Betrug o. gerechtfertigt?Deutscher Inkasso-Dienst

Hallo – Hilfe!

Ich habe heute mehr oder weniger zufällig in der Post meiner Mutter ein Schreiben des Deutschen Inkasso-Dienstes entdeckt. Dieses Schreiben betrifft eine abgetretene Forderung
der Otto GmbH (Versandhaus) in Höhe von zzt. ca. 617,- Euro.

Dieses Schreiben hat folgenden Inhalt:
„Unsere bisherigen Einigungsversuche konnten Sie nicht dazu bewegen, Ihre Schuld zu begleichen.
Aufgrund Ihrer anhaltenden Zahlungsverweigerung werden wir uns jetzt an Ihr Bankinstitut
Wenden. Sie müssen daher damit rechnen, dass in Kürze eine Kontopfändung und damit eine
Kontosperrung ausgebracht wird!
Nur wenn Sie sich unverzüglich melden, kann diese Maßnahme noch zurückgestellt werden.
Lassen Sie es nicht soweit kommen.“

Da meine Mutter nur noch bedingt geschäftsfähig ist (über 70 Jahre alt), habe ich direkt
Telefonischen Kontakt mit dem Deutschen Inkasso-Dienst aufgenommen und um nähere
Auskünfte hierüber gebeten. Dieses Inkassobüro teilte mir daraufhin mit, dass es sich
um eine schon ältere Sache handeln würde, die schon einige Jahre zurückliegt. Nähere
Details über das Ausgangs-Datum bzw. über den ursprünglich erworbenen Artikel könne
man mir nicht mehr nennen. Ich würde nicht mehr zurückverfolgen können, um welche
Bestellung es sich ursprünglich gehandelt hätte.
Ich solle mich darum kümmern, dass die offene Summe ausgeglichen würde. Nachdem ich
mitgeteilt hatte, dass eine solche Summe von meinen Eltern nicht aufgebracht werden könne,
habe ich die Anweisung bekommen, eine Kopie des Rentenbescheides meiner Eltern zu senden.

Ein zweiter Anruf von mir beim Otto-Versand direkt brachte folgendes Resultat:
Otto kann die Ursprungsschuld auch nicht mehr feststellen, da der ganze Vorfall an das
Inkassobüro abgetreten wäre und Otto keinen Einblick auf dieses Konto hätte.
Die Fa. Otto-Versand verwies mich wieder an den Deutschen Inkasso-Dienst – die müssten
mir Auskunft über den Verlauf geben können.

Mir kommt die Sache sehr suspekt vor. Da ich weder in der vergangenen Zeit vorangegangene Schreiben bezüglich dieser Sache gesehen habe noch dass ich mich an
Irgendeine Bestellung in den vergangenen Jahren erinnern könnte.

Um jetzt nichts falsch zu machen (kenne mich in solchen Angelegenheiten wirklich überhaupt
nicht aus), bitte ich um Hilfe bzw. Tipps wie ich mich weiter verhalten soll.

  • Wann verjährt ein solcher Fall ???
  • Wenn eine angebliche Forderung besteht, dann muss doch diese auch von der Gegen-
  • Partei auch nachgewiesen werden können?
  • Kann eine Kontopfändung bzw. –Sperrung so ohne weiteres von einem Inkasso-Büro
  • Durchgeführt werden?
  • Soll ich mich evtl. zuerst einmal ruhig verhalten und abwarten???

Für eine rasche Hilfe wäre ich wirklich sehr sehr dankbar.

Viele Grüße

Hallo,

schade, dass Otto überhaupt eine Art Bestätigung gegeben hat. Schritt 1 muss m. E. sein, dass die Ursprungsforderung konkret benannt wird (nach wie vor am Besten von Otto).

Verjährungsfrist: Grds. 3 Jahre ab Ende des Jahres der Kennntis über einen Anspruch (vgl. §§ 195, 199 BGB).

Wenn Ihnen Ignorieren zu heikel wird, wenden Sie sich ruhig an einen Rechtsanwalt, zumindest für eine Erstberatung. Die kostet i. d. R. nicht viel.

Gruß

Nobbynic

PS: Bitte von Rückfragen absehen.

Leider kann ich in diesem Fall nicht helfen. Mops
Hallo – Hilfe!

