In der Beschreibung steht kein Haftungsausschluss, daher
könnte gewerblich zutreffen; innerhalb von 30 Tagen wurden 134
Artikel verkauft, allerdings steht in der Auktion nicht, dass
der Anbieter gewerblich ist.
Wenn der Artikel sooft verkauft wurde, dann ist er gewerblich. Das nicht angeben ist manchmal auch gewollt, damit man sich besser rausreden kann, oder der Bieter denkt, dazu steht eh nix drin.
Also, ganz normal schreiben, dass du das Geld noch nciht angewiesen hast, aber du gern vom Vertrag zurücktreten möchtest.
Weiterhin sagst du, dass du den Verkäufer unterstützt, wenn er bei eBay die Rückerstattung der Provisionen beantragt (da kriegt man ne Mail von eBay ob es stimmt, dass die Transaktion in beidseitigem Einverständnis nicht zustande kam)
Viell. noch eine Frist setzen, wie: Sollte ich bis zum (zB. 30.12.2004) keine anderweitige Nachricht von Ihnen erhalten sollte, gehe ich davon aus, dass Sie mit der Vorgehensweise einverstanden sind.
Dann warten…
erst wenn dann was kommt, von wegen, Kaufvertrag u bla bla bla… dann darauf hinweisen, dass die Menge der Auktionen eines Artikels darauf schließen lassen, dass der Verkäufer zur Gewinnerzielung handelt u damit gewerblich ist.
Weiterhin schreiben, dass dadurch ein 2 wöchiges Widerspruchrecht dir als Käufer zusteht.
dann wieder warten…
na u wenn das nicht fruchtet… harte Bandagen aufstellen - Wettbewerbszentrale (Abmahnung kostet den Verkäufer um die 190 € - wenn das dazu kommen sollte, kannst dich ja noch einmal melden) u Finanzamt.
Viel Glück
Andrea
Was ich persönlich komisch finde, ist der Kontakt von 2
verschiedenen Personen zu dir… was sind das denn für
Umgangsarten - da gäbe es doch für die „Konkurrenten“ andere u
effektivere Möglichkeiten.
Naja, die haben ja angegeben, selbst „reingefallen“ zu sein,
von daher denke ich nicht an Konkurrenten, ich hab auch extra
nochmal die anderen Bieter durchgesehen, keine
Übereinstimmungen.
Danke,
KK