Betrug oder nicht? Was tun?

Hallo miteinander;

nehmen wir einmal an, ein Artikel wurde bei eBay ersteigert und am selben Tag bekommt der Käufer eine Mail mit Warnung, der Verkäufer agiere mit 2 weiteren Namen und verkaufe Fälschungen (Joop, Gucci -> Schmuck). Es wird nur eine ausländische (österreichische) Bankverbindung angegeben, auf Nachfrage kommt eigentlich eine logische Antwort, aber welcher Betrüger hätte die nicht parat… Der angegebene „richtige Name“ ist nicht identisch, aber der Käufer ist sehr verunsichert. Eine Abholung kommt angesichts der Entfernung nicht in Betracht, zudem ist der Käufer nicht so bewandert, dass Fälschungen auf den ersten Blick (überhaupt?) erkannt werden können.
-> Also was tun?
Achja, Überweisung wurde noch nicht getätigt, da alles unklar ist.

Danke im Voraus,

KK

Wenn der Verkäufer gewerblich handelt, hast du ein 14tägiges Widerrufsrecht - da wäre es egal, wann du dieses in Anspruch nimmst - ob vor oder nach der Bezahlung - vor oder nach Warenerhalt.

Was ich persönlich komisch finde, ist der Kontakt von 2 verschiedenen Personen zu dir… was sind das denn für Umgangsarten - da gäbe es doch für die „Konkurrenten“ andere u effektivere Möglichkeiten.

Viel Glück

Andrea

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Hallo!
Von wem kam die Warnung?Wenn du von Ebay angeschrieben worden bist,dann tritt doch vom Kauf zurück!
Wie sieht denn das Bewertungsprofil vom Verkäufer aus?

Gruß Frank

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Hallo;

Die „Warnung“ wurde über eBay von einem anderen Käufer geschickt, die 2 genannten weiteren Verkäufernamen wurden schon von eBay ausgeschlossen.
Das Bewertungsprofil ist zu ca. 96% positiv, allerdings „privat“ und somit nicht einsehbar.

Grüße,

KK

Von wem kam die Warnung?Wenn du von Ebay angeschrieben worden
bist,dann tritt doch vom Kauf zurück!
Wie sieht denn das Bewertungsprofil vom Verkäufer aus?

Gruß Frank

Hallo Andrea;

Wenn der Verkäufer gewerblich handelt, hast du ein 14tägiges
Widerrufsrecht - da wäre es egal, wann du dieses in Anspruch
nimmst - ob vor oder nach der Bezahlung - vor oder nach
Warenerhalt.

In der Beschreibung steht kein Haftungsausschluss, daher könnte gewerblich zutreffen; innerhalb von 30 Tagen wurden 134 Artikel verkauft, allerdings steht in der Auktion nicht, dass der Anbieter gewerblich ist.

Was ich persönlich komisch finde, ist der Kontakt von 2
verschiedenen Personen zu dir… was sind das denn für
Umgangsarten - da gäbe es doch für die „Konkurrenten“ andere u
effektivere Möglichkeiten.

Naja, die haben ja angegeben, selbst „reingefallen“ zu sein, von daher denke ich nicht an Konkurrenten, ich hab auch extra nochmal die anderen Bieter durchgesehen, keine Übereinstimmungen.

Danke,

KK

Hallo!
1.Wenn du die Bewertungen nicht einsehen kannst,dann sind doch schon die ersten Zweifel.
2.Ich muß dir sagen das du ganz schön mutig bist was die Bewertungen angehen,da es sich nun mal nicht um kleine Beträge handelt sind 96% schon zweifelhaft.
3.Ich geb dir den Rat vom Kauf zurückzutreten,wobei du auch noch gewarnt wurdest!

Und wenn du was kaufen willst,dann schau dir vorher die Bewertungen gut an!

Gruß Frank

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In der Beschreibung steht kein Haftungsausschluss, daher
könnte gewerblich zutreffen; innerhalb von 30 Tagen wurden 134
Artikel verkauft, allerdings steht in der Auktion nicht, dass
der Anbieter gewerblich ist.

Wenn der Artikel sooft verkauft wurde, dann ist er gewerblich. Das nicht angeben ist manchmal auch gewollt, damit man sich besser rausreden kann, oder der Bieter denkt, dazu steht eh nix drin.

Also, ganz normal schreiben, dass du das Geld noch nciht angewiesen hast, aber du gern vom Vertrag zurücktreten möchtest.

Weiterhin sagst du, dass du den Verkäufer unterstützt, wenn er bei eBay die Rückerstattung der Provisionen beantragt (da kriegt man ne Mail von eBay ob es stimmt, dass die Transaktion in beidseitigem Einverständnis nicht zustande kam)

Viell. noch eine Frist setzen, wie: Sollte ich bis zum (zB. 30.12.2004) keine anderweitige Nachricht von Ihnen erhalten sollte, gehe ich davon aus, dass Sie mit der Vorgehensweise einverstanden sind.