Ich habe heute mehr oder weniger zufällig in der Post meiner
Mutter ein Schreiben des Deutschen Inkasso-Dienstes entdeckt.
Dieses Schreiben betrifft eine abgetretene Forderung
der Otto GmbH (Versandhaus) in Höhe von zzt. ca. 617,- Euro.

Dieses Schreiben hat folgenden Inhalt:
„Unsere bisherigen Einigungsversuche konnten Sie nicht dazu
bewegen, Ihre Schuld zu begleichen.
Aufgrund Ihrer anhaltenden Zahlungsverweigerung werden wir uns
jetzt an Ihr Bankinstitut
Wenden. Sie müssen daher damit rechnen, dass in Kürze eine
Kontopfändung und damit eine
Kontosperrung ausgebracht wird!
Nur wenn Sie sich unverzüglich melden, kann diese Maßnahme
noch zurückgestellt werden.
Lassen Sie es nicht soweit kommen.“

Da meine Mutter nur noch bedingt geschäftsfähig ist (über 70
Jahre alt), habe ich direkt
Telefonischen Kontakt mit dem Deutschen Inkasso-Dienst
aufgenommen und um nähere
Auskünfte hierüber gebeten. Dieses Inkassobüro teilte mir
daraufhin mit, dass es sich
um eine schon ältere Sache handeln würde, die schon einige
Jahre zurückliegt. Nähere
Details über das Ausgangs-Datum bzw. über den ursprünglich
erworbenen Artikel könne
man mir nicht mehr nennen. Ich würde nicht mehr
zurückverfolgen können, um welche
Bestellung es sich ursprünglich gehandelt hätte.
Ich solle mich darum kümmern, dass die offene Summe
ausgeglichen würde. Nachdem ich
mitgeteilt hatte, dass eine solche Summe von meinen Eltern
nicht aufgebracht werden könne,
habe ich die Anweisung bekommen, eine Kopie des
Rentenbescheides meiner Eltern zu senden.

Ein zweiter Anruf von mir beim Otto-Versand direkt brachte
folgendes Resultat:
Otto kann die Ursprungsschuld auch nicht mehr feststellen, da
der ganze Vorfall an das
Inkassobüro abgetreten wäre und Otto keinen Einblick auf
dieses Konto hätte.
Die Fa. Otto-Versand verwies mich wieder an den Deutschen
Inkasso-Dienst – die müssten
mir Auskunft über den Verlauf geben können.

Mir kommt die Sache sehr suspekt vor. Da ich weder in der
vergangenen Zeit vorangegangene Schreiben bezüglich dieser
Sache gesehen habe noch dass ich mich an
Irgendeine Bestellung in den vergangenen Jahren erinnern
könnte.

Um jetzt nichts falsch zu machen (kenne mich in solchen
Angelegenheiten wirklich überhaupt
nicht aus), bitte ich um Hilfe bzw. Tipps wie ich mich weiter
verhalten soll.

  • Wann verjährt ein solcher Fall ???
  • Wenn eine angebliche Forderung besteht, dann muss doch diese
    auch von der Gegen-
  • Partei auch nachgewiesen werden können?
  • Kann eine Kontopfändung bzw. –Sperrung so ohne weiteres von
    einem Inkasso-Büro
  • Durchgeführt werden?
  • Soll ich mich evtl. zuerst einmal ruhig verhalten und
    abwarten???

Für eine rasche Hilfe wäre ich wirklich sehr sehr dankbar.

Viele Grüße

Hallo,

ich glaube, das das Inkasso dir alle Unterlagen zur Verfügung stellen muß.
Es kann ja nicht sein, das die dir keine Unterlagen geben, wie soll dann der
Fall geklärt oder geprüft werden.
Es muß ja eine Rechnung geben wo deine Mutter ware bestellt hat.
Ebenfalls muß auch ein Abliefernachweis vorhanden sein, wo eindeutig ersichtlich
ist, das deine Mutter die Ware bestellt und angenommen hat!
Dann muß es auch Mahnschreiben geben wo die Summe mind. drei Mal angefordert
wurde.
Also ich denke, wenn man dir diese Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt werden können
kannst du die Sachlage auch nicht prüfen und ggfs. begleichen.

Dieses Deutsche Zentralinkasso ist auch in einige "dobiöse"Fälle verwickelt, wo es um
Internetabzocke geht. Mußte mal googeln, da findet sich bestimmt etwas!

