Betrug durch Autohändler

Hallo liebe Kundige,

es wurde ein Auto gesucht. Angeboten wurde ein Auto Baujahr 2009 Erstzulassung. Als das Auto übergeben wurde, war die Erstzulassung 2008, das Baujahr sogar 2007. Leider gibt es kein schriftliches Angebot. Der Käufer war auch in Zugzwang, weil er unbedingt ein Auto brauchte. Das Auto wurde für 7700,-- gekauft. Bei der Durchsicht der Papiere, wurde ein Versicherungsvertrag gefunden in dem als Neupreis 8000,-- ausgewiesen wurde.
Was kann der Käufer tun? Oder ist es einfach nur dumm gelaufen. Ich denke für ein 6 Jahre altes Auto nur 300,-- Euro Nachlass zu geben, ist mehr als unverschämt. Dem Verkäufer sollte man schon auf die Finger klopfen, zumal er die Zwangslage scheinbar (nicht nachweisbar) ausgenutzt hat.
Wie immer danke ich für gute Antworten der Rechtskundigen.

Gruß
Mi

Hallo Michael,

Der Käufer war auch in Zugzwang, weil er unbedingt ein Auto brauchte. Das Auto wurde für 7700

da du nur ganz generell von „Auto“ sprichst, und nicht schreibst was für ein Auto gekauft wurde, man auch nur ganz generell antworten.

Wenn man bereit ist für ein gebrauchtes Auto knapp 8000 € zu bezahlen, kann die Zwangslage nicht so groß gewesen sein. Für den Preis findet man Unmengen an Angeboten wenn sich die eigenen Vorstellungen in vernünftigen Grenzen halten. Wenn man dann noch bedenkt dass am Ende ein Auto gekauft wurde dass als Neufahrzeug nur 8000 € gekostet hat, können die eigenen Anforderungen ja nicht besonders groß gewesen sein.

Ich denke für ein 6 Jahre altes Auto nur 300,-- Euro Nachlass zu geben, ist mehr als unverschämt

Der Meinung bin ich auch, aber wenn der Verkäufer jemanden findet der so dumm bereit ist den Preis zu zahlen, hat er natürlich allen Grund sich dumm und dämlich zu freuen. Abgesehen davon sollte eigentlich jeder der in der Lage ist mit dem Internet umzugehen auch in der Lage sein sich vor dem Kauf darüber zu informieren was das ausgesuchte Auto mal als Neuwagen gekostet hat.

Dem Verkäufer sollte man schon auf die Finger klopfen, zumal er die Zwangslage scheinbar (nicht nachweisbar) ausgenutzt hat.

Im Großen und Ganzen (mit wenigen Ausnahmen) herrscht allgemeine Vertragsfreiheit. Keiner hat den Käufer gezwungen diesen überhöhten Preis zu zahlen. Und wie gesagt, für den Preis findet man jeden Tag überall ein Gebrauchtfahrzeug, da muss man nicht auf derart überhöhte Angebote eingehen. Die Zwangslage ist da meiner Meinung nach nicht gegeben. Ich würde da eher sagen dass der Käufer sehr dumm unerfahren war.

Gruß
N.N

Hallo,

ich verstehe deine Beschwerde nicht. Du wolltest schnell ein Auto und warst bereit, den vom Autohändler geforderten Preis zu zahlen. Zu welchem Preis der Wagen früher mal den Besitzer gewechselt hat ist da nebensächlich.

Du hast halt ein schlechtes Geschäft gemacht, verbuch’ es unter Lehrgeld.

Gruß,
Steve

Hallo!

Wenn die Angaben zum Baujahr und der Erstzulassung nicht stimmen, das merkte man doch spätestens bei Einsicht in die vorgelegten Papiere.
Oder nicht ?

Und dann kann man doch den Mund aufmachen und nachverhandeln : „Na, zu dem Preis nehme ich den Wagen nicht, der ist ja 2 Jahre älter !“.

Dann einigt man sich auf Preisnachlass oder man kauft nicht.

Wo ist da das Problem, Notlage hin oder her ? Wo soll da eigentlich eine Notlage sein, man braucht Wagen von heute auf morgen ?
Man hatte doch 8.000 € Bargeld offenbar zur Hand, damit könnte man auch einen Mietwagen nehmen.
Dann wäre man mobil und kann das machen, was wegen der „Notlage“ erforderlich sein mag.
Und sucht währenddessen ein anderes Autoangebot.

