Betrug, Geld veruntreut

Wenn ein langjähriger Freund, der zwar ein netter Mensch ist, jedoch schon mehrere Firmenpleiten hingelegt hat und ein gestörtes Verhältnis zu Geld hat. Nachdem er jemandem nun schon seit Jahren Geld schuldet (ca 700€) und er sich ständig Geld leiht, was er dann nicht mehr zurückzahlen kann, weiß man eigentlich, das man weder geschäftlich noch geldtechnisch irgendetwas mit ihm zu tun haben sollte. Jetzt hat sich eine Situation ergeben wo dieser den Vertrieb für eine Firma als Handelsvertreter übernommen hat und zusammen mit seinem langjährigen Freund die Provisionen teilen wollte. Eine diesbezügliche Abmachung besteht müdlich wie schriftlich. Da seine Unfähigkeit mit Geld umzugehen bekannt ist, sollten die Provisionen sofort getrennt überwiesen werden, was der betreffenden Firma nicht gefällt, weil es „zu kompliziert“ sei. (Da macht die Frau vom Chef die Abrechnung, die einfach nur zu dumm ist, muss hier auch nicht näher erläutert werden…) Somit konnten die getrennten Vermittlungsprovisionsrechnungen nicht bezahlt werden, der Freund hat jedoch den Gesamtbetrag bei seinem letzten Treffen mit dem Chef, persönlich in bar entgegengenommen. Jetzt scheint es so zu sein, das er (nicht böswillig, sondern weil erwirklich krank ist) das Geld durchbringt und dann nicht mehr zahlen kann. Im Gegensatz zu einem Firmenkonkurs, wo eine Firma plötzlichzahlungsunfähig wird und das oft nicht so einfach zu überschauen ist, ist hierbei jedoch auch der Betrugstatbestand erfüllt oder wie ist das genau? Muss man immer gleich einen Anwalt nehmen oder reicht auch eine polizeiliche Anzeige, weil er das entgegengenommene Geld veruntreut hat? Er hatte die Rechnungen beide an die entsprechendeFirma geschickt, diesen Sachverhalt hat der andere per „CC“ im Postfach, deshalb besteht auch keine Unstrittigkeit, das es 50/50 aufgeteiltwerden sollte. Damit ist auch der Betrag unstrittig. Wie ist das juristisch zu bewerten? Liegt Betrug vor? Danke für hilfreiche Antworten.

Hallo Stockpicker,

eine Anzeige des Betruges kann primär jeder bei seiner Polizeidienststelle aufgeben, der sich betrogen fühlt.

Ob ein Betrug vorliegt und strafrechtliche Maßnahmen daraus ergriffen werden, wird ein Staatsanwalt entscheiden. Unter Umständen wird das Verfahren mangels öffentlichem Interesse eingestellt, nämlich wenn nur einer geschädigt wurde oder ein Wiederholen nicht augenscheinlich.

Um Deine Interessen bzw. Forderungen durchzusetzen, bedarf es einer zivilrechtlichen Klage.
Bist Du rechtsschutzversichert, lohnt sich ein Anruf bei Deiner RS-Versicherung mit der Bitte um Deckungszusage und Nennung eines geeigneten Anwalts.
Bist Du das nicht, kannst Du entweder zum Anwalt gehen (ein erstes Schreiben kostet bei mir so ca. 50 Euro)
oder Du schreibst dem Betrüger, er soll binnen Frist die Summe zahlen mit Nennung der Konsequenzen. Danach bleiben Dir Mahnbescheid und vollstreckbarer Titel, wobei bei diesem Weg wieder die Forderung durch einen Gerichtsvollzieher geprüft wird, also ohne Darlehensvertrag oder rechtlich belegbarer Schreiben sieht es schlecht aus.

VG
Mela