Hallo Zusammen,
Folgender Sachverhalt: Ein Rentner befindet sich im Rechtstreit mit einer Bank. Bank reagiert nicht auf Briefe des Anwalts. Rentner versucht mit der Bank ins Gesprech zu kommen. Bank blockt ab. Bank pfändet den Pfändbaren Betrag (geringer Betrag) der Rente direkt beim Rententräger. Der Anwalt versucht wieder mit der Bank kontakt aufzunehmen. Bank reagiert nicht. Dann bekommt der Rentner einen Brief vom Rententräger. Seine Rente wird ab kommenden Monat auf ein dem Rentner unbekanntes Auslandskonto überwiesen. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Rententräger erfährt der Rentner, dass besagte Bank die Kontoänderung in seinem Namen vorgenommen hat. Der Rentner kann diesen Vorgang im letzten Moment stoppen. Der Anwalt ist im Urlaub. Rentner weiss nicht ob er den Vorfall bei der Polizei anzeigen soll. Er hält es für Betrug. Wie ist hier die Rechtslage. Darf die Bank seine gesamte Rente auf ein Auslandskonto überweisen lassen?
Bitte entschuldigt den Schreibstil. Ich habe versucht es sachlich und kurz zu halten aber es soll nicht unfreundlich rüberkommen.
Für eure Meinungen vielen Dank im Voraus
Annette
Hallo,
wer ist denn der Kontoinhaber des Kontos im Ausland und seit wan gibt es dieses Konto??
Gruß Sunny
für Betrug. Wie ist hier die Rechtslage. Darf die Bank seine gesamte Rente auf ein Auslandskonto überweisen lassen?
Natürlich nicht. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die DRV one Unterschrift des Rentners eine solche Änderung veranlaßt hätte.
Natürlich nicht. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die
DRV one Unterschrift des Rentners eine solche Änderung
veranlaßt hätte.
Leider doch! In diesem Fall war es die Knappschaft. Ich habe das Schreiben selbst gesehen.
wer ist denn der Kontoinhaber des Kontos im Ausland
Wissen wir nicht. Im Schreiben ist kein Kontoinhaber angegeben nur ein BIC und IBAN
seit wan gibt es dieses Konto??
keine Ahnung!
Gruß Sunny
Hallo,
Weshalb meint der Rentner denn das es ein Auslandskonto ist?
Ist es vielleicht sogar sein eigenes Konto?
Vielleicht ist im entgangen das die Rentenversicherungsträger schon seit Jahren auch im Inland nicht mehr die Bankleitzahl sondern BIC und IBAN verwenden?
Gruß von TrixiMaus
Hi,
Leider doch! In diesem Fall war es die Knappschaft. Ich habe
das Schreiben selbst gesehen.
wie kann man denn ein hypothetisches Schreiben, um welches es hier in diesem Forum nur gehen darf, sehen ?
Sag uns doch mal die BIC, damit wir wissen, um welche Bank es sich ueberhaupt handelt. Die IBAN schreibst du nicht in die Antwort.
Gruss
n.
Sag uns doch mal die BIC, damit wir wissen, um welche Bank es
sich ueberhaupt handelt. Die IBAN schreibst du nicht in die
Antwort.
Hallo,
ich gehe mal davon aus das die IBAN mit „DE“ anfängt.
Gruß von TrixiMaus
Hi,
ich gehe mal davon aus das die IBAN mit „DE“ anfängt.
das koennte wohl durchaus sein… nur sollte hier die UP nicht die ganzen Kontendaten preisgeben … also einigen wir uns:
@UP: sag uns doch bitte BIC und den genannten Laendercode der IBAN.
Gruss
n.
Guten Morgen,
das Schreiben liegt nicht vor. Ich habe nur mal einen kurzen Blick darauf geworfen. Aber was spielt es für eine Rolle ob das Konto nun ein Auslands- oder Inlandskonto ist? Es ist auf keinen Fall das Konto des Rentners, denn dieser hat kein Konto bei der besagten Bank.
