Betrug Ebay... Strafanzeige wurde eingestellt :-( Bin verzweifelt

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe bei Ebay etwas ersteigert für EUR 70,-. Ich weiß. Eigentlich ein lächerlicher Betrag, aber für mich ein Haufen Kohle, weil ich junge Mama bin.

Jedenfalls hab ich den Artikel nicht erhalten und versucht mit der Verkäuferin Kontakt aufzunehmen. Leider nicht möglich.
Dann habe ich erfahren, dass Sie bei ebay mit zwei Accounts verkauft hat und beides mal nicht geliefert hat.

Ich habe auch Strafanzeige eingereicht. Nun bekam ich heute ein Schreiben, dass das Verfahren eingestellt wurde. Man müsse ihr nämlich nachweisen, dass sie es vorsetzlich gemacht habe. Man hat die Beschuldigte wohl auch befragt, die hat aber nix ausgesagt und deswegen wird das Strafverfahren eingestellt.
War´s das jetzt? Kommt so eine Betrügerin damit durch? Anderen Leuten das Geld aus der Tasche ziehen und weder liefern, noch Geld zurück, geschweige denn eine Strafe?

Was kann ich denn noch tun? Wenn solche Leute immer wieder ungeschoren davon kommen, geht´s doch immer weiter.

Hallo, leider ist daß so in unseren Rechtsstaat. Habe auch noch gegen einen Verkäufer eine Anzeige am laufen. Aus internen Kreisen weiß ich, daß bei Ermittlungen nach „Relevanz“ also nach Schwere der Straftat ermittelt wird. Wäre der Betrag 10000 eu, dann wäre es was anderes. Der Verkäufer muss nachweisen (Versandquittung), daß er den Artikel versendet hat. Was im Päckchen war, kann niemand so genau sagen, deswegen nimmt man immer an, es war der Artikel drin…auf deutsch - wer einen leeren Karton verschickt, dem kann man schwer einen Betrug nachweisen.
Falls man Prozesskostenhilfe bekommt, oder eine Rechtsschutz hat, kann man zivilrechtlich vorgehen, ob das lohnt ist leider zweitens…
Also Onlinehandel ist immer Vertrauenssache mit Restrisiko…leider

Na supiiii! Das ist doch alles Scheiße!

Die gute Frau hat nicht mal nen leeren Karton geschickt. Nichtmal das!!! Ich höre nichts mehr von ihr und sie ist spurlos verschwunden.

Werde jetzt ein Mahnverfahren einleiten. Will nicht aufgeben!!!

Genau daß hatte ich auch versucht durchzusetzen, der Weg ist lang bis dahin.
Erst zum Anwalt gehen, beraten lassen, dann Briefe hin und her, dann kann erst ein Mahnverfahren eingeleitet werden. Kann im Ernstfall bis zu 3 Gerichtstermine in Anspruch nehmen. Und wenn es mittelmäßig gut läuft, bekommt derjenige nur einen Titel, aber die Anwalts und Gerichtskosten sind auch noch nicht bezahlt, kann sein daß sie es voll oder teilweise bezahlen müssen. Wenn der Beklagte aber nicht zahlungsfähig ist, nützt auch der Titel nichts. Leider musste ich auch diese negative Erfahrung machen.