Betrug und arglistige Täuschung

Wir nehmen mal an, Frau Kaufalles ist reingefallen, Sie hat etwas gekauft was nicht funktioniert.

Der Anbieter „A“ hat getäuscht und verweist auf seinen Kumpel K den Lieferanten „K“. Er ist derjenige der das Geld bekam von Frau Kaufalles wie „A“ das verlangt hat.

Frau Kaufalles bemerkt, daß was K geliefert hat, ist nicht das, was sein Kumpel „A“ angeboten hatte.

Frau Kaufalles zeigt den „A“ wegen Betrug an.

„A“ wird wegen Betrug an Frau Kaufalles abgestraft, „A“ bekommt ein Strafgeld aufgebrummt, zahlt das Strafgeld (rd400€) und ist raus aus der Nummer „Betrug“.

Nun verklagt FrauKaufalles den „K“ auf Rückabwicklung; Ware zurück gegen Geld zurück.

Die Sache endet ungünstig für Frau Kaufalles. Es ist nicht gelungen dem „K“ Arglist nachzuweisen - weil ja sein ´Co´ „A“ die Sache eingefädelt hatte.

Jetzt steht Frau Kaufalles da, mit dem unbrauchbaren Teil, kann Sie jetzt gg den eigendlichen Einfädler „A“ vorgehen?

Wo doch die gleiche Sache schon erfolglos gegen den „K“ versucht wurde?

Kevin

mal neu formulieren
Mal bitte rausstellen, welche Rolle K im Vertragsverhältnis mit Frau Kaufalles spielen soll. Denn deren Vertragspartner ist nur A. Wo der A seine Waren bezieht ist seine Sache.