Betrug durch eine Versicherungsgesellschaft

Hallo,

mal angenommen eine 5-köpfige Familie (beide Eltern sind Ärzte) aus Berlin kauft in 2001 in Sachsen-Anhalt ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit. Dieses Haus soll nach Modernisierung u.a. auch von der Familie bewohnt werden. Im Erdgeschoß sollte dann eine Praxis für „Integrative Medizin“ (Schulmedizin und Alternative Medizin, wie z.B: TCM=Tradition.Chinesische Medizin, etc.) eröffnet werden. Das gesamte Haus wird noch 2001 bei einer großen Versicherung (A… bis…Z), quasi Branchenprimus, - laut Zusagen vollumfänglich, auch gegen Einbruch - versichert. Im Jahre 2003 wird bei der selben Versicherung ein 6-stelliges Darlehen für die Modernisierung aufgenommen. Bedauerlicherweise wird kurz vor der Fertigstellung - noch während des Umbaus - in 2004 in das Haus eingebrochen und dabei die gesamte Heizungsanlage nebst Kupfer-Leitungen herausgerissen und geklaut.
Die Versicherung weigert sich unter scheinheiligen Begründungen den Schaden zu regullieren und legt den Vorgang im Fach „tritt sich fest“ ab. Die Famlie kann die Schäden ohne Geld nicht beseitigen und den Umbau nicht fortsetzen. Das Haus ist ohne Heizung gänzlich unbewohnbar.
Die Kreditabteilung des selben Versicherers weigert sich wiederum den Kredit vollständig auszuzahlen, weil die Arbeiten nicht fortgeführt werden (können).
So spielen sich in den folgenden fünf Jahren (bis heute !) die beiden Abteilungen (Sachversicherung und Kreditabteilung/ =Lebensversicherung) der o.g. „A…bis…Z“-Versicherung den Ball hinundher zu, und die oben beschriebene Familie steuert langsam aber sicher in den finanziellen Ruin.
Ach so… die beschriebene Versicherungsgesellschaft könnte sich natürlich die teuersten Anwälte leisten…
… aber hoffentlich nicht die BESTEN, daher folgende Fragen:

-1. hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht ?
-2. kennt jemand Anwälte, welche Erfolge gegen eine „Arroganz“-Versicherung vorweisen können ?
-3. kennt vielleicht jemand einen „Verein für Geschädigte durch Versicherungsgesellschaften“ ?
-4. hat jemand Ideen, wie man sich in so einem Fall zur Wehr setzen könnte.
Danke im voraus für Ideen, Tipps und Anregungen
herzliche Grüße Bastian62

Versicherung (A… bis…Z), quasi Branchenprimus, - laut
Zusagen vollumfänglich, auch gegen Einbruch - versichert. Im

Einbruchdiebstahl ist in der Wohngebäudeversicherung kein versichertes Risiko. Außerdem greift die Wohngebäudeversicherung erst ab Beugsfertigkeit des Gebäudes…

während des Umbaus - in 2004 in das Haus eingebrochen und
dabei die gesamte Heizungsanlage nebst Kupfer-Leitungen herausgerissen und geklaut.

Das wäre ein Fall für die Bauleistungsversicherung.

Die Versicherung weigert sich unter scheinheiligen
Begründungen den Schaden zu regullieren und legt den Vorgang

Die Begründung ist nicht scheinheilig. Wenn es keine Bauleistungsversicherung gibt, hat man am falschen Ende gespart und ist für diesen Schaden nicht versichert.

Die Kreditabteilung des selben Versicherers weigert sich
wiederum den Kredit vollständig auszuzahlen, weil die Arbeiten
nicht fortgeführt werden (können).

Das ist üblich.

Ach so… die beschriebene Versicherungsgesellschaft könnte
sich natürlich die teuersten Anwälte leisten…

Das braucht sie nicht, nach dieser Schilderung reicht ein einfacher Sachbearbeiter.

-1. hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht ?

Nein, ich habe meine Neubauten immer rundum versichert.

-2. kennt jemand Anwälte, welche Erfolge gegen eine „Arroganz“-Versicherung vorweisen können ?

Zwecklos.

-3. kennt vielleicht jemand einen „Verein für Geschädigte durch Versicherungsgesellschaften“ ?

Die Versicherung hat hier niemanden geschädigt.

-4. hat jemand Ideen, wie man sich in so einem Fall zur Wehr setzen könnte.

Ich sehe keine Möglichkeit.

