Betrug oder nicht betrug

…das ist hier die frage :wink:

folgende situation: mein vermieter*** berechnet uns mietern für hausmeisterleistungen rd. 40.000 € pro jahr. tatsächlich angestellt sind aber nur zwei 300-euro-kräfte. sprich, es fallen nur rd. 10.000 € pro jahr wirklich an kosten an.

(anmerkung: beide summen kann ich belegen)

nun die frage: handelt es sich hierbei schon um betrug nach § 263 stgb? und wenn ja: was wären die nächsten schritte?

nur zur ergänzenden info: immer mehr nachbarn, so auch ich, weigern sich, diese kosten zu zahlen. diejenigen, die ohne beweis vor gericht gehen, verlieren natürlich, die anderen, die sich die mühe gemacht haben, mit den hausmeistern zu sprechen, gewinnen.

bislang habe ich jegliche überzahlung retourniert und wurde in ruhe gelassen. jetzt jedoch möchte man mir ans leder…zwar mache ich mir keine grossen sorgen, denn nicht nur die buchhaltung des vermieters ist schlicht unfähig*, auch der anwalt glänzt nicht gerade durch überschäumendes talent**.

danke dir im voraus für eine kurze einschätzung!

gruss,

nils höppner

* anekdote 1: in einer nebenkostenabrechnung wurde ein posten von der seite drei, bis auf seite 1 um 150 € höher
** anekdote 2: der anwalt wollte mich mit einem zitat aus einem urteil zur zahlung drängen. schade nur, das er genau diesen prozess mit pauken und trompeten verloren hat.
*** anekdote 3: unser vermieter hat mehrere objekte, die seit jahren verfallen. eine mieterin in einer anderen stadt musste dem vermieter gerichtlich zwingen, den aufzug reparieren zu lassen.

Hallo Nils,

das kommt darauf an… Nur weil der Einkaufspreis nicht gleich der Verkaufspreis ist, ist es noch lange kein Betrug. Was sagt der Vermieter dazu, wie sich die Hausmeisterkosten zusammensetzen ? Muss es nicht profitabel arbeiten ?

Gruß Peter

hallo peter!

erst mal danke für deine prompte antwort!

zu eins: garnix. das isset ja. wenn man nachhakt, bekommt man entweder gar keine antwort, oder die -verzeihung- blöden anwälte erzählen einem, das die kosten ja noch unter dem durchschnitt liegen. einmal haben sie auf der abrechnung sich selber eine rechnung für die hm-kosten geschrieben, die man dann aber auch nicht einsehen durfte…

zu zwei: das wäre mir neu, das vermieter die nebenkosten als zusätzliche einnahmequelle nutzen dürften. es gibt ja sogar ein bgh-urteil* müssen sie sogar alle zeiten und arbeiten auflisten und dürfen alles, was nicht dem klassischen hm-arbeiten entsprcht, gar nicht abrechnen.

aber ich will mich ja nicht einmal drum kloppen, on die hausmeister mal 'ne birne wechseln oder interessenten die wohnungen zeigen. ich hätte noch nicht einmal was dagegen, die kosten voll zu zahlen, wenn wir auch soviel hausmeister hätten :wink: ich zahle ja auch nicht ein volles auto, wenn ich nur das lenkrad und vier reifen bekomme…

daher kommt eben die frage, ob wir hier nicht schon einen fall von betrug vorliegen haben…

gruss,

nils

ein artikel zum urteil: http://www.welt.de/politik/article1969565/Vermieter-…

Hallo Nils,

nun beschäftige ich mich mehr mit Organisierter Kriminalität als mit Nebenkostenabrechnungen und bin deshalb auf diesem Gebiet nicht so firm, aber wenn nur die tatsächlichen angefallenen Kosten der Hausmeistertätigkeit abgerechnet werden dürfen, diese nachweislich nicht so hoch wie die verlangten 40.000 Euro sind, dies aber durch die Rechnungslegung behauptet und verlangt wird, dann ist es zumindest ein versuchter Betrug.

Ich wüde zunächst eine Aufschlüsselung der Kosten für die Hausmeister verlangen und irgendwann, wenn Du die Nase voll hast, mal einwerfen, dass man ja auch das Ganze unter strafrechtichen Aspekten überprüfen lassen kann. Irgendwann, wenn es dann nciht mehr geht, den Sachverhalt der zuständigen Staatsanwaltschaft schreiben. Alles weitere geht dann seinen Weg.
Gruß Peter

Hallo Herr Höppner,

ich kann so nicht erkennen, ob der Vermieter den Tatbestand des Betruges erfüllt hat.
Sie sollten mit Ihrer Abrechnung zum Mieterschutzbund gehen und diese Prüfen lassen.
Der Mieterschutzbund wird dann, wenn die Abrechnung nicht stimmt, Ihnen die weiteren Schritte erklären.
M.f.G.

Hallo,
es werden also Leistungen bzw. Kosten in Rechnung gestellt, die gar nicht angefallen sind. Schauen wir in den Gesetzestext:
§ 263 StGB
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Also Ihr Vermieter verschafft sich mit falsch behaupteten Tatsachen einen Vermögenvorteil und genau
dies wird oben als Betrug bezeichnet.

Sie brauche nicht zum Anwalt sondern können auch bei der Polizei Strafanzeige erstatten und das Delikt wird dann von staatlicher Seite (für Sie kostenfrei) ermittelt.
Grüße,
strucki

Hallo Herr Höppner,
klare Antwort: Ja, das ist Betrug. Denn der Vermieter täuscht über seine tatsächlichen Ausgaben und will offensichtlich damit erreichen, mehr einzunehmen, als er verauslagt hat, sich also zu Unrecht zu bereichern.
Es besteht die Möglichkeit, eine Strafanzeige bei der Polizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erstatten. Dabei sollten die Beweise für die falsche Abrechnung gleich mit angegeben und belegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael