Da ich gestern festgestellt habe das im Kaufvertrag (fuer eine Kueche) den ich unterschrieben habe einige Sachen nich stimmen wollte ich mich noch mal besser informieren.
Es war naemlich so das der Berater einen 2002/2003 Katalog benutzt hat und ich hatte zu hause einen 2003 Katalog (hat sich, erst nachdem ich den Vertrag unterschierben habe und als ich wieder zu Hause war, festgestellt). Die Backoffenmodelnummer ist in seinem und in meinem Katalog die gleiche Nummer, nur leider gibt es doch ein Unterschied. Bei ihm hat das Backoffen keine elektronische Steuerung und in dem neueren katalog ist das gleiche Backoffen mit der gleichen Nummer mit elektronische Steuerung. Die ganze Zeit dachte ich das ich das neue Model gekauft habe aber dann hat sich der Betrug festgestellt.
Ist der Berater verpflichten mir zu sagen das das Geraet den er verkauft ein Auslaufmodel ist oder das es die neuere version des Offens gibt?
Habt ihr ein Tipp fuer mich? Ich moechte das neue Offen aber natuerlich fuer den Preis den ich vereinbart habe.
Du hast den Kaufvertrag unterschrieben. Also kannst Du dich jetzt nicht beschweren, Du hättest den Vertrag vor der Unterschrift überprüfen müssen und ggf. eben nicht unterschreiben sollen.
Ich weiß daß das theoretisch ist weil es in der Praxis anders läuft, man vertraut darauf das alles OK ist, überfliegt die Sache nur mal und unterschreibt. Allerdings hat man dann auch keine Handhabe mehr wenn sich herausstellt daß ungünstige Dinge im Vertrag stehen.
Du kannst also nicht von Betrug reden und hast auch sonst nichts in der Hand gegen das Möbelhaus. Insofern kannst Du nur an den Verkäufer oder besser noch seine Vorgesetzten herantreten und schildern daß Du gerne die Waren aus dem neuen Katalog bekommen würdest. Bleibe freundlich und drohe vor allem nicht mit Worten wie „Betrug“ oder ähnlichen, weil der Laden nicht im Unrecht ist und Du nur eine Chance hast wenn sie Dir im Rahmen der Kulanz entgegenkommen. Dazu spornst Du sie natürlich mehr an wenn Du freundlich bist aber ihnen sagst wie wichtig es Dir wäre die Ware aus dem neuen Katalog zu bekommen.
Vielleicht sind sie bereit die Bestellung zu ändern damit Du die neuere Variante bekommst. Oder es läßt sich vielleicht ein Preisnachlaß heraushandeln wenn Du eben die „alten“ Dinge abnimmst.
Kommt man Dir nicht entgegen kannst Du dagegen nicht machen, außer eine schlechte Meinung von diesem Laden zu haben…
ich kann Dir nur raten Dich an die Ratschläge von MecFleih zu halten. Betrug, arglistige Täuschung o.ä. kannst Du getrost vergessen. Mit solchen Vorwürfen verschließt Du nur Türen…
Gruß Stefan
Da ich gestern festgestellt habe das im Kaufvertrag (fuer eine
Kueche) den ich unterschrieben habe einige Sachen nich stimmen
wollte ich mich noch mal besser informieren.
Es war naemlich so das der Berater einen 2002/2003 Katalog
benutzt hat und ich hatte zu hause einen 2003 Katalog (hat
sich, erst nachdem ich den Vertrag unterschierben habe und als
ich wieder zu Hause war, festgestellt). Die
Backoffenmodelnummer ist in seinem und in meinem Katalog die
gleiche Nummer, nur leider gibt es doch ein Unterschied. Bei
ihm hat das Backoffen keine elektronische Steuerung und in dem
neueren katalog ist das gleiche Backoffen mit der gleichen
Nummer mit elektronische Steuerung. Die ganze Zeit dachte ich
das ich das neue Model gekauft habe aber dann hat sich der
Betrug festgestellt.
Ist der Berater verpflichten mir zu sagen das das Geraet den
er verkauft ein Auslaufmodel ist oder das es die neuere
version des Offens gibt?
Habt ihr ein Tipp fuer mich? Ich moechte das neue Offen aber
natuerlich fuer den Preis den ich vereinbart habe.