Betrug! Brücke beantragt, Cerec Inlay eingebaut

Hallo und kurz erklärt: Habe Heil-und Kostenplan für eine hochwertige Zirkon Keramikbrücke eingereicht. Kosten ca 2070 €. Brücke wurde eingebaut, seitdem Schmerzen, kein Beissen möglich. Mehrmals wurde ohne Erfolg nachgeschliffen. Beschwerde bei der Krankenkasse. Diese zeigte sich sehr kooperativ. Ein Gutachten erfolgte letzte Woche. Festgestellt wurde, das hier keine Keramikbrücke eingebaut wurde sondern lediglich eine Cerec Inlaybrücke. Die ausgeführte Arbeit entspricht also weder dem Kostenvoranschlag, noch den bei der Krankenkasse eingereichten Rechnungen über diese Laborarbeiten !! Selbstverstndlich werde ich hier einen Anwalt einschalten. Die Kasse wird mir noch das Gutachten zusenden. Meine Frage: Sollte ich hier nicht auch die Polizei/Staatsanwaltschaft hinzuziehen und eine Anzeige wegen gewerblichem Betrug schalten ? Besteht eine Chance auf Schmerzensgeld ? Kann seit 3 Monaten nicht mehr beissen !! Liebe Grüße und vielen Dank im vorraus

Hallo,
Grundsätzlich ist die Zirkonbrücke nicht zwingend hochwertiger als eine Inlaybrücke.
Eine Inlaybrücke macht sinn, wenn die Pfeilerzähne soweit noch in super Zustand sind. So kann man eine substanzschonende (da nicht der ganze Zahn beschliffen werden muß) und hochästhetische Brücke herstellen.
Wobei ich aber nicht sagen kann, ob eine Inlaybrücke im Indikationsbereich vom Cerec liegt.

Da Sie ja einen Anwalt einschalten werden, wird der Sie auch beraten können wg. evtl. Abrechnungsbetrug.

Mit freundlichen Grüßen

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Schön zu hören, das eine Inlaybrücke gleichwertig sein kann. Man Unverständnis beruht auch eher auf der Tatsache, das dieses Inlay weder besprochen noch bei der Kasse beantragt/abgerechnet wurde. Kasse und Gutachter wußten auch erstmal nicht wie zu reagieren ist. Es folgten mehrere Telefonate zwischen den Beiden. Gutachten war erst letzte Woche Donnerstag. Größtes Problem allerdings bleiben meine Schmerzen. Es wurde bereits mehrmals nachgeschliffen. Dennoch kann ich weder die Zähne zusammenbeißen noch kauen. Laut Gutachter hat der vordere Pfeiler eine Pulpitis (heißt das so?) Also muß wahrscheinlich eine Wurzelbehandlung folgen ? Ist dann die Brücke wieder zu entfernen/kaputt ? Leider darf sich ja ein Gutachter nicht mit dem zu Begutachtenden über solche Fragen unterhalten. Wissen Sie da mehr ? Lieben Dank

Zum Zustand der beiden Pfeilerzähne ist noch zu sagen, das Beide schon eine Füllung hatten, also nicht in super Zustand. Nach dem Einsetzen des Provisoriums konnte ich den vorderen Zahn nicht mal mit der Zahnbürste berühren so schmerzhaft war das… Provisorium wieder bearbeitet… unwesentlich besser. Nach Beschwerde (Zitat Arzt „meckern“) hieß es dann auf einmal der Zahn sei stark kariös gewesen !!! Diese Info war mir auch Neu…

Hallo,
eines vorweg ob du die Polizei oder die Staatsanwaltschaft einschalten solltest fragst du besser deinen Anwalt.Da ich ja nur Zahntechnikerin bin und mich in Rechtlichen dingen nicht so gut auskenne.
So und nun zum eigendlichen Problem ob zikon oder cerec beide werkstoffe sind für die Ästhekit sehr gut geeignet wobei cerec dem Zahnschmelz ähnlicher ist da es weicher ist als zikon und somit für deine Kiefergeleke und für deine Zähne im Gegenkiefer schonender. Wurde den das Problem der Schmerzen lokalisiert? Nur weil auf dem Heil- und Kostenplan Zikon steht und Cerec eingesetzt wurde enstehen ja keine schmerzen.Meiner Erfahrung nach entstehen 80% der schmerzen durch einen falschen Biss.
Eines noch auf Schmerzensgeld glaube ich besteht wenig aussicht, wenn dann brauchst du die Laborrechnung nicht zahlen oder bekommst eine neue Arbeit wenn es ein fehler des Labors ist.
MfG

