Hallo
nehmen wir an es hat jemand bei einer Fa. im Internet, die eine tolle Profi-Seite und mehrere Shops hat, was gekauft und bezahlt, hat einen Account und beim Status heißt es die Ware sei versandt, jedoch kommt die Ware nicht und seitdem kann er die Fa. nicht erreichen, bzw. Fa. meldet sich nicht. Manchmal ist die Seite auch verschwunden .Wo kann der Betreffende Strafanzeigen stellen? Fa. sitzt in England und verkauft immer noch übers Internet.
Danke
Gruß Günter
Hallo Günter,
Strafanzeige wegen des Verdachtes des Betrugs kann man bei der Polizei stellen.
Mal so ein paar Infos zu Firmensitz in England:
Man stelle sich eine Person vor, die gerne Waren über das Internet verkaufen möchte. Die nötige Software für das Betreiben eines professionellen Shops ist schnell (und kostenfrei) gefunden. Nun möchte diese Person sich gerne soweit es geht aus der persönlichen Haftung seines Unternehmertuns nehmen. Für die Gründung einer GmbH reichen die Mittel nicht, also wird kurzerhand eine Limited gegründet mit der wahnsinnig hohen Einlage von 1 Britischen Pfund. Für den Kunden entsteht dann erst mal der Eindruck „Ah große Firma mit Sitz in Birmingham und toller Firmenname mit Endung Ltd.“ In Wahrheit isses aber der Schorsch-Karl mit Home-PC in Hintertupfingen, der in seiner Freizeit ein paar Kartons zur Post bringt. Dann wird die Kohle knapp und er kann die vom Kunden bestellte Ware selbst nicht mehr einkaufen, weil ihn sein Händler wegen Zahlungsverzug selbst nicht mehr beliefert. Das Telefon klingelt andauernd… da geht er natürlich nicht mehr dran, weil ihm die Kunden eh die Lüge nicht glauben, dass das Paket schon vor 3 Wochen sein Haus verlassen hat.
Das ist so immer mein erster Gedanke wenn ich nen deutschsprachigen Shop mit Firmensitz in England zu Gesicht bekomme.
Betrug? naja, da fehlt es dann in der Regel an der Absicht…
Anzeigen? Klar, sonst wird dem lieben Shopbetreiber nicht bewusst, dass er sein Unternehmertum doch einstellen sollte.
Was ist mit der eigenen Kohle? Die ist dann wohl verbrannt…
Aber alles nur eine Vermutung …
Gruß
Joschi
Hallo,
Betrug? naja, da fehlt es dann in der Regel an der Absicht…
sehe ich auch so.
Anzeigen? Klar, sonst wird dem lieben Shopbetreiber nicht
bewusst, dass er sein Unternehmertum doch einstellen sollte.
Wenn kein Betrug vorliegt? Was wäre dann der Vorwurf, der in der Anzeige erhoben wird?
Gruß
S.J.
Hallo,
na, Betrug.
Der subjektive Tatbestand ist ja bei Vermögensdelikten wie Diebstahl und Betrug oft unbekannt, die Tathandlung kann also fahrlässig oder vorsätzlich bzw. auch ohne Zueignungs/Bereicherungsabsicht begangen sein. Ein Verdacht liegt allemal vor. Und rein faktisch kann eine Anhörung durch die Polizei bei manchen Schuldnern Bewegung hineinbringen.
VG
EK
Hallo,
na, Betrug.
Der subjektive Tatbestand ist ja bei Vermögensdelikten wie
Diebstahl und Betrug oft unbekannt, die Tathandlung kann also
fahrlässig oder vorsätzlich bzw. auch ohne
Zueignungs/Bereicherungsabsicht begangen sein. Ein Verdacht
liegt allemal vor. Und rein faktisch kann eine Anhörung durch
die Polizei bei manchen Schuldnern Bewegung hineinbringen.
mag ja alles sein. Ich finde es nur ein wenig absurd, hier einerseits Betrug auszuschließen, aber dann zu einer Anzeige zu raten ohne ein anderes Tatbestandsmerkmal zu nennen.
Gruß
S.J.
Hallo Steve Jobs,
mag ja alles sein. Ich finde es nur ein wenig absurd, hier
einerseits Betrug auszuschließen, aber dann zu einer Anzeige
zu raten ohne ein anderes Tatbestandsmerkmal zu nennen.
hat doch niemand ausgeschlossen.
Gruß
Joschi