Hi
Warum fängst du 3 Posts über dem Alten einen neuen Thread an? Das Problem wurde durchaus verstanden.
Mal angenommen man hätte bei Ebay etwas ersteigert
Wie wäre es wenn ein Ebayverkäufer ein DSL Modem verkauft den
Original VK benennt
„hat mal 89€ Euro gekostet“. Mit Foto des zum Verkaufstehenden
Inhalts.
Wenn auf dem Foto DAS kabel zu sehen ist und erwähnt ist das der Lieferumfang dem Foto entspricht…ja.
Dabei verschweigt, das zum Gebrauch des Artikels ein
Kabel nötig ist das aber fehlt.
wenn es NICHT auf dem Foto erscheint…? Wenn ja s.o.
Das Kabel wäre auch nicht in
der Ebay-Artikelbeschreibung genannt worden.
dann gehört es auch nicht zum Lieferumfang.
Eben geschickt
verschwiegen, das das ganze nicht komplett ist.
könnte man aber auch „ungeschickt gelesen“ nennen.
Eben „“„Modem
Netzteil Kabel (aber nur eins dazugehören aber 2)“"
Nun, dann hat er doch geliefert was er angegeben hat.
Ein Kabel das auch ursprünglich zum Lieferumfang gehörte steht
in der Bedienanleitung „„Lieferumfang““, jetzt als teures
Ersatzteil zugekauft werden müsste.
Nun, das ist sicher ärgerlich, aber nmehr auch nicht. Da der VK eines gebrauchten Gegenstandes nicht der Hersteller ist, ist er auch nicht verpflichtet sich an die Lieferumfangsangaben des Herstellers für neugeräte zu halten, wenn er ein gebrauchtes Gerät verkauft…
Weil das Kabel nicht Norm ist sondern so ein besonderes Ding, es
gibt zwar welche aber da würde so ein Nasehaken nicht passen also
Originalersatzteil fällig. .
??? Nasehaken?
Ich hatte das auch hier schon mal bei der Ebayseite gefragt
aber da wurde das Problem nicht verstanden
wo bist du denn dann hier?
Der Verkäufer reagiert auf Mails über den guten
Ebaymailservice nicht mehr.
vermutlich würde ich, wäre ich der Verkäufer…
Was soll man tun was darf man tun. Anwalt wegen 12€ Kabel incl
Porto?
Das solltest du selber mit gesundem Menschenverstand beantworten können
oder läuft man Gefahr das der Anwalt sagen würde „macht 20€“
aber lassen Sie die Finger davon.
Dann wäre er ein sehr günstiger Anwalt, oder wolltest du nur seinen Rat einholen, den könntest du für 20€ bekommen. Tätig wird er sicher nicht dafür.
Deshalb die Frage was man
in solch einem Fall sinnvollerweise tun würde.
Ich würde das tun, was du schon getan hast. Ein Kabel kaufen und das Modem benutzen. Allein was du schon an Aufwand betrieben hast um zu erfahren dass man dich „nicht versteht“ wäre mir die 12€ des von die als solchen angesehenen Streitwertes nicht Wert…
Welche Rechtsgrundlagen gibt es Betrug sagte schon einer
meiner Bekannten wäre sowas?
Selbstbetrug und Zeitverschwendung würde ich es nennen, selbst wenn man eine Rechtsgrundlage herbeireden könnte.
Danke erst mal
Bitte
Helge