Hallo,
kann jemand mit leicht verständlichern Worten
den Unterschied dieser beiden Ausdrücke erläutern?
vlg MC
Hallo,
kann jemand mit leicht verständlichern Worten
den Unterschied dieser beiden Ausdrücke erläutern?
vlg MC
Moin!
Betrug ist ein Straftatbestand (vgl. § 263 StGB). Es geht hierbei vereinfacht gesagt darum, dass jemand jemanden täuscht, damit der andere sich irrt und deswegen eine Vermögensverfügung vornimmt und dadurch einen Vermögensschaden erleidet. Die Täuschung muss der Täter in der Absicht verüben, sich (oder einen anderen) rechtswidrig zu bereichern. Rechtsfolge ist ein Strafanspruch des Staates, der Täter kommt also z.B. ins Gefängnis.
Arglistige Täuschung gibt es z.B. im Zivilrecht (vgl. § 123 BGB). Auch hier täuscht jemand einen anderen, damit der andere eine Willenserklärung abgibt, z.B. eine Kündigung ausspricht oder einen Vertrag abschließt. Die Rechtsfolge ist hier, dass der Getäuschte seine Willenserklärung anfechten und somit korrigieren kann.
Beides kann natürlich auch zusammenfallen: V bietet K Schmuck an, echte Diamanten, Gold und so. Preis: 10.000 Euro. K kauft diesen Schmuck, weil er V glaubt; in Wahrheit handelt es sich um wertlosen Modeschmuck. K kann anfechten, und V ist strafbar wegen Betruges.
Den Begriff der arglistigen Täuschung gibt es auch im Beamten- und Richterrecht (vgl. z.B. § 19 Nds. Beamtengesetz). Rechtsfolge ist hier, dass ein Beamter (oder Richter), der bei seiner Einstellung arglistig getäuscht hat, aus dem Dienst zu entfernen ist (seine Ernennung wird zurückgenommen).
Levay