Beim Einzug in eine kürzlich gekündigte Wohnung wurde für eine Einbauküche eine Ablöse vereinbart. Der VM konnte sich aber angeblich nicht genau an den Preis erinnern, für den er die Küche von der Vormieterin übernommen hat, sagte aber es wären ungefähr 1000-1500€ gewesen. Er meinte er schaut nach und gibt dann bescheid. Im Mietvertrag steht zwar Küchenablöse 40€ mtl., jedoch kein Preis. Soweit, so gut. Vom VM hörte man anschliessend ewig nichts mehr, trotzdem wurde die Miete inkl. Ablöse regelmäßig gezahlt. In der Zwischenzeit (3Jahre) wurde beim Vermieter desöfteren angefragt (sicher 5-6mal) ob er jetzt mal schauen kann was die Küche gekostet hat. Ohne Reaktion, bzw. „Ich geb dann bescheid…“
Nach Abgabe der Kündigung kam der Vermieter und sagte er habe keinerlei Interesse an der Küche, der damalige Ablösepreis sei 2900€ gewesen. Den Rest müsse man bei Auszug zahlen. Dummerweise für den VM konnte die Vormieterin ausfindig gemacht werden und es stellte sich heraus, er hat für die Küche nur 1500€ gezahlt.
Sie würde dies auch bezeugen.
Nun die eigentliche Frage:
Gibt es Möglichkeiten in diesem Fall für den Mieter, aus dieser Geldfalle rauszukommen?
Na gut, Du machst nun folgendes: Bitte die ehemalige Mieterin um eine kurze Notiz über die Ablösesumme.
Errechne nun genau wieviel Du bereits gezahlt hast.
Solltest Du fertig sein, stelle sofort die Zahlung dieses Betrages ein. Solltest Du bereits mehr gezahlt haben, ziehe den Betrag von der nächsten Miete ab, allerdings nur mit einem Schreiben an den VM, das Du dies tun wirst. D.h. Du musst es dem VM schriftlich ankündigen. Dazu sendest Du ihm eine Kopie der Notiz über die Ablösessumme des Vormieters.
Teile Deinem VM ruhig mit, das Du nun den richtigen Ablösepreis kennst, und Du nicht verstehst was er errechnet hat. Immer schön sachlich im Schreiben bleiben, bestimmend aber dennoch freundlich.
Sollte er nun noch irgendwelche Forderungen stellen, soll er das bitte schriftlich machen. Im falle eines Rechtstreites brauchst Du sowas schriftlich.
natürlich gibt es eine Möglichkeit für den Mieter, aus dieser „Falle“ rauszukommen. Zum Ersten handelt es sich hier nicht um eine Falle, sondern schlicht - den rechtlichen Kriterien einer Sittenwidrigkeit zufolge - um Betrug. Dies muss regulär zur Anzeige gebracht werden, denn wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Hierin sehe ich den möglichen Weg einer gütlichen Einigung unter Ankündigung von Rechtsfolgen.
Damit sei der Bezug zum Mietvertrag hergestellt… Der wurde ja inhaltlich um einen Ablösebetrag i.H.v. 40 € erweitert und „ohne Weiteres“ unterschrieben. Die Fehlerhaftigkeit besteht hier darin, dass eine „Ablösung“ einer „Vermietung“ nicht gleichgesetzt werden darf. Eine Befristung für die mtl. Ablöserate hat es wohl auch nicht gegeben. D.h. bei einer Mietdauer von 10 Jahren hätte den Mieter die Küche bereits 4.800 € gekostet. Insofern ist die Regelung im Mietvertrag bereits dadurch nicht rechtskräftig, dass das entscheidende Kriterium, nämlich die Gesamt-Ablösesumme bzw. Ablösezeitraum nicht klar festgelegt wurde. Weiter ist dem Vermieter vorzuwerfen, sich auf diese Art zuzüglich falscher Äußerungen auf Kosten des Mieters bereichert zu haben.
