Betrug Ebay kleinanzeigen

Hallo

Bei E Bay kleinanzeigen wurde eine SATA Lackierpistole gekauft.
Aus der Beschreibung ging hervor das sie ca 12 Jahre alt war, aber nur zweimal benutzt wurde und das sie Funktionieren würde.

Der Käufer bekam eine Lakierpistole die defekt ist
Die Mängel
Die Schraube zum wechseln der Düsensätze läßt sich nicht öffnen, sieht auch aus als wäre sie fest geklebt.
Beim Anschluß an Druckluft strömt die Luft heraus, Darf erst ausströmen wenn Hebelbetätigt wird.
Die ursache ist das der Stift fest ist der durch den Hebel betätigt werden soll
Mit anderen Worten die Lakierpistole ist unbrauchbar und fern ab der Beschreibung

Der Verkäufer hat die Pistole nun wieder und unterstellt das die Pistole benutzt worden wäre (Was Technisch nicht möglich gewesen wäre)
nun will er das Geld behalten

Wie kann man in einem solchen Fall handeln ?

Meine persönliche Meinug dazu. Besonnen,ruhig und sachlich bleiben :smile:. Evtl würde ich Ihm mit rechtichen Schritten drohen und nebenbei erwähnen das man Rechtsschutz verischert ist und kein Problem hat zu klagen. Davor haben die meisten schon Angst und die Rechtsschutzversicherung untermauert das. Viel Glück

Rücktritt vom Vertrag und Kaufpreiserstattung n. § 323 BGB setzt einen Sachmangel bei Übergabe, § 434 BGB, voraus.

Diesen Forderungsanspruch müsste man durch ein gerichtsfestes Gutachten beweisen können :frowning:

(Anwaltliche) Drohgebärden schützen andernfalls nicht vor kostenpflichtiger (!) Klagabwesiung, wenn der Käufer widerstreitend behauptet, tatsächlich eine nur zweimal benutzte und funktionierende Lackierpistole verkauft zu haben :open_mouth:

G imager

und nebenbei erwähnen das man Rechtsschutz verischert ist und
kein Problem hat zu klagen. Davor haben die meisten schon
Angst und die Rechtsschutzversicherung untermauert das. Viel
Glück

Immer diese Strammtischparolen. Was soll der Quatsch mit einer „Drohung mit Rechtsschutz“ und „die meisten haben Angst“???

Nee, haben sie nicht. Die haben selbst eine Rechtsschutzversicherung und drohen zurück.

Und mit etwas Glück geht es dann D… gegen D… Was meinst du, was dabei herauskommt?

Gruß, Gismo

@SönkeP1972: wenn du das Teil schon wieder zurückgeschickt hast, wie du schreibst, hast du wohl schlechte Karten. Oder hast du Beweiser, Zeugen…?

Hallo!

Also ja, die meisten haben Angst. Das Problem ist, die Profispezialkandidaten, die man da so vor sich hat, die haben meistens keine Angst, weil meistens offiziell auch kein Geld.

Gruß
Tom

Diesen Forderungsanspruch müsste man durch ein gerichtsfestes
Gutachten beweisen können :frowning:

Nur diesen oder jeden anderen Anspruch auch? Oder unterliegt das Gericht der freien Beweiswürdigung und darf sich somit vielleicht auch ohne „gerichtsfestes Gutachten“ (was auch immer das genau sein soll) eine Meinung darüber bilden, wer gerade den blauen Lack vom Himmel hinunterlügt?

Natürlich ist der Vorsitzende in seiner Beweiswürdigung frei. AFAIK sind aber die wenigsten Vorsitzenden sachverständig genug, bei widerstreitendem Vortrag den Zeitpunkt des Mangels selbst beurteilen zu können und lassen sich nur höchst ungern Urteile von der Berufungsinstanz und die Ohren schlagen.

Von daher bieten sie regelmäßig Vergleich an oder fassen bei streitiger Auffassung Beschluss eines Sachverständigengutachtens. Dieser Gutachter muss bei Gericht zugelassen sein, daher wäre der Fragesteller gut beraten, gleich einen demenstsprechenden Sachverständigen auszuwählen (= gerichtsfest).

G imager

Natürlich ist der Vorsitzende in seiner Beweiswürdigung frei.
AFAIK sind aber die wenigsten Vorsitzenden sachverständig
genug, bei widerstreitendem Vortrag den Zeitpunkt des Mangels
selbst beurteilen zu können und lassen sich nur höchst ungern
Urteile von der Berufungsinstanz und die Ohren schlagen.

Sofern dem Richte raus diesem Grunde vor Angst die Knie schlottern, ließe sich die Berufung - zumindest in diesem Falle - ja ausschließen.