Ach du meine Güte !! Ich bin nun nicht mit Freizeit gesegnet, habe mir jetzt aber doch mal die Zeit genommen zu googeln ! Das Problem ist sicher nicht das Material. Da es, wie ich finde, sehr schön aussieht. Ich hatte als Kind einen Unfall und deshalb im Frontbereich oben 2 Kronen (1 Implantat). Ist nicht wirklich schön, weil irgendwie dunkler. Nicht so dieses Cerec Material. Das ist wohl lichtdurchlässig und sieht beinahe „echt“ aus. Das Problem ist eher die Ausführung als Inlay. Soweit ich nun gelesen habe, müssen hier die Pfeiler (14-16) in sehr gutem Zustand sein. Das waren sie leider nicht, beide mit Füllung, beim hinteren mehr Füllung als Zahn. Dazu kommt noch der Bereich der Backenzähne, hier wird ja das Inlay stark beansprucht !? Ebenso sind diese Inlay „scheints“ nicht so langlebig. Problem Geld und Pulpitis… Die Kasse wird wohl bereit sein nochmals den Festzuschuß zu zahlen. Allerdings hatte ich ja bereits einen Eigenanteil von über 700 € bezahlt. Wenn nun die Inlaybrücke (nach einer Wurzelbehandlung) wieder neu gemacht werden muß zahlt die Kasse ja wieder nur den Festzuschuß. Eigentlich waren ja auch Kronen und nicht Inlays (Füllungen) besprochen…Das ist mein „finanzielles“ Problem. Was ich nach dem vielen googeln leider noch nicht weis, ist, ob die Brücke bzw Inlay rausgenommen werden kann oder zerstört wird, wenn denn eine Wurzelbehandlung erfolgen muß… Der Gutachter kann ja nur von einer „wahrscheinlichen“ Pulpitis ausgehen… er hat ja keine Röntgenaugen… Er hat einen Vitalitätstest gemacht, der mir, verdammt verdammt, die Tränen in die Augen getrieben hat. Im Freien kann ich die Lippe nicht anheben, sofort schmerzt der vordere Pfeiler… eben Anzeichen für eine bestehende Pulpitis ?! Fazit eines Laien (meinereiner) Inlay muß raus, Inlay hält aber die Brücke/Brückensteg, Brücke kaputt… ??! richtig ?? Leicht verzweifelte Grüße

Ps
Mein Satz: „Ach du meine Güte“
bezieht sich selbstverständlich auf meine Google Suche bei der man sich vor lauter Treffern verlieren kann und bis in alle Ewigkeit Stoff zum Nachlesen hat… also bitte nicht falsch verstehen !! :smile:

Hallo,
bin kein Jurist und kann mich nur zu der zahnärztlichen Problematik äußern. Die ausgeführte Arbeit muß natürlich dem KV bzw. der Rechnung entsprechen. Welche Art der Befestigung Inlay/Teilkrone/Vollkrone wurde ausgeführt und welche in Rechnung gestellt? Berechnet darf natürlich nur das, was gemacht wurde. Die Klärung dieser Frage sollte kein Problem sein, da sowohl die Rechnung als auch die Arbeit noch vorhanden sind.
Ein Beschleifen des Zahnes und das Zementieren einer Restauration ist immer ein „Trauma“ für den betreffenden Zahn. Schädigungen sind nicht ausgeschlossen und sofern ein Kunstfehler nicht nachzuweisen ist!, kann man keine Schadensansprüche ableiten.
Grüße
Jan

Hallo, also wie dies alles rechtlich aussieht kann ich leider nicht sagen, da ich davon keine Ahnung habe.
Allerdings würde ich, Zahnarzt und Labor anzeigen, das ist die grösste Frechtheit.
Es ist zwar beides ein zahnfarbendes Material, aber die Cerec Brücke wenn sie nicht aus Zirkon besteht wird weniger Arbeit (Zeitaufwand und Material) gekostet haben als eine verblendete Zirkonbrücke. Da bei einer Zirkonbrücke nur das Grundgerüst aus Zirkon besteht(welches die Maschine gefräst hat, die zuvor am Computer konstruiert wurde) und später mit Glaskeramik verblendet wird (ästhetisch anspruchsvoller, bei einer Cerec Brücke(Markenname: Sirona) ist es so, das alles aus einem Stück geschliffen wird (fräst auch die Maschine, diese Brücke wurde vorher auch am Computer konstruiert, allerdings in voller Form. Also brauch später nur noch ein bischen Feinarbeit angelegt werden und fertig.
Ich würde mir an Ihrer Stelle sogar überlegen noch einen Schritt weiterzugehen und nicht nur den Arzt und das Labor anzeigen (denn beide wussten garantiert über diesen Betrug bescheid!) nein sondern auch mal eine Anzeige in der Zeitung, denn wenn jemand mit solchen Methoden Geld machen möchte, sollte er dafür auch abgestraft werden.

