Betrug oder nicht Betrug?

Hallo,
ich habe letzte Woche Sonntag, nach 10 Tage Einstellung, einen hochpreisigen Artikel verkauft. Der Käufer hatte 10 gute Bewertungen (100 %), jedoch sein Status war auf „privat“ gesetzt.

Da sich bis Mittwoch nichts rührte, auch die Kaufabwicklung nicht, habe ich dem Käufer dann eine Email mit Kontendaten geschickt. Kaum abgeschickt, kam die Antwortmail, er liege mit gebrochenen Arm im Krankenhaus und würde bis Ende der Woche, den Betrag begleichen.
Nun heute war der Betrag noch nicht auf meinem Konto, so dass ich erneut eine Mail schickte, mit der Anfrage, wann die Überweisung rausgegangen sei.
Keine Minute später antwortete mein Käufer, er habe bereits am Dienstag letzte Woche überwiesen, ich habe dann zurück gefragt, wie er Dienstag überwiesen haben kann, wenn ich Mittwoch Mail erhalten blablabla.
Wieder Antwort, er könne es jetzt nicht genau sagen, aber überwiesen sei in jedem Fall, er sei ein seriöser Käufer.

Nun ich nicht faul, habe dann mal unter Verkäufersuche seinen Namen eingegeben, mit seinen abgelaufenen auktionen 30 Tage und bin bald vom Stuhl gefallen.

Dieser nette Käufer hat kurz nach der Ersteigerung, meinen Artikel, in England zum Kauf angeboten, der Preis der erzielt wurde war ihm wohl nicht genehm, er hat mit einem 2. Account seine eigene Auktion geboten und gewonnen. Nicht faul hat er sofort wieder den Artikel eingesetzt und ist derzeit Höchstbieter, mit eben diesem 2. Account.

Der Preis derzeit ist aber wieder unter dem was ich erzielt habe.

Wie würdet ihr nun verfahren?

Ich weiss das es hier um meinen Artikel geht, da mein Artikel so etwas wie eine Seriennummer hat und er diese Nummer angibt. Meine Bilder hat er nicht geklaut, sondern die von einem Händler :wink:

Liebe Grüße
Caschmi

Hallo,

Dich betrogen hat er nicht, was er mit anderen macht, kann Dir theoretisch egal sein. Auch dort geht kein Betrug vonstatten. Verkauf von Sachen, die man noch nicht hat, ist zwar gegen ebay-Regeln, aber kein Betrug. Selber hochbieten ist ebenfalls gegen ebay-Regeln, aber kein Betrug.

Verschicke die Ware erst, wenn Du Geld von ihm hast. Wenn es Dir zu lange dauert, ziehe das ebay-Mahnverfahren durch.

Wenn Du sein Geld nicht (mehr) willst oder schon hast, kannst Du ihn ja immer noch bei ebay wegen seiner anderen Verstöße melden.

Gruß,

Myriam

leicht off topic

Hallo,

Auch Hallo,

Dich betrogen hat er nicht, was er mit anderen macht, kann Dir
theoretisch egal sein. Auch dort geht kein Betrug vonstatten.

Sehe ich genauso!
Aber erst richtig clever ist er, wenn er dann die „neue“ Lieferadresse angibt!

Verkauf von Sachen, die man noch nicht hat, ist zwar gegen
ebay-Regeln, aber kein Betrug. Selber hochbieten ist ebenfalls
gegen ebay-Regeln, aber kein Betrug.

Also das selbst hochbieten kein betrug ist, das weißt Du woher?
Würde mich mal interessieren, sch#*ss was auf die eBay-Regeln, aber wenn ich beim pushen nur von ebay „bestraft“ werden kann, dann mal zu!

Verschicke die Ware erst, wenn Du Geld von ihm hast. Wenn es
Dir zu lange dauert, ziehe das ebay-Mahnverfahren durch.

Das dürfte ja wohl selstverständlich sein. Vorsorglich immer direkt nach acht Tagen ohne Geldeingang bei ebay melden, ist schon wichtig wegen der Provisionsrückerstattung.

Wenn Du sein Geld nicht (mehr) willst oder schon hast, kannst
Du ihn ja immer noch bei ebay wegen seiner anderen Verstöße
melden.

Gruß,

Myriam

Gruß
von mir

Hallo,

Also das selbst hochbieten kein betrug ist, das weißt Du
woher?

Welcher Strafbestand soll denn beim Selberbieten vorliegen? Gegen welches Gesetz wurde verstoßen?

