Betrug lebenslauf

Hallo,

jemand hat sich z.B. nach dem Studium ordentlich (per Mail) beworben und die Stelle bekommen.
Jedoch die Einstellung/Bezahlung wird von der Hauptgeschäftsstelle in einer anderen Stadt noch erfolgen. Zu deren Einstellungsvoraus-setzungen gehört Beruferfahrung.

Diese hat der Bewerber aber nicht. Nur eine Ausbildung die zum Studium und zum jetzigen Arbeitsplatz passt. Jetzt wird der AN vom AG z.B. gebeten, diese Ausbildung als Berufserfahrung in einem neuen Lebenslauf zu deklarieren. Ist das Betrug? Was könnte passieren?
Wie könnte der Bewerber nachweisen, dass er darum gebeten wurde?

Liebe Grüße
gigi13

Du kannst unter der Überschrift „Berufserfahrung“ durchaus die Ausbildung darstellen. Nur solltest du klar machen, dass es eine Ausbildung ist - in der du natürlich praktische Erfahrung gesammelt hast, was du gerne darstellen kannst.

Juni 2007 - Mai 2010: Ausbildung zum/zur …
Berufsbezogene Tätigkeiten:

  • … (hier deine Praxiserfahrungen)

(Formatierung ist hier nicht richtig - es geht ums Prinzip.)

Gruß Bombadil2

Hallo Bombadil2,

naja, dass soll aber in diesem Beispiel der spingende Punkt sein:

Der Chef bittet den Angestellten seinen Lebenslauf so zu überarbeiten, dass die Ausbildung zur Berufserfahrung wird, um die Einstellung bei der Hauptgeschäftsstelle verantworten zu können.

Fragen: Wie sollte man mit dieser Bitte umgehen?
Ist es Betrug?
Welche rechtl. Folgen könnten sich daraus ergeben?

Fragen: Wie sollte man mit dieser Bitte umgehen?

s. unten

Ist es Betrug?

Ob es strafrechtlich Betrug ist, weiß ich nicht. Aber ge- oder verfälschte Lebensläufe spiegeln falsche Tatsachen wieder und können somit zur Entlassung führen (soweit ich weiß). Das Problem ist, dein Chef in spe trägt nicht das Risiko. Du trägst es. Allein.
Wenn dein Gewissen rebelliert, höre darauf. Du darfst beschönigen, aber nicht verfälschen.

Also, hübsch den Lebenslauf auf. Aber die Ausbildung (für die du ja auch Zeugnisse hast) bleibt eine Ausbildung. Was machst du denn, wenn die Zentrale bei deinem angeblichen früheren, leider nicht existierenden Arbeitgeber anrufen will und sich nach dir erkundigen will? Lügen haben sehr kurze Beine - in diesem Fall sind es eher Stummelbeine. Bist du sicher, dass der AG nicht mit einem Mausklick im Internet (Facebook, Xing, …) deine wahre Biografie herausfindet?

Neenee, eine Stelle auf Lüge aufzubauen, das ist zu viel.

Nochmal: Du schönst deinen Lebenslauf auf, so weit, dass es gut klingt, du aber noch hinter jedem Wort stehen kannst. Damit bewirbst du dich - oder gehst zum Chef in spe, je nach vereinbartem Prozess. Wenn er mehr will, musst du klare Worte wählen: „Ich hatte es mir überlegt, aber den Lebenslauf noch weiter abzuändern, ist leider nicht machbar, wenn ich nicht betrügen will.“ (Will er ja offiziell auch nicht.) Wenn er dich wirklich haben will, wird er versuchen, dich auch so in den Job zu bekommen. Wenn nicht, kannst du dich wenigstens noch im Spiegel angucken, ohne Ekel zu bekommen.

Gruß Bombadil2

Anfechtbarkeit
Hi!

Auf das Thema Betrug gehe ich nicht näher ein, da das Ganze dann in den Bereich geht, in welchem es sich um einen Verstoß gegen die FAQ:1129 handelt.

Man kann als Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag anfechten, wenn er aufgrund einer Täuschung zu Stande kam.

Das ist eigentlich „einfacher“ als eine fristlose Kündigung…

Gruß
Guido

Ohne Ekel zu bekommen ???
Hallo @Bombadil2,

Dann bin ich aber mal auf Dein ( Verleih ??? - ) Konzept gespannt.
Bist Du Samariter oder Lude für die Fachleute ?

mfg

nutzlos

No capito, senor …

Ich verleihe nix und niemanden. Ich meine nur, wenn ich einen Job nur aufgrund von Lug und Trug bekäme, könnte ich mich nicht mehr im Spiegel angucken, ohne Ekel zu bekommen.

Gruß Bombadil2

1 Like

Das wäre der regulär anzunehmende Ekel…
Hallo @ Bombadil2,

Als AN auch gut nachvollziehbar…kommt dann aber nicht auch Ekel auf, wenn AG mit Versprechen ködern, die sie nicht annähernd einhalten ?

mfg

nutzlos

Ja.

Habe ich aber (zum Glück) noch nicht so krass erlebt.

Aber so wie der AN einen gewissen Ethos einhalten sollte, gilt das auch für den AG. (Danke, du brauchst mir nicht zu erklären, dass ich hoffnungslos naiv bin - so bin ich nun mal ;-/ )

Gruß Bombadil2

Hallo @Bombadil2

Sei auch bloß nicht " naiv "Bringt nur Dir Probleme…die Zeiten sind fast ausnahmslos vorbei…Als AN. bist Du der A****…
(