Hallo liebe Wissenden,
ich hoffe, ich bin hier richtig
Folgende Eckdaten:
Vermieter (A) schließt mit Mieter (B) einen Mietvertrag.
Mieter B zahlt mit Unterschrift die volle Kaution (3 Monatsmieten) sowie die erste Miete.
Nach 11 weiteren Monaten, in denen die Miete gezahlt wurde, stellt Mieter B die Zahlungen ein.
Vermieter A diskutiert nicht lange und Kündigt den Vertrag nach 2 offenen Zahlungen fristlos.
Vermieter A stellt darüber hinaus Nachforschungen an und stellt fest, dass Mieter B 3 Monate VOR Vertragsunterschrift eine EV abgegeben hat. Daraufhin lässt Vermieter A über seinen Anwalt mitteilen, dass Mieter B umgehend die offenen Forderungen zahlen soll oder aber der Anwalt eine Betrugsanzeige gegen Mieter B erstatten wird.
Frage: Hat Mieter B allein aus der Tatsache, dass er 3 Monate vor der Unterschrift des Mietvertrages eine EV abgegeben hat, einen Betrug begangen?
Für eventuelle Nachfragen in diesem fiktiven Fall stehe ich gerne zur Verfügung.
Danke schon jetzt für eure Antworten!
Mathias