MfG
duck313

Hallo Michael!

Die Überschrift hab ich geändert, weil ich keine Spur von Betrug erkenne.

Der Käufer war auch in Zugzwang, weil er unbedingt ein Auto :brauchte.

Der Fall kann sich nicht in Deutschland abgespielt haben. Muß in einem fernen Land gewesen sein, wo es nur einen Autohändler gibt, der seine Monopolstellung gnadenlos ausnutzt. Hierzulande gibt es Gebrauchtautos an jedem Ort von Händlern, die jedem Käufer eigentlich die Füße küssen müßten, weil das Geschäft schwierig, der Absatz schleppend geworden ist. Eines der zahllosen Gebrauchtautos zu kaufen, dauert wenig länger, als TÜV oder Dekra für einen Gebrauchtwagencheck benötigen. Kurz: Zugzwang in der Weise, daß jemand eine Notlage ausnutzen kann, lag nicht vor.

Das Auto wurde für 7700,-- gekauft. Bei der Durchsicht der :stuck_out_tongue:apiere, :wurde ein Versicherungsvertrag gefunden in dem als :Neupreis 8000,-- ausgewiesen wurde.
Was kann der Käufer tun?

Der Käufer kann den Fall unter Erfahrung buchen.

Ich denke für ein 6 Jahre altes Auto nur 300,-- Euro
Nachlass zu geben, ist mehr als unverschämt.

Beispiel (gar nicht so sehr weit weg von mancherorts üblichen Gepflogenheiten): Ein Händler verlangt Eintritt für seine Verkaufsräume. Drinnen Musik, Schnittchen und Getränke. Der billigste Gebrauchtwagen (genau das gleiche Modell, das du für 7.700 € gekauft hast) kostet 77.000 €. Der Kaufvertrag wird mit Füller unterschrieben, statt mit einem prolligen Kuli und die junge Frau, die den Schlüssel überreicht, ist ausgesprochen attraktiv. Außerdem ist der nächste Eintritt beim nächsten Kauf frei. Kann man von Betrug reden, ist überhaupt irgendwas angreifbar? Solange niemand mit Gewalt zur Unterschrift gezwungen wird, ist alles in bester Ordnung.

Dem Verkäufer sollte man schon auf die Finger klopfen…

Auf keinen Fall!

zumal er die Zwangslage scheinbar (nicht nachweisbar) ausgenutzt hat.

Wer von jetzt auf gleich ein Fahrzeug braucht, nimmt ein Taxi oder einen Mietwagen. Wer ein Auto kaufen will, muß sich die Zeit dafür nehmen, hat aber einen Käufermarkt mit praktisch beliebig großer Auswahl. Eine Zwangslage, die es zwingend machte, unbedingt jetzt und alternativlos nur von diesem Händler ein Auto zu kaufen, gab es nicht.

Gruß
Wolfgang

Glückskind…
Hallo,

ich will unbedingt mal wieder ne Ente fahren - habe mir am WE gerade nen schönes sehr gut erhaltenes Wellblechteil aus 1959 angesehen - 17 Mille will der Verkäufer… und dabei hat die höchstens damals 3500 DM gekostet…

Und nu?
Gruß
Hummel

Hallo
und nu hätte ich für Dich nen Fiat Punto, Bj. 95, Re-Import, damals ca. 14.000,- DM, für Dich jetzt schlappe 6.000 EUR. Kommen wir ins Geschäft?

Greetz
T.

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nein! ich will nen 2CV … Wellblech!

Greetz zurück
H.

Hallo!

ich will unbedingt mal wieder ne Ente fahren - habe mir am WE
gerade nen schönes sehr gut erhaltenes Wellblechteil aus 1959
angesehen - 17 Mille will der Verkäufer… und dabei hat die
höchstens damals 3500 DM gekostet…

Der Verkäufer wird hoffentlich begreifen, daß er für das Wellblech nach über 50 Jahren auf keinen Fall mehr als den Tagespreis für Mischschrott http://www.schrottnordend.de/Aktuelle-Schrottpreise.htm verlangen kann, derzeit ca. 0,128 €/kg (kostenlose Anlieferung vorausgesetzt). Wenn er mehr verlangt, bezichtigst du ihn des Betrugs :smile:

Gruß
Wolfgang