Von daher bieten sie regelmäßig Vergleich an oder fassen bei
streitiger Auffassung Beschluss eines
Sachverständigengutachtens.

Wie bitte?

Dieser Gutachter muss bei Gericht
zugelassen sein, daher wäre der Fragesteller gut beraten,
gleich einen demenstsprechenden Sachverständigen auszuwählen
(= gerichtsfest).

Wenn Du das als Ratschlag so stehen lassen willst: bitte sehr.

nun, kann ja alles stimmen, vor 2 Jahren 2 mal benutzt, da funktionierte die gute Sata ja, dann ohne gründliche Reinigung weggepackt und dann dir verkauft.
Dann kommt der von dir beschriebene Zustand durchaus hin.

Leg sie ein paar Tage oder Länger in Nitro ein, vielleicht auch schlimmeres, dann zerlege sie reinige sie gründlich, ersetze Dichtungen und benutze sie.

Hallo!

Naja natürlich gibts das und man braucht nicht in allen Fällen einen SV. In der Regel wird man aber in solchen Fällen tatsächlich einen brauchen und die Seite, die die Beweislast trägt, wird sinnvollerweise in den meisten Fällen auch die Einholung eines Gutachtens beantragen.

Gruß
Tom

Hallo!

Sofern dem Richte raus diesem Grunde vor Angst die Knie
schlottern, ließe sich die Berufung - zumindest in diesem
Falle - ja ausschließen.

Ich weiß jetzt nicht, was du damit meinst. Natürlich kann schon auf Grund der Angaben und Aussagen der Sachverhalt klar sein. In vielen Fällen in der Praxis ist es aber so, dass dann die Parteivorbringen einfach gegeneinander stehen und gibt es dann meist auch noch irgendwelche Aussagen, die gegeneinander stehen, wo man nicht sicher sagen kann, wer Recht hat.

Und dann liegt das vor, was man juristisch ein non liquet nennt - und dann greift die Beweislast und der Richter wird in der Regel die Sachverhaltsfestststellung in diesen Fällen entlang der Beweislastregeln treffen. Der Beweisbelastete wird verlieren und dieser Verlierer wird dann in der Regel mit seinem Rechtsmittel keine Chance haben.

Von daher bieten sie regelmäßig Vergleich an oder fassen bei
streitiger Auffassung Beschluss eines
Sachverständigengutachtens.

Wie bitte?

Naja Vergleich vorschlagen ist so vorgesehen und auch üblich. Und das mit dem Gutachten ist wie gesagt. Natürlich braucht man auch bei technischen Mängeln nicht immer SV-Gutachten, ich hab selbst voriges Jahr so einen Prozess wegen eines Mangels am Moped verhandelt, ganz ohne Gutachten, nur ist das die Ausnahme. In den meisten Fällen wird man der beweisbelasteten Partei einen Prozess nur dann anraten, wenn sie auch bereit ist das Kostenrisiko eines SV-Gutachtens zu tragen oder umgekehrt, wenn man keinesfalls einen SV will, wird man in so Fällen als beweisbelastete Partei keinen Prozess führen.

Gruß
Tom

Hallo,

Sofern dem Richte raus diesem Grunde vor Angst die Knie
schlottern, ließe sich die Berufung - zumindest in diesem
Falle - ja ausschließen.

Ich weiß jetzt nicht, was du damit meinst.

das hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__511.html

Von daher bieten sie regelmäßig Vergleich an oder fassen bei
streitiger Auffassung Beschluss eines
Sachverständigengutachtens.

Wie bitte?

Naja Vergleich vorschlagen ist so vorgesehen und auch üblich.

Meine Einlassung bezog sich darauf, daß an dem Satz irgendetwas nicht stimmt.

Ausnahme. In den meisten Fällen wird man der beweisbelasteten
Partei einen Prozess nur dann anraten, wenn sie auch bereit
ist das Kostenrisiko eines SV-Gutachtens zu tragen oder
umgekehrt, wenn man keinesfalls einen SV will, wird man in so
Fällen als beweisbelastete Partei keinen Prozess führen.

Insbesondere dann, wenn es sich um eine 12 Jahre alte Lackierpistole handelt, bei der die Kernfrage ist, ob sie durch die Benutzung bzw. unzureichende Reinigung des Käufers oder des Verkäufers (zumindest vorübergehenden) Schaden genommen hat. Eine Frage, die - Gutachter hin oder her - bei Prozeßbeginn (d.h. mindestens Monate nach der denkbar letzten Benutzung) kaum mehr zu klären ist.

Wer hier den Einsatz eines Gutachters empfiehlt, geht sehr großzügig mit Zeit und Geld anderer Leute um.

Gruß
C.