Mal angenommen,

  1. die Versicherung hätte 2001 schriftlich bestätigt, dass der Einbruchsdiebstahl im Versicherungsumfang enthalten ist.
  2. das Haus auch während des Umbaus bewohnbar und bewohnt war (bis zum Einbruch)
  3. der Versicherungsgesellschaft der Zustand des Objektes zum Versicherungsbeginn bekannt war

Hallo,
zunächst ist es ganz einfach: Versichert ist, was im Versicherungsschein und Bedingungswerk, Klauseln etc. steht. Wie schon ausgeführt, gehört „Einbruchdiebstahl“ nicht zu den versicherten Gefahren einer Gebäudeversicherung.
Es gibt auch Klauseln, in denen das Wort „eingebrochen“ vorkommt, wie und ob die bei der besagten Versicherung existieren, weiss ich nicht. Die mir bekannte Klausel definiert die Schäden an Türen, Schlössern, Fenstern, Rolläden und Schutzgitter, die durch Einbruch etc. versichert werden können. Können, falls die Klausel mit vereinbart ist.

Punkt 2 spielt bei der Beurteilung eine Rolle, ob die Gebäudeversicherung überhaupt greift.

Punkt 3 spielt eine Rolle bei einem eventuellem Beratungsfehler. Da hier noch altes Recht gilt, schwierig im Nachweis (noch keine Beratungsprotokolle).

Mich würden aber mal die „scheinheiligen Begründungen“ der Ablehnung interessieren, weil ich irgendwie glaube, dass die Geschichte noch nicht komplett erzählt ist,

viele Grüße
Andreas

  1. die Versicherung hätte 2001 schriftlich bestätigt, dass der
    Einbruchsdiebstahl im Versicherungsumfang enthalten ist.

„Schäden durch Einbruchsdiebstahl“ oder auch die gestohlene Ware selbst?

M.

„Schäden durch Einbruchsdiebstahl“ oder auch die gestohlene
Ware selbst?

Die Klausel, die ich in der Gebäudeversicherung kenne heißt: „Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte anlässlich eines Einbruchs(versuchs)“

Die Klausel, die ich in der Gebäudeversicherung kenne heißt:
„Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte anlässlich eines
Einbruchs(versuchs)“

Demnach wäre der geschilderte Schaden also nicht abgedeckt.

Gruß,
Max

Demnach wäre der geschilderte Schaden also nicht abgedeckt.

So wird es der Versicherer auch sehen. Wie Nordlicht schon schrieb, würde hier ausschliesslich die Bauleistungsversicherung greifen.

Gruß Keki

  1. die Versicherung hätte 2001 schriftlich bestätigt, dass der
    Einbruchsdiebstahl im Versicherungsumfang enthalten ist.

Das hast Du etwas falsch verstanden. In der Wohngebäudeversicherung gibt es das nicht. Es müßte eine Bauleistunsgversicherung vorhanden sein, Punktum.

  1. das Haus auch während des Umbaus bewohnbar und bewohnt war (bis zum Einbruch)

Es gab aber offensichtlich keine Fertigstellunsasnzeige, also war das Haus nicht bezugsfertig.

  1. der Versicherungsgesellschaft der Zustand des Objektes zum Versicherungsbeginn bekannt war

Spielt keine Rolle.

mal angenommen folgende Formulierungen stünden in dem 5-Jahres-Vertrag:

§5 Versicherung…mutwilliger Beschädigungen.

Abs.1 Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch

c) mutwillige Beschädigungen
zersdtört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Abs.4 Als mutwillige Beschädigung gilt jede vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen.

§8 Versicherte Sachen

Abs.1 Versichert sind die in der Versicherung gemäß §§1-5

a) die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Bestandteilen.

b) Zubehör, das der Instandhaltung oder Stromversorgung ines versicherten Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, soweit es sich in diesem Gebäude oder auf dem Versicherungsort befindet.

Zusatzvereinbarung: Besondere Vereinbarung und Erläuterung der versicherten Sachen:

A Deklaration der versicherten Sachen und Kosten.

Abs. I. Versichert sind die im Versicherungsschein oder letzten Nachtrag genannten Gebäude mit den dort aufgeführten Versicherungssummen
Abs. 1. Zusätzlich sind auf Erstes Risikoversichert:

in der Feuerversicherung

8.Gebäudebeschädigungen, die dadurch entstehen, dass Diebe in versicherte Gebäude einbrechen, einsteigen oder eindringen.

C Erläuterungen der versicherten Sachen

Soweit im Versicherungsvertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten sämtliche Sachen, die sich auf dem als Versicherungsort bezeichneten Grundstück befinden und zu den versicherten Positionen gehören, in die Versicherung eingeschlossen.

Als Gebäude gelten alle Bauwerke…die zur Aufnahme von Menschen, Tieren oder Sachen geeignet sind.

Zur Position Gebäude gehören auch:
-Baustoffe und Bauteile, die für den Bestand und die Herstellung eines Gebäudes eingefügt oder für den Einbau in ein Gebäude bestimmt sind.
-Einrichtungen und Einbauten, die
dauernd der Benutzung des Gebäudes dienen und

  • im Eigentum des Gebäudeeigentümers stehen,
    z.B.

    Raumbeheizungen, z.B. Einzel- und Sammelheizungen…

Ich finde, dass laut obiger Ausführungen die Heizung mitversichert war.

