Betrug des Arbeitgebers

Hallo,

ich habe meinen Arbeitgeber betrogen in dem ich Stundennachweise gefälscht habe. Aus diesem Betrug ist eine Fehlzahlung von ca. 1300EUR an mich gegangen.Ich habe dadurch, verständlicherweise meinen Arbeitsplatz verloren. Ich versicherte meinem Chef die Fehlzahlungen in Raten zurückzuzahlen. Er drohte mir mein Leben zur Hölle zu machen und mich anzuzeigen, wenn ich ihm nicht meine Kontoauszüge und meine letzten 200EUR gebe. Aus Angst habe ich dies gemacht und stehe jetzt ohne Geld da.

Meine Frage lautet was droht mir, wenn er mich jetzt trotzdem Anzeigt und was ich machen soll wenn er wieder irgendwelche sachen fordert?

Vielen Dank im vorraus!

Hallo,
Du hast Dich damit einen Arbeitszeitbetrug strafbar gemacht und wenn Dein ehemaligerChef Dich anzeigen möchte, wirst Du es nicht verhindern können und wirst wohl dafür auch ggfs. strafrechtlich gerade stehen müssen, mal ganz abgesehen von der rechtlich in Ordnung gehenden ausserordentlichen Kündigung. Was Dir strafrechtlich droht kann man so nicht sagen. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle, von bisheriger strafrechtlicher Auffälligkeit, sprich ob Du Dir bisher was zu Schulden kommen lassen hast, sozialer Stand usw. Dies kann von einer Geldstrafe, Haftstrafe auf Bewährung bis zur anzutretenden Haftstrafe gehen (solltest Du bisher aber noch nicht strafrechtlich aufgefallen sein, ist die Haftstrafe in diesem Fall eher unwahrscheinlich). Du wirst so oder so wahrscheinlich danach vorbestraft sein.

Eine andere Sache ist die Forderung danach von Deinem Chef. Hier hat er sich dem Straftatbestand einer Nötigung bzw. Erpressung schuldig gemacht. Ich gehe mal davon aus, dass hier auch kein Gespräch mehr hilft, sondern der rechtliche Weg beschritten werden muss.

Ich würde daher an Deiner Stelle die o. g. Sachen in Kauf nehmen bzw. dafür gerade stehen und ihn selber anzeigen wegen Nötigung usw. Weil ansonsten wirst Du immer mit irgendwelchen Forderungen Deines ehemaligen Chefs rechnen müssen.

Hallo,aus juristischer Sicht ist das was Sie gemacht haben ein glatter Betrug der jedoch nicht allzuschlimm ist. Sie sollten in Raten den Betrag zurueckerstatten!!! Falls Ihr Arbeitsgeber weitere Forderrungen stellen sollte,dann drohen Sie ihm mit selbstanzeige und einer Aneige gegen Ihn selbst wegen Erpressung. Vor Gericht,erwartet sie im schlimmsten Fall eine Geldstrafe.

Hallo,
Du hast Dich damit einen Arbeitszeitbetrug strafbar gemacht

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Vorbestraft bin ich nicht und auch nicht Strafrechtlich aufgefallen. Sollte ich erst abwarten ob noch weitere Forderungen (in jeglicher hinsicht) kommen oder geich eine Anzeige machen? Ich muss dazu sagen das ich zu meinem Fehler stehe und dafür auch gerade stehen werde. Aber bedrohen oder Erpressen lassen wollte ich mich eigentlich nicht.

Hallo Iceman,

den Arbeitgeber mit falschen Stundennachweisen zu betrügen ist natürlich strafbar.
Aber Menschen zu bedrohen und zu erpressen ist ebenfalls strafbar.

Im 20. Abschnitt § 253 des BGB heißt es:

Erpressung(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

An deiner Stelle würde ich nicht warten. Du solltest ihn sofort wegen Erpressung und Bedrohung anzeigen. Wenn du kein Geld hast, den Prozess bzw. den Anwalt zu bezahlen, dann beantrage beim Amtsgericht Prozesskostenhilfe.

