiz ist Geil. Von der Sache nichts verstehen. Vorher das Geld
für den Fachmann einsparen. Hinterher heulen.

Ich finde Geil, wie Du andere angreifst, nur weil Du hier
etwas vermutest! Fehler passieren und haben nix mit Geiz zu
tun! Unvermögen ja -schon eher. Das ist ein Grund den Kopf zu
schütteln, aber nicht anderen „Blödheit“ zu unterstellen.

Unvermögen mag ein anderes Wort für Blödheit sein. Geiz ist eine Charaktereigenschaft.

Nicht jeder bewegt sich in dem Thema so sicher und gewandt wie
Du und hat dazu noch Geld im überfluss um sich mit Gutachtern
für allen Scheiß einzudecken.

Ich schäme mich ja auch, dass ich in einem Expertenforum auf Fragen antworte von denen ich hoffe, dass ich etwas davon verstehe.
ob ich Geld habe oder nicht, steht hier meines erachtens nicht zur Debatte.

Und,… der Frager heult nicht, er fragt! Das sollte ja wohl
legitim sein, oder nicht!

nun ja,

Ich weiß ja,… v.n.A. … Du bist unfehlbar…

wenn du meinst

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Abgesehen davon, dass neben ein paar allgemeinen destruktiven Nachschlägen auch schon viel richtiges gesagt wurde, noch ein Tipp zur Reihenfolge des Vorgehens:

  1. Baugutachter holen (nicht irgendeinen Bekannten), der die Ursache genau und zuverlässig feststellt. Insbesondere muss er feststellen, ob der Mangel wirklich schon seit Jahren besteht oder ob es sich tatsächlich um Nutzungsfehler handelt.

  2. Wenn der Mangel aber seiner Meinung nach vor dem Kauf schon (lange) bestanden haben muss, müsst ihr zum Anwalt, der mit Euch das Thema „arglistige Täuschung“ diskutiert. Das ist überhaupt nicht einfach, kostet Geld und kann sich ewig hinziehen. Insbesondere der Beweis der Arglistigkeit ist schwer („Bei uns war nie was“, „Klar haben wir ab und zu Renoviert“, …).

Ihr müsst Euch wohl drauf einstellen, nochmal erst 'nen Tausender in die Hand zu nehmen, um die Ursachen zu finden und DANN könnt ihr überlegen, wie hoch der „Erwartungswert“ ((maximaler Schadenersatz) x Wahrscheinlichkeit) und Eure Investition in Anwalt etc. sind.

Und ich muss vnA aus eigener Erfahrung recht geben, dass bspw. eine Drainage manchmal sehr leichtfertig als Lösung gegen Feuchtigkeit genannt wird, selbst wenn die Feuchtigkeit von INNEN kommt (Kältebrücken etc.) oder aus dem Fundament UNTER dem Haus (wo man so gut wie gar nicht dran kommt, jedenfalls nicht mit verhältnismäßigem Aufwand).

Ich fahre gerade regelmäßig an einer Baustelle (unser Ex-Haus) vorbei, wo man das ganze Haus ausbuddelt und ringsum Drainage legt, obwohl wir durch Gutachter wissen, dass in dem Haus das Grundwasser unter der Bodenplatte nach oben drückt und eine seitliche Drainage nix bringt. Die hattte uns einige andere aber auch immer wieder ohne weitere Besichtigung damals empfohlen. Also Vorsicht mit vorschnellen Schätzungen der notwendigen Maßnahmen.

Beim Thema Dämmung geht’s dann oft mit solchen unpassenen Patentrezepten weiter.