Hallo Iceman,
den Arbeitgeber mit falschen Stundennachweisen zu betrügen ist natürlich strafbar.
Aber Menschen zu bedrohen und zu erpressen ist ebenfalls strafbar.
Im 20. Abschnitt § 253 des BGB heißt es:
Erpressung(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.
An deiner Stelle würde ich nicht warten. Du solltest ihn sofort wegen Erpressung und Bedrohung anzeigen. Wenn du kein Geld hast, den Prozess bzw. den Anwalt zu bezahlen, dann beantrage beim Amtsgericht Prozesskostenhilfe.
Dein Ex-Arbeitgeber wird dich natürlich ebenfalls anzeigen. Allerdings wird er keine 100%ige Zusprechung kriegen, da er sich selbst strafbar gemacht hat und unseriös wirkt.
Außerdem hast du ihm angeboten, das Geld in Raten zurückzuzahlen. Du bist ihm also entgegen gekommen. Wenn du dieses Angebot schriftlich von ihm signiert als „Vertrag“ hast, wäre das spitze. Wahrscheinlich habt ihr das aber mündlich gemacht.
Außerdem darf er von dir keinesfalls die Kontoauszüge verlangen und auch kein Geld. Das musst du unbedingt erwähnen.
Ob es mit der fristlosen Kündigung getan ist(die zurecht ausgesprochen wurde), oder ob das noch Nachwirkungen wegen Betrugs hat, kann ich dir leider nicht sagen. Dass musst du beim Anwalt anfragen.
Hoffe, ich hab dir geholfen.
Liebe Grüße
Alina