Nur von geringem Interesse ist dabei, für welche Summe der Vermieter die Küche vom Vormieter erworben hat, denn wenn der Nachmieter bereit ist, diese für eine noch höhere Summe zu erwerben, dann kann er das unter Einhaltung rechtlicher Formvorschriften tun, allerdings nicht ob der Vorgabe falscher Tatsachen.
Eine Restsumme ist daher bei Auszug definitiv nicht fällig, da dies nicht Bestandteil des Mietvertrages ist. Der Vermieter hat hier auch keine Handhabe, diese vermeintliche Restsumme auf dem Rechtsweg einzutreiben. Der Mieter dagegen hätte gute rechtliche Aussichten, die Ablösesumme bis zum etwaigen Zeitwert der Küche zurückzubekommen, was jedoch den Rechtsweg erfordert. Also zurücklehnen und nicht zahlen!
Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. So verstehe ich Ihr Schreiben. Sie haben sich über eine Abstandszahlung für die Küche mit Ihrem Vermieter unterhalten. Der Vermieter hat sich dann für eine monatliche Abnutzungszahlung von 40,00 Euro entschieden und diese im Mietvertrag vereinbart. Wenn das nicht zeitlich begrenzt, war würden Sie die 40,00 Euro noch in 20 Jahren zahlen. Durch Ihren Auszug ist das vorbei. Der Vermieter hat keine Grundlage für weitere Forderungen. Da ich Ihren Mietvertrag nicht kenne und immer eine Falle lauern kann empfehle ich Ihnen den Besuch einer Verbraucherzentrale. Die Mitarbeiter leisten auf diesem Gebiet gute Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen.
Achtung: ich bin kein Jurist.
Die Sache scheint ja eindeutig zu sein, da es eine Zeugin gibt. Die kommt aber nur zum Tragen in einem Prozess. Also müssen Sie die Kautionsrückzahlung einklagen. Oder Sie einigen sich mit dem Vermieter außergerichtlich. Am besten bitten Sie die Zeugin, den Preis der Küche schriftlich zu bestätigen, und legen das dann dem VM vor. Wenn er Verstand besitzt, wird er sicherlich nachgeben.
Hallo,
Was genau steht denn im Mietvertrag? Eine Nebenabrede, daß Sie die Küche durch monatliche Ratenzahlung erwerben würden? Oder handelt es sich hier nicht eher um eine monatliche Nutzungsgebühr?
Würden Sie denn beim Kauf eines Fernsehers auf eine Ratenzahlung ohne Wissen über den Preis des Geräts eingehen?
Ich empfehle Ihnen schriftlich Widerspruch gegen die Forderung einzulegen (und fachkundigen Rat einzuholen), aber posten Sie die Frage doch einfach hier noch mal öffentlich, hier sind einige echte Fachleute unterwegs, die Ihnen gewiß besser helfen können als ich.
mit bestem Gruß
aber ja…wenn der vormieter euch das schriftlich gibt, dann geb dem vermieter die gelenheit das zu korrigieren und den evtl, zu viel gezahlten betrag entweder zurück zu fordern oder von der miete abzuziehn…die monatl. 40€ werden ab sofort nicht mehr bezahlt.wenn die 1500€ ablöse schon abgegolten sind…ihr dürft aber keine mietminderung daraus machen… die eigentlich miete dürft ihr nicht kürzen…notfalls anzeige wegen betrug wenn der vermieter sich querstellt.
Vielleicht könntet ihr den VM freundlich hinweisen, dass „Wir die Vor-Küchenbesitzern gefunden haben, und sich zum Glück alles geklärt hat. Aufgrund der langen Zeit seit deren Auszug scheint der wirklich gezahlte Ablöse-Betrag wohl vergessen worden zu sein - das kann ja mal passieren. Aber da nun die tatsächlich gezahlte Summer bekannt ist, liegen ja Fakten vor, und diese sind deutlich. Also: Verrechnung der Ablöse mit den bereits gezahlten Beträgen.“
So würde ich vorgehen, bin aber kein Experte in Sachen Mietrecht.
Viel Erfolg
Pigee