Dein Ex-Arbeitgeber wird dich natürlich ebenfalls anzeigen. Allerdings wird er keine 100%ige Zusprechung kriegen, da er sich selbst strafbar gemacht hat und unseriös wirkt.
Außerdem hast du ihm angeboten, das Geld in Raten zurückzuzahlen. Du bist ihm also entgegen gekommen. Wenn du dieses Angebot schriftlich von ihm signiert als „Vertrag“ hast, wäre das spitze. Wahrscheinlich habt ihr das aber mündlich gemacht.

Außerdem darf er von dir keinesfalls die Kontoauszüge verlangen und auch kein Geld. Das musst du unbedingt erwähnen.

Ob es mit der fristlosen Kündigung getan ist(die zurecht ausgesprochen wurde), oder ob das noch Nachwirkungen wegen Betrugs hat, kann ich dir leider nicht sagen. Dass musst du beim Anwalt anfragen.

Hoffe, ich hab dir geholfen.

Liebe Grüße

Alina

Hallo Iceman,

Mit deiner Handlung dürftest du dich durchaus des Betruges strafbar gemacht haben.
Das Gesetz sieht da eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Wenn du bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten bist, dann sollte es meiner Erfahrung nach bei einer Geldstrafe bleiben ( die sich dann nach deinem derzeitigen Einkommen richtet).
Wenn du dabei bei einer Strafe unter 90 Tagessätzen bleibst (was anzustreben ist) dann bedeutet es, dass du keinen Eintrag in dein polizeiliches Führungszeugnis erhälst und du somit nicht wirklich als vorbestraft gilst.

Wenn dein ehemaliger Chef die 200 Euro zusätzlich zu dem wieder zurückzuzahlenden Betrag für sich will, allein damit er dich nicht anzeigt, dann könnte er sich damit auch der Erpressung strafbar gemacht haben. Er würde dann meines Erachtens die Tatmerkmale dafür erfüllen.
Wenn er das Geld will, damit du damit bereits deine bestehende Schuld begleichst dann halte ich es für fraglich dass dies als Straftat gesehen werden kann.

Grundsätzlich sehe ich Erpressung und Betrug als relativ gleichwertig von der Schwere der Straftat an.
In deinem Fall würde ich bis jetzt sagen dass dein Fehlverhalten noch schwerer wiegt. Aber dass kann sich bei weiteren irregulären Forderungen deines Chefs durchaus ändern.
Du solltest meiner Meinung nach jedes Gespräch, jede Zahlung und jeden Schriftverkehr dokumentieren, damit du im Zweifelsfall Beweise zur Hand hast.

Grüße

Da Du selber sagst, dass Du Deinen AG betrogen hast und ich aus dem geschilderten Sachverhalt entnehmen kann, dass Du den Straftatbestand gem. § 263 StGB wohl erfüllen wirst:

§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3)…

Könnte Dich im Falle einer Anzeige eine der oben aufgeführten Strafen erwarten. Wie diese in Deinem Fall ausehen wird kann ich nicht sagen, da hierzu noch einige mir unbekannte Faktoren maßgeblich sind.

Mein pers. Rat: Die Ratenzahlung ist ja schon mal ein Angebot. Versuche, dass er diese annimmt. Im Gegenzug würde ich mir aber bestätigen lassen, dass er von weiteren Schritten absieht. Ebenso würde ich die Raten dokumentieren (Quittung, Überweisungsbeleg, Kontoauszug o. ä.). Um diesen milder zu stimmen ist eine Zinsvereinbarung, welche sich jedoch im üblichen Maße befinden sollte ein weiteres Angebot. Eine bereits angefangene oder gar abgeschlossene Ratenzahlung würde ein Gericht, welches letztendlich bei einer Strafanzeige ein Urteil fällt milde stimmen.
Sollte er dann weitere Forderungen haben würde ich auf diese nicht eingehen, sonst könnte das eine „never ending Story“ werden, da der Tatbestand halt aus meiner Sicht mit den mir vorliegenden Informationen erfüllt ist und daher eine Strafanzeige innerhalb der Verjährungszeit, hier 3 Jahre, erfolgen kann.
Was dieser mit Deinen Kontoauszügen will ist mir jedoch nicht klar.