Viel Glück und vielleicht melden Sie sich mal wie die Geschichte ausgegangen ist, würde mich schon sehr interessieren. Da ich beruflich sehr viel mit unterschiedlichen Laboren zu tun habe ! Vielleicht kenne ich sogar das Labor wenn es in NRW oder angrenzend ist?

Ohne angabe von Namen und Adresse werde ich nicht anonym auf eine Anfrage antworten
Gruß
Udo Quadt

Hey,
Das letzte zu erst, die Pfeilerzähne befinden sich im Oberkiefer wenn ich das richtig verstanden habe. Wir arbeiten auch für Kieferchirugen und für die stellen wir Wundschutzplatten her die sind für Patienten gedacht die im Oberkiefer eine Wurzelspitzenresektion hatten bei sollch einer Behandlung müste man die Brücke nicht entfernen. Sonst ist es leider sehr warscheinlich das die Inlay´s hobs gehen da man solche Sachen mit einem Kronen und Brücken entferner absprengt. Sonst kann ich dir nur noch sagen, ich habe mir auch vor zwei Jahren ein Keramik Inlay gemacht und hatte nach dem einsetzen genau wie du Schmerzen beim kauen das dauerte ein 3/4 Jahr und dann waren sie Weg. Manchmal ist der Zahnnerv durch das beschleifen mit zu wenig Wasser oder wenn der Behandler zu dicht an der Pulper gearbeitet hat so traumatisiert das er so reagiert. Wenn die Schmerzen nur bei Belastung auftreten und nicht zum Zahnschmerz werden kann es sein das der Nerv sich wieder erholt, wenn du die Seite eine Zeit lang schonst.

hallo,

in rechtlichen Dingen kann ich Ihnen nicht raten. Der Betrug ist das Eine, die Schmerzen und Schmerzensgeld etwas ganz anderes. Sie müßten dem Zahnarzt nachweisen, dass er mindestens fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt hat und damit die Schmerzen verursacht hat.Diesbezüglich kann Ihnen der Anwalt sicher besser helfen.

MfG fost

Hallo, guten Tag,

leider kann ich erst heute antworten, war für 1 Woche in Urlaub.
Was die Sache mit der Anzeige wegen Betrug betrifft, würde ich erst das Gutachten der Kasse abwarten. Ob Cerec oder Zirkon eingesetzt wurde, ist hier nicht entscheidend. Entscheidend ist, dass die Brücke so sitzen und passen muss, dass damit gut gelebt und gegessen werden kann.
Was sagt denn der Gutachter zur Verarbeitung und dem Einsetzen der Brücke? Wahrscheinlich muss dem Zahnarzt und dem zahntechn. Labor die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden. Schmerzensgeld halte ich zum jetzigen Zeitpunkt für ausgeschlossen, ehe Möglichkeit der Nachbesserung gegeben wurde. Aber das weiss der Anwalt sicherlich besser.
Schade finde ich, dass so etwas überhaupt vorkommt.
Wünsche viel Erfolg bei den zu unternehmenden Schritten, hoffe ich konnte etwas helfen. Bei weiteren Fragen einfach nochmal melden.

Schönen Sonntag noch.

Viele Grüsse
Waltraud Wagner

Eine Inlaybrücke kann durchaus teurer sein , als eine normale Brücke.Sie solltem ihren Zahnarzt dankbar sein.Informationen über Zirkon findet man hier: http://www.zahntechnikplus.de/?Zahnersatz:Festsitzen…

Guten Tag,
diese Frage kann ich nicht sicher beantworten. Ich schlage vor, Sie wenden sich an einen Anwalt, der sich auf Medizinrecht spezialisiert hat. Er wird Ihnen mit Sicherheit weiterhelfen können.
Viele Grüße