Betrug oder nicht?

Hallo. Also mir ist folgendes passiert. Ich habe ein Elektronikartikel bei Ebay versteigert. Der Höchstbieter, ein Student aus Manchaster (England). Nach vielem hin und her ( er schickte mir einen Überweisungsbeleg per email seiner Bank aus Portugal!!! Es kam aber kein Geld. Ich fragte ihn wes da los sei. Bekam aber eine Woche keine Antwort. Ich setzte mich dann mit dieser Bank selber in Verbindung und die sagte mir das die Zahlung nicht ausgeführt worden ist ohne mir einen Grund zu nennen.) schrieb er mir, dass er aus England überweisen werde und wann ich die Sendung denn lossschicke. Ich antwortete das ich das tue wenn das Geld eingeht. Natürlich kam nichts. Und pötzlich ist dieser Mensch nicht mehr bei ebay angemeldet. Gut, ich habe den Artikel wieder eingestellt, bin aber auf den Kosten (Einstellungsgebühren und Provision für ebay) sitzengeblieben.
Kann man da von Betrug ausgehen? Habe ich eine Möglichkeit meine Kosten aus dem Ausland einzutreiben? Auch mit einer Strafanzeige?

MfG

Markus

…natürlich ist das Betrug, und natürlich kannst du versuchen, dein Geld einzutreiben.
Davon ist aber abzuraten, die Kosten sind hoch und von dir vorzulegen…ob du ihn dann wirklich findest und dein Geld bekommst, ist zweifelhaft.
Ich würde es verbuchen unter Lebenserfahrung, Unterkonto zweifelhafte Forderungen :smile:
Gruß
Claus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gut, ich habe den Artikel wieder eingestellt, bin aber auf den
Kosten (Einstellungsgebühren und Provision für ebay)
sitzengeblieben.
Kann man da von Betrug ausgehen? Habe ich eine Möglichkeit
meine Kosten aus dem Ausland einzutreiben?

Ja, sicher hast Du die Möglichkeit. Du hast ja einen ehemaligen, vermutlich fiktiven ebay-Nickname und irgendeine email-Adresse. Außerdem weisst Du, dass er wohl eine Konto bei einer englichen Bank
hat (die aber keine Überweisungen mehr für ihn ausführt) und dass er sich vor einiger Zeit in Portugal herumgetrieben hat.

Ein gewitzter Profi-Detektiv wird mit Sicherheit den Typen finden, ein guter Rechtsanwalt wird die Klage tapfer durchfechten und anschließend musst Du Dich nur noch darum kümmern, dass dieses Urteil
auch wirklich vollstreckt wird - halt irgendwo im Ausland.

Bei ebay-Gebühren für ein Atomkraftwerk oder den Kölner Dom
könnte sich das durchaus lohnen.

…natürlich ist das Betrug

Es ist natürlich kein Betrug, sondern - wenn überhaupt - versuchter Betrug, weil keine Vollendung vorliegt.
Levay

Wie wäre es, sich einfach an eBay zu wenden, den Fall zu schildern und um Erstattung der Gebühren zu bitten? Normalerweise funktioniert das jedenfalls dann, wenn der Vertragspartner bestätigt, dass die Abwicklung nicht durchgeführt wurde. Vielleicht klappt es auch, wenn erkennbar ist, dass der andere ziemlich dubios ist. Meiner Erfahrung nach ist eBay da recht hilfsbereit.

Levay

Vertragsbruch
Hallo.

Betrug kann es nicht sein, höchstens versuchter Betrug.

Aber der Knabe ist mit dem Gebot bei Ebay einen Vertag
eingegange, den er jetzt nicht erfüllt.

Wegen der Gebühren hätte ich allerdings längst bei Ebay
nachgefragt (Falls es nicht bloß um paar Pfennigen geht).

Außerdem kann man dem zweit höchten Bieter ja ein Angebot machen.
Gruß Uwi

Also mir ist folgendes passiert. Ich habe ein
Elektronikartikel bei Ebay versteigert. Der Höchstbieter, ein
Student aus Manchaster (England). Nach vielem hin und her ( er
schickte mir einen Überweisungsbeleg per email seiner Bank aus
Portugal!!! Es kam aber kein Geld. Ich fragte ihn wes da los
sei. Bekam aber eine Woche keine Antwort. Ich setzte mich dann
mit dieser Bank selber in Verbindung und die sagte mir das die
Zahlung nicht ausgeführt worden ist ohne mir einen Grund zu
nennen.) schrieb er mir, dass er aus England überweisen werde
und wann ich die Sendung denn lossschicke. Ich antwortete das
ich das tue wenn das Geld eingeht. Natürlich kam nichts. Und
pötzlich ist dieser Mensch nicht mehr bei ebay angemeldet.
Gut, ich habe den Artikel wieder eingestellt, bin aber auf den
Kosten (Einstellungsgebühren und Provision für ebay)
sitzengeblieben.
Kann man da von Betrug ausgehen? Habe ich eine Möglichkeit
meine Kosten aus dem Ausland einzutreiben? Auch mit einer
Strafanzeige?

MfG

Markus

Hallo Markus

Du meldest bei Ebay die Unstimmigkeit und kannst dann auswählen, ob
Du den Artikel dem Bieter mit dem zweithöchsten Gebot verkaufen
willst.

Wenn nicht, werden Dir die Gebühren nicht berechnet und der
nichtzahlende Käufer verwarnt. Dies wird im vorliegenden Fall nicht
passieren können :wink:

Alles ganz einfach und kostet Dich nur ein wenig Zeit.

Gruss
Heinz