Betrug? Betreuer bedient sich selbst?

Hallo,

ich bräuchte bitte kurz einen guten Ratschlag.

Meine Oma ist im Juli gestorben und ich bin unter anderem auch Erbe. Mein Onkel war Betreuer über ca. 5 Jahre bei ihr. Er hatte eine Generalvollmacht und jetzt kam heraus, dass er über all die Jahre sich selbst am Geld bedient hat. Er hat immer „kleine Beträge“ abgehoben, aber insgesamt komme ich nach Umsatzübersicht der Bank auf rund 80.000 € !!! Die fallen natürlich vom Erbe weg. Ist das nicht Betrug?

Vielen, vielen lieben Dank, für zahlreiche Antworten!

Wenn der Sohn (Onkel)zu Lebzeiten mit dem Willen der Mutter von dieser Geschenke oder auch eine Bezahlung für seine erhebliche Betreuungsleistung, die Sie als Enkel und mangels Vollmacht nicht erfüllen konnten, erhalten hat, bleibt Ihnen als Enkel bzw. Neffen das, was noch nach Ihrem Vater bzw. der Mutter vom Erbe nach der Oma vorhanden ist. Zu prüfen wäre, ob Ihrem Vater oder Ihrer Mutter Erbergänzugnsansprüche oder Pflichtteilsergänzungsansprüche aufgrund einer Aushöhlung des Erbes entstanden sind, die Sie nach Ihrer verstorbenen Mutter oder dem Vater geltend machen könnten.

Es wurde ohne Wissen von meiner Oma abgehoben, immer in kleineren Beträgen und das in Abständen von 20 Minuten bis zu dreimal täglich! Er muss uns doch beweisen, dass, das die Oma so wollte! Und das kann er nicht… Was ist dann?

Zunächst steht nur fest, dass Ihr Onkel seine Mutter als deren Sohn wie es sich gehört und aufgrund der Vollmacht treu umsorgt hat. Wenn Sie jetzt, vermutlich seiner Ansicht nach als „Erbschleicher“, boshafte Verdächtigungen gegen ihn erheben, dann kann er Sie wegen dieser Äußerungen verklagen. Sie sind als derjenige, der eine unbewiesene Behauptung frech in den Raum stellt, nach geltendem Recht verpflichtet, für eine solche boshafte Unterstellung den Beweeis anzutreten. Solange Ihnen dies nicht geling, gilt für Ihren Onkel nicht nur die Unschuldsvermutung nach dem geltenden Recht, sondern Sie haben ein echtes Problem!

Ich setze ja keine Behauptungen in die Welt, sondern hier nur anonym. Desweiteren haben wir ja den Beweis und er kann uns nicht das Gegenteil beweisen. Außerdem hat er Gelder in Versicherungen angelegt, zu Gunsten nur auf ihm… Das ist Untreue nach StGB.

Hallo auch!

Ob es sich hier um Betrug handelt oder nicht kann nur festgestellt werden, wenn geprüft wird, ob die Vollmachten auch der finanziellen Vorsorge dienten und ob ggf auch nachgewiesen werden kann, was mit dem Geld gemacht wurde. Für solche Fälle ist die Staatsanwaltschaft respektive die Polizei zuständig. Sollte hier ein Verdachtsfall bestehen, kann eine entsprechende Strafanzeige wg. des Verdachtes einer begangenen Straftat gestellt werden.

Gruß
CKH

Hallo,

bei mir wares ähnlich,innerhalb kürzester Zeit (knapper Monat) bediente sich mein Onkel am Konto meiner totkranken Oma. Einige tausende Euro flossen ab.
Wir wissen auch nicht weiter.
Gerne übernehme ich gute Tipps, die Dir zufliesen.
Die Made

Hallo,
das kann ich Ihnen leider nicht sagen.
Grüße