Betrug und Erschleichen von Leistungen

Fährt eine Person ohne Fahrkarte im Zug handelt es sich um Erschleichen von Leistungen, läuft aber der Schaffner vorbei und frägt"Jemand neu zugestiegen" und die Person antwortet nicht,ist es Betrug!

Wie kann man diese beiden Delikten einfach auseinander halten. Wann ist es EvL und wann Betrug?

Der Unterschied liegt darin, dass der Schaffner eine Person ist, die man täuschen kann. Nur Menschen können getäuscht werden. Ohne Täuschung kein Betrug.

Hallo Casa1,

Erschleichen von Leistungen:
Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Betrug:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Mit freundlichen Grüßen
A. Bulut