Grüße Bastian62

scheiheilig weil,

die Versicherung eine Schadensregulierung, insbesondere für das Material, welches zwar bereits im Gebäude gelagert war jedoch noch nicht ingebaut wurde, abgelehnt hatte. Damit wurde die gesamte Schadensregulierung bis dato „verschleppt“.

Innerhalb der letzten 5 JAhre hatte es die besagte Versicherungsgesellschaft - nebenbei erwähnt: mit einer Hauptvertretung im Nachbarhaus des Schadensobjektes residierend !!! - insgesamt 2 mal geschafft eine Objektbewertung zwecks evtl. Zwangsverwertung zu terminieren und durchzuführen, jedoch nicht ein einziges mal einen Termin für eine genaue Schadensaufnahme gefunden ;(

Grüße Bastian62

bitte als Antwort darauf die Ausführungen von heute ca.21:01 lesen, danke
Grüße B62

Zusammenfassung
Hallo,

ich will einmal versuchen die Artikel zusammenzufassen.

Hausbau in Sachsen-Anhalt
Bauherr in Berlin

Wer baut eigentlich Bauherr oder beauftragte Firmen? Wenn Firma, dann soll diese die Kosten tragen, da Werk noch nicht abgenommen.

Leitungen aus Wand gerissen
Material von der Baustelle gestohlen

Das eine ist fest mit dem Gebäude verbunden und das andere ist beweglich. Also Sachbeschädigung und Diebstahl.

Wie genau wurde der Schaden angezeigt?

Versicherung zahlt nicht
Finanzierung wird gestoppt

Das sind zwei voneinander getrennte Vorgänge.

Bauherr Paar in Berlin

Anwalt in Berlin suchen und nicht im Internet jammern
Hilfe:
http://www.berliner-anwaltsverein.de/wordpress/

Christian

Hallo,

8.Gebäudebeschädigungen, die dadurch entstehen, dass Diebe in
versicherte Gebäude einbrechen, einsteigen oder eindringen.

Die Heizung ist aber nicht beim Einbruch beschädigt worden wie zum Beispiel ein aufgebrochenes Fenster, sie wurde geklaut. Das ist der entscheidende Unterschied. Und deshalb wird die geklaute Heizung zu recht nicht bezahlt.
Gruß
loderunner (ianal)

im Beitrag Nr.7 wird auf den §5 des Vertrages verwiesen. Darin ist auch der Punkt „abhandenkommen“ geregelt.
Der Vertrag hat einige Zusatzvereinabarungen ( s. Zitat im Beitrag Nr.7)

Mich wundert nur Eure „Sicherheit“ bei der Anspruchsablehnung.

Ein Arzt kann doch auch erst eine „sichere“ Diagnose stellen, wenn er den Patienten „genau“ untersucht hat.

Grüße B62

Hallo!

Mich wundert nur Eure „Sicherheit“ bei der Anspruchsablehnung.

Das ist vermutlich nur die Reaktion auf Deine Sicherheit, daß es „Betrug“ und „Scheinheiligkeit“ ist. Nichts ist so sicher, wie es manchmal scheint.

Gruß,
Max

Hallo,

Mich wundert nur Eure „Sicherheit“ bei der Anspruchsablehnung.

Die Versicherung ist seit Jahren der gleichen Ansicht. Und Du kannst einen drauf lassen, dass der Vertrag mehrfach anwaltlich geprüft wurde, bevor ihn irgendein Kunde auch nur gesehen hat. Das ist doch schon irgendwie ein starker Hinweis, oder?
Gruß
loderunner (ianal)

Du kannst einen drauf lassen, dass der Vertrag mehrfach
anwaltlich geprüft wurde, bevor ihn irgendein Kunde auch nur
gesehen hat. Das ist doch schon irgendwie ein starker Hinweis,
oder?

Ein Hinweis worauf? Dass Versicherungen automatisch Recht haben?

Was ist das denn für eine merkwürdige Rechtsauffassung. Im Übrigen dürfte auch gelten: nur weil etwa mehrfach anwaltlich geprüft wurde, ist es nicht „richtiger“ - sonst wären unsere Gerichte deutlich leerer, weil man die Hälfte der Prozesse in 5 Minuten abhandeln könnte…

LG Petra

Hallo,

Du kannst einen drauf lassen, dass der Vertrag mehrfach
anwaltlich geprüft wurde, bevor ihn irgendein Kunde auch nur
gesehen hat. Das ist doch schon irgendwie ein starker Hinweis,
oder?

Ein Hinweis worauf? Dass Versicherungen automatisch Recht
haben?

Nein. Darauf, dass die hier antwortenden Recht haben. Das war doch die Frage, oder?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo Bastian,

Ein Arzt kann doch auch erst eine „sichere“ Diagnose stellen,
wenn er den Patienten „genau“ untersucht hat.

Grüße B62

Ein Patient sollte auch besser zum Arzt gehen und nicht im www um Hilfe bitten.

GvC

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