Hallo,
Folgender Sachverhalt: Ein Rentner befindet sich im
Rechtstreit mit einer Bank.
Wie wäre es, wenn man erstmal diesen Teil der Angelegenheit aufrollen würde, anstatt „haltet den Dieb“ zu rufen?
Hier ist doch die Ursache des „Betruges“ versteckt.
Gruß
Jörg Zabel
ich gehe mal davon aus das die IBAN mit „DE“ anfängt.
In der Fallschilderung war von einem Konto im Ausland die Rede.
Leider doch! In diesem Fall war es die Knappschaft. Ich habe das Schreiben selbst gesehen.
Dann ist das eine Angelegenheit für die Justiz. Ggf. im Vorfeld mit anwaltlicher Hilfe die Ansprüche des Renters sichern.
hi
@UP: sag uns doch bitte BIC und den genannten Laendercode der
IBAN.
Wenn Du den BIC hast, dann brauchst Du den Ländercode der IBAN nicht mehr. Die 5. und 6. Stelle des BICs beinhalten den Ländercode sowieso.
Gruß
Edith
Hi Edith,
Wenn Du den BIC hast, dann brauchst Du den Ländercode der IBAN
nicht mehr. Die 5. und 6. Stelle des BICs beinhalten den
Ländercode sowieso.
das ist mir bekannt. Wenn du weiter oben liest, hab ich initial auch nur nach BIC gefragt … Der zweite Post war ein Entgegenkommen fuer TrixieMaus und um die Daten hier „abzugleichen“…
Aber so wie es aussieht, sind ja weder BIC noch IBAN wirklich bekannt …
Gruss
n.
Wie wäre es, wenn man erstmal diesen Teil der Angelegenheit
aufrollen würde, anstatt „haltet den Dieb“ zu rufen?
Hier ist doch die Ursache des „Betruges“ versteckt.
Auch wenn es für diesen Fall keine Rolle spielt. Hier kurz eine Fallschilderung wo bei nicht alle Details bekannt sind.
Der Renter und seine Lebensgefährtin schließen mit der besagte Bank in 2008 einen Kreditvertrag ab. Er damals schon Rentner, sie Arbeitnehmerin. In 2010 verstirbt sie unerwartet. Er informiert die Bank über den Tod der Lebensgefährtin zahlt die Raten jedoch weiter. Die Bank bittet ihn zum Gesprech in die Filiale und möchte den Kreditvertrag durch einen neuen ablösen. Der Rentner ist nicht einverstanden, da der neue KV höhere Zinsen beinhaltet, eine höhere Rate
eine neue Bearbeitungsgebühr und eine Kreditversicherung. Kurz darauf kündigt die Bank den alten KV und fordert die Zahlung der Gesamtsumme.
Der Rentner kann die Summe nicht aufeinmal bezahlen und wendet sich an einen Anwalt. Der Anwalt schreibt die Bank mehrfach an aber diese reagiert nicht außer regelmäßigen Mahnungen an den Rentner passiert ein Jahr nichts. Dann informiert der Rententräger den Rentner darüber dass die Bank den pfändbaren Betrag seiner Rente gepfändet hat. Anwalt schreibt wieder die Bank an. Keine Antwort. Einen Monat später dann die Info über den besagten Kontowechsel. Die Bank hat bis heute nicht geklagt, umgeht den Anwalt und sowas. Da fragt man sich ob man in einem Rechtsstaat lebt?
Moin,
ja um Himmels willen warum hat der RA denn so lange akzeptiert dass die Bank nicht reagiert? Über ein Jahr keine Reaktion und der RA schaut zu?
Kann ich mir kaum vorstellen.
Gruss Jakob
Der RA soll dem Rentner gesagt haben, er solle warten bis die Bank klagt. Mehr ist nicht bekannt.
Hallo,
Der RA soll dem Rentner gesagt haben, er solle warten bis die
Bank klagt.
Da scheint an dieser Stelle Einiges daneben gegangen zu sein. Ich würde mir woanders eine „neue“ Rechtberatung verschaffen.
Gruß
Jörg Zabel