Hallo,

da bin ich vollkommen Deiner Meinung, dass das so nicht in Ordnung ist was Dein Chef macht. Ob Du nun sofort eine Strafanzeige stellen solltest, kann ich Dir so pauschal nicht beantworten.
Fakt ist, die 1.300 EUR Forderungen werden wohl so bestehen, auch wenn Dein Ex-Chef sie ggfs. erstmal gerichtlich geltend machen muss um sie einzutreiben. Aber wo kein Geld ist, was ich jetzt so herausgehört habe, ist auch nichts einzutreiben, aber das ist ein anderes Thema… Weil idealerweise wäre natürlich, wenn Du ihm die 1.300 EUR schnellstmöglichst zurückzahlst, auch um bessere Karten ggfs. in einem Strafverfahren zu haben…
Da er sich mit Sicherheit nicht mit 200 EUR begnügen wird, wird er sicherlich irgendwann zur Zahlung des restlichen Betrages auffordern. Und wenn Du nicht zahlen kannst, wird er sicherlich auch irgendwann zur Strafanzeige und evtl. zivilrechtlichen Mittel greifen. Aber er kann Dich halt nicht selber zur Zahlung nötigen, sondern müsste dieses rechtlich geltend machen und ggfs. durch die zuständigen Organe eintreiben lassen.

Wenn Du ihn vorher anzeigst kann er Dich auf jeden Fall zu nichts mehr nötigen. Die 1.300 EUR Schulden wirst Du damit zwar auch nicht los, ebenso wenig wie dann wahrscheinlich Dein Strafverfahren, aber wenn die beiden Sachen abgeschlossen sind, ist die Sache auch wirklich endgültig erledigt für Dich und er wird auch sein „Fett wegkriegen durch sein Strafverfahren“. Wenn Du keine Strafanzeige stellst, musst Du immer mit der Angst leben, dass neue Forderungen kommen oder er doch irgendwann aus Lust und Laune die Strafanzeige stellt, mal abgesehen davon, dass hier natürlich auch Verjährungsfristen etc. laufen.
Daher ist die Frage ob Du jetzt schon eine Anzeige stellst, relativ schwer zu beantworten, da es hier viele Möglichkeiten gibt.

Hallo iceman,

zunächst mal hast du vorsätzlich die Stundenzettel gefälscht und das ist nun mal Betrug.

Arbeitsrechtlich hast du die Konsequenzen ja schon zu spüren bekommen.

Da ich kein Experte im Strafrecht bin, wo meiner Meinung nach das Thema Betrug hin gehört, kann ich dir nur sagen was ich machen würde.

Zunächst einmal würde ich mir einen Anwalt suchen und mit dem die ganzen Dinge besprechen. Dieser kann dir auch genau sagen was passiert wenn dein Arbeitgeber dich anzeigt. Da du wenig Geld hast, gibt es die möglichkeit sich einen Beratungsschein zu besorgen.
http://www.antispam.de/wiki/Anwaltskosten_-_Beratung…

Dem RA würde ich natürlich auch erzählen was der Arbeitgeber von dir gefordert hat (Kontoauszüge usw.).

Ja und dann kann man leider wohl erstmal nur abwarten.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.
Gern kannst du dich bei weiteren Fragen an mich wenden.

VG
Kerstin

Hallo,

da bin ich vollkommen Deiner Meinung,

Wie lange hätte ich den Zeit ihn anzuzeigen, irgendwann ist es doch zu spät oder?

Hallo Iceman,

den Arbeitgeber mit falschen Stundennachweisen zu betrügen ist
natürlich strafbar.

Ja Danke das hast du!

Hallo iceman,

zunächst mal hast du vorsätzlich die Stundenzettel gefälscht
und das ist nun mal Betrug.

Ja danke das hast du! Werde mich bei weiteren fragen gern an dich wenden! Hoffe natürlich das dies nicht nötig ist!

Danke

Garnicht lange Fackeln…der Weg zum Anwalt ist da wohl Sinnvoll

Hallo Iceman84,

Forderungen, um den Schaden zu begleichen stellt Dein ehemaliger Chef begründet. Komme diesen Forderungen in Höhe von 1300.- Euro nach. Des Weiteren hat Dein Chef noch Ansprüche auf Zinsen, 5 Prozent.

Danach kann er kein Geld mehr fordern. Ich glaube nicht, dass er Dich, nachdem die Forderungen beglichen sind, anzeigen wird.

Mach die Rückzahlung an ihn per Überweisung oder lass Dir übergebenes Geld quittieren. So dass Du die Rückzahlung im Falle einer Anzeige nachweisen kannst. In einem solchen Fall ist es wichtig, dass Du nachweisen kannst, dass Du den Schaden schon beglichen hast.

Ich denke die Umgehung einer Anzeige dürft für Dich erst einmal das Wichtigste sein.

Sollte die Forderungen Deines Chefs zu ausgiebig werden, dann könnte evtl. eine Nötigung oder Erpressung vorliegen. Aber nicht bei begründeten Forderungen, wie die 1300.- Euro plus Zins.

Ich hoffe, ich konnte helfen,

southsidemanagement

Hi,

Ganz schöne Scheiße!!

Meine ehrliche Rat! Ich hätte den AG gegenüber gar nichts gemacht, keine Konto auszüge, keine Geld.

Du verdienst sowie so jetzt nichts oder? Dann kannst du prozesskostenhilfe beantragen. Such dir eine Anwalt für Strafrecht/Wirtschafsrecht aus und mache eine Termin. Nimm deine Alten chef die Wind aus dem Segel un zeige dich Selbe an. Dann ist es raus, dann ist es offiziel und dein Alten chef kann dir nichts mehr verlangen. Gegen sowas ist er versichert!

Wenn du vorher keine vorstrafen hast, dann dadurch das du dich Selbe gestellt hast, wird der Richter dir vermutlich sozialstunden aufpumpen! Aber, frag doch eine Anwalt zuerst!

Hallo,ich glaube Du solltest bei einen Rechtsanwalt beraten lassen,da kann kein Betribsrat mer Helfen.Sorry

ich habe meinen Arbeitgeber betrogen in dem ich
Stundennachweise gefälscht habe. Aus diesem Betrug ist eine
Fehlzahlung von ca. 1300EUR an mich gegangen.Ich habe dadurch,
verständlicherweise meinen Arbeitsplatz verloren. Ich
versicherte meinem Chef die Fehlzahlungen in Raten
zurückzuzahlen. Er drohte mir mein Leben zur Hölle zu machen
und mich anzuzeigen, wenn ich ihm nicht meine Kontoauszüge und
meine letzten 200EUR gebe. Aus Angst habe ich dies gemacht und
stehe jetzt ohne Geld da.

Meine Frage lautet was droht mir, wenn er mich jetzt trotzdem
Anzeigt und was ich machen soll wenn er wieder irgendwelche
sachen fordert?

Vielen Dank im vorraus!

Bei einer Selbstanzeige, wird dir nicht viel passieren, da dein Chef sich auch nicht vorbildlich verhalten hat und seine Daten nicht vor manioulation geschützt hat.
Dann kannst du noch mit dem geringen Einkommen, argumentieren, so fern das gering ist.