Betrug? Pech? Was sagt ihr

Hallo liebe Wissenden,

ich hoffe, ich bin hier richtig :smile:

Folgende Eckdaten:

Vermieter (A) schließt mit Mieter (B) einen Mietvertrag.
Mieter B zahlt mit Unterschrift die volle Kaution (3 Monatsmieten) sowie die erste Miete.
Nach 11 weiteren Monaten, in denen die Miete gezahlt wurde, stellt Mieter B die Zahlungen ein.
Vermieter A diskutiert nicht lange und Kündigt den Vertrag nach 2 offenen Zahlungen fristlos.
Vermieter A stellt darüber hinaus Nachforschungen an und stellt fest, dass Mieter B 3 Monate VOR Vertragsunterschrift eine EV abgegeben hat. Daraufhin lässt Vermieter A über seinen Anwalt mitteilen, dass Mieter B umgehend die offenen Forderungen zahlen soll oder aber der Anwalt eine Betrugsanzeige gegen Mieter B erstatten wird.

Frage: Hat Mieter B allein aus der Tatsache, dass er 3 Monate vor der Unterschrift des Mietvertrages eine EV abgegeben hat, einen Betrug begangen?

Für eventuelle Nachfragen in diesem fiktiven Fall stehe ich gerne zur Verfügung.

Danke schon jetzt für eure Antworten!

Mathias

Hallo Matthias,

der sogenannte Eingehungsbetrug setzt - soweit ich weiß - voraus, dass dem Schuldner (hier der Mieter) von vornherein klar war, dass er die Miete nicht zahlen kann bzw. dass er gar nicht die Absicht hatte zu zahlen.
Das scheint in dem geschilderten Fall jedoch nicht so zu sein, da ja monatelang gezahlt wurde.

Gruß florestino

Hallo Mathias Kock,

Daraufhin lässt Vermieter A über seinen Anwalt mitteilen, dass Mieter B umgehend die offenen Forderungen zahlen soll oder aber der Anwalt eine Betrugsanzeige gegen Mieter B erstatten wird

Frage: Hat Mieter B allein aus der Tatsache, dass er 3 Monate vor der Unterschrift des Mietvertrages eine EV abgegeben hat, einen Betrug begangen?

Wäre da nicht der Anwalt die bessere Anlaufstelle um diese Frage zu beantworten?

Gruß
N.N

Hallo,

meine Meinung:

Ein Betrug kommt hier nicht in Betracht und wäre auch schwer nachzuweisen.

Wenn jemand 11 Monate die Miete bezahlt hat, kann man da eigentlich keine Absicht erkennen.

Die Abgabe einer EV begründet in keinem Fall eine Betrugsabsicht. Das wäre ja auch noch schöner, es wäre jeder mit EV praktisch nicht mehr lebensfähig…

Zivilrechtliche Ansprüche bestehen natürlich.

Gruß

Hallo,

da hat der VM Pech gehabt…Berug ist das auf keinen Fall…im Gegenteil,der VM würde hier sogar den Tatbestand der falschen Verdächtigung einer Straftat erfüllen.

Betrug wäre es gewesen,wenn der Mieter nach der Zahlung der Kaution und der ersten Miete nicht mehr gezahlt hätte…aber 1 Jahr lang zahlen ist kein Betrug.

Das sich Lebensumstände in der heutigen Zeit schnell ändern können,siehe zum B.
Renn-Schumi…von heute auf morgen NIX mehr…

Hallo

Ich meine: Betrug kommt hier sehr wohl in Betracht, wäre aber schwer nachzuweisen bzw. ob dabei etwas herauskommt hängt vom Engagement des Staatsanwaltes und einer ggf. „einschlägigen“ Vorgeschichte des Mieters ab.
Gab es laufende Mahnverfahren, wie waren die Einkommensverhältnisse, war möglicherweise schon (Privat-) Insolvenz beantragt, gab es Eintragungen im Schuldnerregister? Umstände dieser Art deuten darauf hin, dass der Beschuldigte zumindest damit gerechnet hat, dass er den Vertrag nicht wird erfüllen können – das genügt für eine Strafbarkeit wegen Eingehungsbetruges.“
http://www.strafverteidiger-berlin.info/strafrecht/b…
http://eingehungsbetrug.info/

Daneben würde eine arglistige Täuschung vorliegen, da offenbarungspflichtige Umstände verschwiegen wurden. D.h. der Vermieter würde auch ohne dass durch Zahlungsverzug ein Kündigungsgrund entstanden wäre den Mietvertrag anfechten oder außerordentlich kündigen können:
Was die finanziellen Verhältnisse anbetrifft, geht die Rechtsprechung von einer Offenbarungspflicht der Mietinteressenten aus. Insbesondere müssen Mieter offenbaren, wenn sie schon einmal die eidesstattliche Versicherung abgelegt haben.“
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/anfech…

Grüsse Rudi

Daraufhin lässt Vermieter A über seinen
Anwalt mitteilen, dass Mieter B umgehend die offenen
Forderungen zahlen soll oder aber der Anwalt eine
Betrugsanzeige gegen Mieter B erstatten wird.

Sehr dünnes Eis, die notwendige Absicht zu beweisen, wonach der zweifellos getäuschte, gutgläubige Vermieter nunmher durch Nichtzahlung in wirtschaftliche Not gerät, § 263 III 3 StGB.

Frage: Hat Mieter B allein aus der Tatsache, dass er 3 Monate
vor der Unterschrift des Mietvertrages eine EV abgegeben hat,
einen Betrug begangen?

Nein: Ich vermag aus den eingangs geschilderten monatelangen Zahlungen weder eine Betrugsabsicht noch einen Eingehungbetrug zu erkennen .

Tatsächlich liegt aber eine arglistige Täuschung vor, die den Vertrag rückwirkend vernichtet, wenn der Umstand der Abgabe einer EV verschwiegen wurde, der AFAIK sogar ungefragt hätte offenbart werden müssen.

G imager

Hallo,

nein
dazu.

ich meine: Betrug kommt hier sehr wohl in Betracht, wäre aber schwer nachzuweisen bzw. :möglicherweise schon (Privat-) Insolvenz beantragt,

Gerade die Eröffnung eines Privat-Insolvenzverfahren beweisst eindeutig,das der Schuldner willens ist,seinen finanziellen Verpflichtungen
nachzukommen.

Und wie schnell es jemanden erledigen kann hat man ja an Schuhmacher gesehen…nur das solch prominte Leute natürlich über ausreichend finanzielle Mittel verfügen,um solche Schicksalsschläge zumindest ohne Verlust von Wohnung und Arbeit zu verkraften.

Bei einem normalen AN genügt zum B. ein Schlaganfall und der Absturz ist da…

Und dazu

Mieter müssen offenbaren, wenn sie schon einmal die eidesstattliche Versicherung
abgelegt haben

Nein,das müssen sie nicht ohne weiteres…

Von sich aus muss ein Mieter grundsätzlich nicht angeben, dass er in der Schuldnerliste eingetragen ist. Eine solche Pflicht besteht nur dann, wenn der Mieter weiß, dass die Miete gefährdet sein kann und hiervon könne allein deshalb, weil der Offenbarungseid geleistet ist nicht ausgegangen werden.