…das ist hier die frage
folgende situation: mein vermieter*** berechnet uns mietern für hausmeisterleistungen rd. 40.000 € pro jahr. tatsächlich angestellt sind aber nur zwei 300-euro-kräfte. sprich, es fallen nur rd. 10.000 € pro jahr wirklich an kosten an.
(anmerkung: beide summen kann ich belegen)
nun die frage: handelt es sich hierbei schon um betrug nach § 263 stgb? und wenn ja: was wären die nächsten schritte?
nur zur ergänzenden info: immer mehr nachbarn, so auch ich, weigern sich, diese kosten zu zahlen. diejenigen, die ohne beweis vor gericht gehen, verlieren natürlich, die anderen, die sich die mühe gemacht haben, mit den hausmeistern zu sprechen, gewinnen.
bislang habe ich jegliche überzahlung retourniert und wurde in ruhe gelassen. jetzt jedoch möchte man mir ans leder…zwar mache ich mir keine grossen sorgen, denn nicht nur die buchhaltung des vermieters ist schlicht unfähig*, auch der anwalt glänzt nicht gerade durch überschäumendes talent**.
danke dir im voraus für eine kurze einschätzung!
gruss,
nils höppner
* anekdote 1: in einer nebenkostenabrechnung wurde ein posten von der seite drei, bis auf seite 1 um 150 € höher
** anekdote 2: der anwalt wollte mich mit einem zitat aus einem urteil zur zahlung drängen. schade nur, das er genau diesen prozess mit pauken und trompeten verloren hat.
*** anekdote 3: unser vermieter hat mehrere objekte, die seit jahren verfallen. eine mieterin in einer anderen stadt musste dem vermieter gerichtlich zwingen, den aufzug reparieren zu lassen.