Dann warten…

erst wenn dann was kommt, von wegen, Kaufvertrag u bla bla bla… dann darauf hinweisen, dass die Menge der Auktionen eines Artikels darauf schließen lassen, dass der Verkäufer zur Gewinnerzielung handelt u damit gewerblich ist.
Weiterhin schreiben, dass dadurch ein 2 wöchiges Widerspruchrecht dir als Käufer zusteht.

dann wieder warten…

na u wenn das nicht fruchtet… harte Bandagen aufstellen - Wettbewerbszentrale (Abmahnung kostet den Verkäufer um die 190 € - wenn das dazu kommen sollte, kannst dich ja noch einmal melden) u Finanzamt.

Viel Glück

Andrea

Was ich persönlich komisch finde, ist der Kontakt von 2
verschiedenen Personen zu dir… was sind das denn für
Umgangsarten - da gäbe es doch für die „Konkurrenten“ andere u
effektivere Möglichkeiten.

Naja, die haben ja angegeben, selbst „reingefallen“ zu sein,
von daher denke ich nicht an Konkurrenten, ich hab auch extra
nochmal die anderen Bieter durchgesehen, keine
Übereinstimmungen.

Danke,

KK

Hallo,
Treuhandservice, bei Zweifel mit den Gegenstand zu eine Fachhänler. Ihn halt sagen es war ein Weihnachtsgeschenk, ob das echt ist und ihm halt dann 5 oder 10 Euro für die Kaffeekasse geben.
Kaffetassen sponsoren wirkt eh immer Wunder :smile:

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Hallo!

In der Beschreibung steht kein Haftungsausschluss, daher
könnte gewerblich zutreffen; innerhalb von 30 Tagen wurden 134
Artikel verkauft, allerdings steht in der Auktion nicht, dass
der Anbieter gewerblich ist.

Wenn der Artikel sooft verkauft wurde, dann ist er gewerblich.
Das nicht angeben ist manchmal auch gewollt, damit man sich
besser rausreden kann, oder der Bieter denkt, dazu steht eh
nix drin.

So pauschal kann dies nicht gesagt werden, denn es gibt keine feste Zahl von Auktionen, worauf man automatisch auf ein gewerbliches Treiben schließen kann.

Hierfür ist die Anzahl zu gering. Berücksichtigt muss z.B. u.a. noch der Umsatz sowie die Art der Artikel.

Gruß
Falke

Hallo!

So pauschal kann dies nicht gesagt werden, denn es gibt keine
feste Zahl von Auktionen, worauf man automatisch auf ein
gewerbliches Treiben schließen kann.

Hierfür ist die Anzahl zu gering. Berücksichtigt muss z.B.
u.a. noch der Umsatz sowie die Art der Artikel.

Gruß
Falke

Aber bei über 130 Sachen eines Modeherstellers???

Klar, bei Überraschungseiern versteh ich das, aber nicht bei Kleindungsstücken.

LG

andrea

Hallo Kami-Kätzchen

und, wie ist das rausgelaufen? Oder ist das noch in der Schwebe?

In der Beschreibung steht kein Haftungsausschluss, daher
könnte gewerblich zutreffen; innerhalb von 30 Tagen wurden 134
Artikel verkauft, allerdings steht in der Auktion nicht, dass
der Anbieter gewerblich ist.

Auf jeden Fall Finger weg. Auf so einen bin ich auch mal reingefallen. Ich hab mir gedacht „Naja, bei so vielen Auktionen muss der gewerblich sein, kann ichs im Zweifel zurückgeben.“
Die Ware hab ich zwar bekommen, nur sagh sie völlig anders aus als auf dem Bild. Auf dem Lieferkarton stand dann nichtmal eine Absenderadresse drauf, Rechnung war keine dabei, und mehrmalige Kontaktversuche per Email wurden geflissentlich ignoriert. Da ich weder Zeit noch Nerven für einen Rechtstreit hatte, bin ich also auf dem Schaden sitzengeblieben.

Die Moral von der Geschicht:

  • klare Privatauktionen sind vielleicht Glückssache, haben bei mir aber bisher immer gut geklappt.
  • bei klaren gewerbliche Auktionen hast du auch klare Rechte.
  • aber wenn sich ein offensichtlich Gewerblicher als Privatmensch ausgeben will, unbedingt Finger Weg, unter allen Umständen!

Hallo Vovin,

und, wie ist das rausgelaufen? Oder ist das noch in der
Schwebe?

Ich bin noch extrem unschlüssig, habe dem Verkäufer diesen Treuhandservice vorgeschlagen, aber - selbstverständlich - noch keine Antwort erhalten.
Was ich letzten Endes tun soll, weiß ich nicht. Wenn er das Geld will, soll er den Treuhandservice akzeptieren, dann kann ich das Schmuckstück von einem Juwelier prüfen lassen, bevor er das Geld bekommt.
Scheint mir am vernünftigsten.
Allerdings weiß ich noch nicht, was ich machen soll, wenn er rechtliche Schritte zu ergreifen versucht…

Die Moral von der Geschicht:

  • klare Privatauktionen sind vielleicht Glückssache, haben bei
    mir aber bisher immer gut geklappt.
  • bei klaren gewerbliche Auktionen hast du auch klare Rechte.
  • aber wenn sich ein offensichtlich Gewerblicher als
    Privatmensch ausgeben will, unbedingt Finger Weg, unter allen
    Umständen!

Tja, nichts Genaues weiß man eben vorher nicht. Aber ich denke, das nächste Mal werde ich eine gehörige Portion misstrauischer sein.

Trotz allem: Frohes neues Jahr! :smile:

KK