Würde mich interessieren, wie dein Fall ausgeht!
Viel Erfolg!

Die Sache sollte laut §195 BGB nach 3 Jahren verjährt sein.

(siehe auch §210 Ablaufhemmung bei nicht voll Geschäftsfähigen)

Bloß kein Schuldeingeständnis unterschreiben!
Dieser Inkassodienst geht gern auf „Dummfang“.

Die Sache sollte laut §195 BGB nach 3 Jahre verjährt sein.

(siehe auch §210 Ablaufhemmung bei nicht voll Geschäftsfähigen)

Bloß kein Schuldeingeständnis unterschreiben!
Dieser Inkassodienst geht gern auf „Dummfang“.

Ich habe heute mehr oder weniger zufällig in der Post meiner
Mutter ein Schreiben des Deutschen Inkasso-Dienstes entdeckt.

Nicht schlimm… ein Schreiben von einem Inkasso-Dienst ist ein fetzen Papier!
Die müssen beweisen! Und wie sie dir selber mitgeteilt haben, können sie das nicht.

Dieses Schreiben betrifft eine abgetretene Forderung
der Otto GmbH (Versandhaus) in Höhe von zzt. ca. 617,- Euro.

Abgetreten? So,so!
Dann lies mal §410 BGB. (googeln)
Entweder gibt es ein Schreiben von Otto, in dem klipp und klar die Abtretung mitgeteilt wird oder es gibt eine Original (!) Abtretungsurkunde (Kopie ist Null und nichtig)von DID.

–> Per einschreiben vom DID anfordern!
Unterschrift von deiner Mutter!

Ansonsten gibt es keine Abtretung und damit keine Forderung, selbst wenn es 1000 mal behauptet wird.

Dieses Schreiben hat folgenden Inhalt:

Aufgrund Ihrer anhaltenden Zahlungsverweigerung :werden wir uns
jetzt an Ihr Bankinstitut
Wenden.

Soso, haben die einen Gerichtsbeschluss?
Wenn nein, dann werden die von der Bank ausgelacht.

Sie müssen daher damit rechnen, dass in Kürze eine
Kontopfändung und damit eine
Kontosperrung ausgebracht wird!

Wie gesagt, dazu bedarf es eines gesonderten Gerichtsbeschlusses und den gibt es nur, wenn die Forderung tituliert ist.

–> Fordere beim DID den Titel an

Es könnte natürlich sein, dass sie einen haben.
Mache dich also Kundig wie man ein sogenanntes P-Konto eröffnet. (googeln und zur Bank deiner Mutter) Dann ist es mit der Kontenpfändung Essig, wenn deine Mutter nicht gerade ein Vermögen als Rente erhält.

Nur wenn Sie sich unverzüglich melden, kann diese Maßnahme
noch zurückgestellt werden.
Lassen Sie es nicht soweit kommen.“

Dummes blabla, wenn keine Titel vorliegt…

Da meine Mutter nur noch bedingt geschäftsfähig ist (über 70
Jahre alt), habe ich direkt
Telefonischen Kontakt mit dem Deutschen Inkasso-Dienst
aufgenommen und um nähere

Bist du ihr gesetzlicher Betreuer? Oder hat sie einen?
Dann brauchst du ihre Unterschrift nicht, sofern du den Aufgabenkreis „finanzen“ hast.

Auskünfte hierüber gebeten. Dieses Inkassobüro teilte mir
daraufhin mit, dass es sich
um eine schon ältere Sache handeln würde, die schon einige
Jahre zurückliegt.

—> verjährt falls es keinen Title gibt.

Nähere

Details über das Ausgangs-Datum bzw. über den ursprünglich
erworbenen Artikel könne
man mir nicht mehr nennen. Ich würde nicht mehr
zurückverfolgen können, um welche
Bestellung es sich ursprünglich gehandelt hätte.

Also… sie wissen nicht, ob es überhaupt eine offene Rechnung gibt aber sie fordern.
So mancher Strafrechtler würde hier stutzig werden.

Ich solle mich darum kümmern, dass die offene Summe
ausgeglichen würde. Nachdem ich
mitgeteilt hatte, dass eine solche Summe von meinen Eltern
nicht aufgebracht werden könne,
habe ich die Anweisung bekommen, eine Kopie des
Rentenbescheides meiner Eltern zu senden.

