Betrug mit Hilfe von Paypal

Hallo und Guten Morgen,

Mich würde mal Eure Meinung zu folgender Situation interessieren:

Jemand sucht bei Google nach Spielzeug für seine Kinder und findet dort bei den von Google hervorgehobenen Links einen Shop, der das Gesuchte nach eigener Angabe wegen einer Lagerräumung zum Jahresende sehr günstig verkauft. Die Ware wird nun bei dem Shop bestellt und per Paypal bezahlt.

Nachdem der Käufer nun einige Tage nichts von dem Käufer hört will er nachhaken, jedoch existiert die Seite nicht mehr. Im Web finden sich auch eindeutige Hinweise, daß diese Seite von einem bekannten Betrüger betrieben wurde.

Der Käufer meldet also per Paypal einen Konflikt und telefoniert auch noch mit Paypal. Von denen erfährt er jedoch, daß es für Geschäfte außerhalb von Ebay nur einen sehr eingeschränkten Käuferschutz gibt, nämlich nur dann, wenn der Betrüger noch ein Guthaben auf seinem Paypal Konto haben sollte…

Meine Frage ist nun, wie es rechtlich aussieht: Muss sich Paypal, die ja meines Wissens nach inzwischen eine Banklizenz haben, nicht von der Richtigkeit der angegebenen Identität des Verkäufers bei Eröffnung eines Kontos überzeugen (z.B. per Postident)? Die angegebene Adresse des Webshops existiert zwar, jedoch sitzt dort die IHK.

Da die Chancen auf einen Käuferschutz schlecht stehen gäbe es ja noch die Möglichkeit die Lastschrift von Paypal zurückzurufen und sich dabei dann z.B. auf die eindeutige Betrugsabsicht zu berufen. Wie sähe dies rechtlich dann aus?

Vielen Dank für Eure Ansichten
Robert

Hallo,

Da die Chancen auf einen Käuferschutz schlecht stehen gäbe es
ja noch die Möglichkeit die Lastschrift von Paypal
zurückzurufen und sich dabei dann z.B. auf die eindeutige
Betrugsabsicht zu berufen. Wie sähe dies rechtlich dann aus?

Einreicher der Lastschrift ist Paypal und nicht der Inhaber des Online-Shops. Da Paypal auch schon ausgezahlt haben dürfte, werden die Dir was husten, wenn Du die LS zurückgibst. Die Forderung wird natürlich weiterhin geltendgemacht - zzgl. 5 Euro Gebühr (vgl. Ziffer 8.1 Nutzungsbedingungen Paypal).

Gruß
Christian

Hallo,

wie sieht es denn mit der Identitätsprüfung aus?

Kann sich der Käufer nicht darauf berufen, daß dies offensichtlich bei Paypal nicht erfolgt ist? Oder gibt es diese Vorschrift für Banken nicht?

Viele Grüße
Robert

Hallo!

In Deinem Ausgangsfall handelt es sich um einen „bekannten Betrüger“. Warum sollte der nicht auch ein PayPal-Konto eröffnet haben, wenn er doch bekannt ist?

Hallo,

wie sieht es denn mit der Identitätsprüfung aus?

die ist in der Abgabenordnung geregelt also im Dunstkreis der Steuergesetzgebung. Es würde mich sehr wundern, wenn sich aus einem Verstoß gg. § 154 AO (sofern überhaupt einschlägig und dagegen verstoßen wurde) ein zivilrechtlicher Anspruch ableiten ließe.

Gruß
Christian

Hallo Robert,

ich frage mich schon lange, für was Paypal und der angebliche Käuferschutz überhaupt gut sein soll. Immer wenn ein Käufer übers Ohr gehauen wird, kann sich Paypal rausreden und den Käuferschutz verweigern.

In meinen Augen ist das nur eine Abzocke von Ebay.

Gruß Ebi

Hallo,

ich frage mich schon lange, für was Paypal und der angebliche
Käuferschutz überhaupt gut sein soll. Immer wenn ein Käufer
übers Ohr gehauen wird, kann sich Paypal rausreden und den
Käuferschutz verweigern.

In meinen Augen ist das nur eine Abzocke von Ebay.

im Gegentum: der Käuferschutz funktioniert hervorragend und völlig unbürokratisch. Man meldet das Problem, der Verkäufer wird um Stellungnahme gebeten und wenn da nichts oder nichts vernünftiges kommt, gibts nach sieben oder zehn Tagen (habe die genaue Frist gerade nicht im Kopf) ohne weitere Diskussionen das Geld zurück.

Gruß
Christian