Vor kurzem war irgendwo in der Presse zu lesen, Medienanwalt XYZ habe gesagt, das Selberbieten sei Betrug. Nun ist ein Medienanwalt ja kein Strafverteidiger, und ich glaube, die Presse war eh die Bild… :wink:

Also, in Frage kommt § 263 StGB: Betrug. Erstes Tatbestandsmerkmal ist die Täuschung, und schon da wird es problematisch. In Frage kommt ja nur eine konkludente Täuschung, hilfsweise eine Täuschung durch Unterlassen.

Möglichkeit 1, konkludente Täuschung: Der Verkäufer sagt mit seinem Gebot indirekt aus: „Ich biete diesen Artikel zum Kauf an, und ich selbst werde nicht dafür Sorge tragen, dass der Preis künstlich in die Höhe getrieben wird.“ So ganz absurd ist das nicht. Stell dir mal vor, du wettest auf Fußballspiele und wirst den Schiedsrichter vorher bestechen, dass er dafür Sorge trägt, dass eine bestimmte Mannschaft gewinnt. Dann ist das auch eine Täuschung des Wettanbieters.

Möglichkeit 2, Täuschung durch Unterlassen: Kommt nur in Frage, wenn eine Pflicht zur Aufklärung über gewisse Umstände besteht. Könnte man allenfalls aus vertraglichen Nebenpflichten ableiten, halte ich hier für ein Konstrukt.

Bleibt also Möglichkeit 1. Entweder sieht man das so oder andersrum. Angenommen, man geht von einer Täuschungshandlung aus, dann kommt das zweite Tatbestandsmerkmal: Irrtum.

Der Höchstbietende muss also auf Grund der Täschung einem Irrtum unterliegen. Dabei muss also die Vorstellung von der Realität von der wirklichen Realität abweichen. Nun denkt sich der Käufer ja nicht ausdrücklich: „Es wird schon niemand mitbieten, der den Preis nur in die Höhe treiben will.“ Andererseits genügt ein „sachgedankliches Mittbewusstsein“, dass schon „alles in Ordnung“ ist. Plopp - Irrtum!

Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal: Vermögensverfügung. Durch die Kaufpreiszahlung klar gegeben.

Nächstes Problem: Vermögensschaden. Der Käufer müsste wirtschaftlich gesehen schlechter gestellt sein als vorher, er müsste quasi weniger Vermögen haben. Hat er im Grunde aber nicht, weil er ja für das ausgegebene Geld einen entsprechenden Vermögenswert erlangt hat. Wenn er wirklich die Sache bekommt, die er gekauft hat, habe ich so meine Schwierigkeiten, da einen Vermögensschaden zu entdecken. Dem Käufer ist es die Sache doch wert; man könnte höchstens argumentieren, dass die Sache sonst bei eBay weniger kostet und nur durch das Hochpushen jetzt mehr gekostet hat. Das ist sicher der schwierigste Teil dieses Fragekomplexes, und da müsste ich, um nachzulesen, auch noch einiges nachlesen.

Jedenfalls ist Betrug nicht abwegig, unabhängig davon, ob man ihm am Ende bejaht.

Ach so, ja es stellen sich auch noch Fragen der Kausalität.

Levay

Hallo,

nach dieser Theorie wäre jede Auktion ein Betrug. Aber Ebay ist ja kein Auktionshaus sondern eine Verkaufsplattform.

Es wurde niemand geschädigt.

Der Vergliech mit Fussball hinkt, da es hier um keine Wetten geht.

Möglichkeit 1 fällz weg, da er den Artikel nicht zum Verkauf sondern zur Versteigerung anbietet. Beim Verkauf würde er ihn zum Festpreis anbieten. Eine Versteigerung geht ja von einem verdeckten Endpreis aus. Im übrigen stellen einige Plattformen die Möglichkeit, den Artikel bei nicht erreichen eines bestimmten Limuts wieder zurückzuziehen. Nach der Theorie wäre es ebenfalls Betrug.

Möglichkeit 2 geht von einer Selbsttäuschung aus. Er denkt sich vielelicht, es wird keiner mitbieten, aber nach dieser Theorie wäre jeder Höherbieter straffällig, da er Bieter A wissentlich getäuscht hat. Absurd.

Vermögensschaden fällt weg, da er selber für den Bietpreis verantwortlich ist. Überbietet er aus irgendwelchen Gründen sein selber gesetztes Limit, schädigt er wissentlich sich selber. Nun gut, er kann Selbstanzeige stellen.

Lediglich ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von Ebay wäre festzustellen.

Allein durch ein gebot ist noch kein gültiger Verkaufsvertrag zustande gekommen.

Schwieriges Thema. Interessanter wird es noch bei Snipern.