TU DAS NICHT! DIE WOLLEN NUR WISSEN WIEVIEL SIE SAUGEN KÖNNEN.

Sie haben zu beweisen, dass sie einen Abtretung haben und das die Forderung berechtigt ist.
Das erste können sie vermutlich, das zweite offensichtlich nicht.

Ein zweiter Anruf von mir beim Otto-Versand direkt brachte
folgendes Resultat:
Otto kann die Ursprungsschuld auch nicht mehr feststellen, da
der ganze Vorfall an das
Inkassobüro abgetreten wäre und Otto keinen Einblick auf
dieses Konto hätte.

Also… es gibt einen solchen Vorgang nicht!
Otto hat ihn nicht und DID auch nicht.

Mir kommt die Sache sehr suspekt vor. Da ich weder in der
vergangenen Zeit vorangegangene Schreiben bezüglich dieser
Sache gesehen habe noch dass ich mich an
Irgendeine Bestellung in den vergangenen Jahren erinnern
könnte.

Noch was, wenn du ihr Betreuer bist, ist die Bestellung sofern sie überhaupt vorliegt schwebend ungültig, solange du ihr nicht zustimmst.

Um jetzt nichts falsch zu machen (kenne mich in solchen
Angelegenheiten wirklich überhaupt
nicht aus), bitte ich um Hilfe bzw. Tipps wie ich mich weiter
verhalten soll.

  • Wann verjährt ein solcher Fall ???

Wenn ich mich recht erinnere 3 Jahre nach dem Ablauf des Kalenderjahres der Bestellung. Also wenn sie August 2004 bestellt hat fängt die frist am 1. Januar 2005 an zu laufen und endet am 31.12.2007.
Bis dahin muss eine Klage erhoben worden sein.
Ansonsten ist die Forderung nur noch heisse Luft

  • Wenn eine angebliche Forderung besteht, dann muss doch diese
    auch von der Gegen-
  • Partei auch nachgewiesen werden können?
  • Kann eine Kontopfändung bzw. –Sperrung so ohne weiteres von
    einem Inkasso-Büro
  • Durchgeführt werden?

Nur mit Titel und Gerichtsbeschluss!

  • Soll ich mich evtl. zuerst einmal ruhig verhalten und
    abwarten???

Fordere die Abtretung im Original an, wenn du sie nicht bekommst freu dich! Falls Sie klagen sollten berufst du dich genau darauf.

Für eine rasche Hilfe wäre ich wirklich sehr sehr dankbar.

Viele Grüße

Hallo,
ich habe gestern zwei und heute ein Schreiben des Deutschen Inkasso-Dienstes bekommen, ohne je etwas bestellt zu haben, habe weder eine Rechnung noch Mahnbescheide bekommen, auf die die sich angeblich berufen, sollte Schuldanerkenntnisse unterschreiben und umgehend, gern auch in Raten, zahlen.
Habe beim verbraucherschutz angerufen. Dort sagte man mir, dass ich darauf reagieren sollte und auf Bekanntgabe der Rechtsgrundlage bestehen sollte. habe ich gestern dann verschirftlicht. Heute schon wieder so ein Schreiben. Warte jetzt bis Anfang der kommenden Woche, werde auf keine weiteren Schreiben reagieren und , sollten die sich nicht „aufhebend“ äußern, werde ich unseren Anwalt einschalten. Ich halte das für eine echte „Saunummer“, die versuchen was abzuzocken. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass diese Masche rechtens ist.
Kann ja dann mal weiter berichten.
Gruß Karin

Hallo, wollte einmal fragen wie die Sache ausgegangen ist. Mein Vater rief mich nämlich heute an und sagte mir das bei ihm ein schreiben vom Inkasso Dienst eingegangen wäre ,für mich… Der Witz ist ich habe in den letzten 15 Jahren genau zweimal da bestellt. Und weiß ganz sicher, das ich die letzte Sache, vor drei Jahren auf jedenfall bezahlt habe! Somit ist die andere Sache 12 jahre her. Das ganze ging dann auch noch an die Anschrift meiner Eltern, wo ich zuletzt vor drei Jahren gemeldet war, und auf meinen Mädchen namen, der sich bereits vor über 1,5 jahren geändert hat…
das ganze kommt mir daher ziemlich fragwürdig vor…

Würde mich daher doch sehr interessieren wie das alles ao ausgegangen ist…