Betrug?! Und wenn ja: was dann?

Handelt es sich bei folgender Geschichte um Betrug? Und wenn ja, was kann der Käufer jetzt tun?

Ein Käufer eines Rassehundwelpens (cocker-Spaniel 3,5 Monate) stellt mit Hilfe eines Tierarztes wenige Wochen nach dem Kauf fest, dass das Tier einen nicht angegebenen Mangel hat (ein Hoden ist nicht in den Hodensack abgestiegen). Dies hat der Käufer vorher nicht überprüft, da es sein erster Hund ist und er nicht wusste, dass ein solcher Mangel auftreten kann.

Der Verkäufer (Züchter) sagt, dass der Hoden bei Geburt draußen war (wird durh ein Untersuchungsprotokoll eines anderen Tierarztes bestätigt) und, dass es schon mal sein könne, dass der Hoden wieder hoch rutsche.

Der Hund ist nun zwei Jahre alt, der betreffende Hoden musste entfernt werden, da er sonst eine Krebsgefahr darstellt. Bei der OP wurde festgestellt, dass der Hoden sich sehr weit oberhalb im Leistenkanal befand. Diese Position schließt aus, dass der Hoden schon einmal außerhalb war…

Der Züchter ist sehr erfahren, kann sich also nicht auf Unkenntnis berufen. Das Protokoll des Tierarztes nach der Geburt ist mutmaßlich fehlerhaft oder ein Gefälligkeitsgutachten.

Die OP hat 500 Euro gekostet, der Käufer möchte die Kosten vom Züchter ersetzt haben. Der Züchter weigert sich mit dem Hinweis, der Mangel sei erst nach Verkauf aufgetreten.

Kann der Käufer den Züchter wegen versuchten Betruges Anzeigen? Wie macht er das (Polizei? Amtsgericht?), wenn er keinen Anwalt bezahlen kann und will? Ist das überhaupt Betrug? Welche Konsequenzen hätte eine Anzeige o.ä.?

Vielen Dank!

Kann der Käufer den Züchter wegen versuchten Betruges Anzeigen?

Natürlich kann er das. Ist die Frage, was er damit bezweckt. Will er dem Verkäufr eins auswischen oder sein Geld wiederhaben ? Wenn er sein geld wiederhaben will, muß er sowieso einen Anwalt einschalten.

Wie macht er das (Polizei? Amtsgericht?), wenn er keinen Anwalt bezahlen kann und will?

Strafanzeige stellt man bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft.

Er könnte mit der Anzeige bezwecken, dass nach einer Verurteilung ein von ihm angestrebter Zivilprozess auf Schadenersatz recht sicheren Aussicht auf Erfolg hätte.

Ein Strafprozess kostet den Käufer kein Geld (auch nicht, wenn er ihn verliert), ein Zivilprozess (insbesondere ein verlorener) aber sehr wohl…

ich frage mich, geht es dem Fragesteller hier um ein Lebewesen oder um eine Sache ?

Wenn ein versteckter Mangel vorhanden war, warum hat man dann die Sache nicht zurückgegeben ohne eine OP zu veranlassen.

…juristisch werde Tiere wie Sachen behandelt
Aber ob Frage und Antwort dem Fragesteller nützen?

Hmm, ich dachte, wir sind hier in einem juristischen Forum und reden über spekulative Fälle.

Ich spekuliere mal, dass man einen Hund nicht einfach zurückgibt, weil man ihn ins Herz geschlossen hat, sich aber sehr wohl aber über einen Züchter ärgert, der einen übers Ohr gehauen hat.

Wenn man das dann für ein Forum wie dieses formuliert, hält man sich an die Fakten und an FAQ 1129!

Aber weiter bringt uns das in der Ausgangsfrage wirklich nicht…

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weiterhin ungeklärt!
Wieterhin ungeklärt sind aus meiner sicht folgende Fragen:

  1. Ist das überhaupt Betrug?
  2. Welche Konsequenzen hätte eine Anzeige o.ä.?

Gibts dazu noch Beiträge?

Er könnte mit der Anzeige bezwecken, dass nach einer
Verurteilung ein von ihm angestrebter Zivilprozess auf
Schadenersatz recht sicheren Aussicht auf Erfolg hätte.

Die Anzeige alleine, wird dafür nicht ausreichen, denn anzeigen kann man vieles. Hier wäre schon eine rechtskräftige Veruteilung in einem Strafprozeß vonnöten.

Ein Strafprozess kostet den Käufer kein Geld (auch nicht, wenn

Aber ob der überhaupt stattfindet, ist bei dem Tatbestand mehr als fraglich.

Hallo,

schau mal hier rein:
http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ134520…
http://www.richterrecht.com/lgmos-hundemangel.html

Das heisst, dass der Käufer bei genetisch bedingten Problemen schlechte Karten haben kann.

Ich kenne allerdings einen Fall bei dem gings gut für den Käufer aus. Er konnte vom Vertrag zurücktreten, weil sich das neu gekaufte Zuchtier als Kryptorchide entpuppte und damit untauglich für die Zucht war.

In dem hier geschilderten Fall steht wohl Aussage des einen Tierarztes gegen die des Anderen. Im Zweifelsfall müsst da noch ein Gutachten angefertigt werden.

Ein Tipp könnte hier sein, Wurfgeschwister oder Welpenkäufer ausfindig zu machen um evtl Gleichgesinnte zu finden.

Es könnte sein, dass hier kein öffentliches Interesse besteht -es sei denn das käme regelmäßig und oder gewerbsmäßig vor-. Dementsprechend würde hier im Einzelfall dann vermutlich auf den privaten Klageweg verwiesen.
Warum macht sich der Käufer nicht mal schlau bei der Polizei?

Gruß
M.

Die Anzeige alleine, wird dafür nicht ausreichen, denn
anzeigen kann man vieles. Hier wäre schon eine rechtskräftige
Veruteilung in einem Strafprozeß vonnöten.

Das stimmt natürlich, wäre aber Ziel der Anzeige.

Aber ob der überhaupt stattfindet, ist bei dem Tatbestand mehr
als fraglich.

Könntest Du diese Einschätzung begründen? Der Züchter hat in der Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen (ein gesunder Hund ist deutlich teurer…), Angaben verschwiegen, die ihm bekannt sein mussten. Dadurch und durch die Folgekosten ist dem Käufer ein Vermögensschaden entstanden. Der Streitwert beträgt 500€, eine Geringfügigkeit liegt also nicht vor.

Das ist dann doch Betrug - oder? Mich interessieren genau die Gründe, die dagegen sprechen könnten!

Vielen Dank für die Interessanten Quellen.
Das mit der erblichen Ursache sollte hier aber nicht das Problem sein, da der Züchter den Welpen im Alter von 14 Wochen verkauft hat. Zu diesem Zeitpunkt war der Hoden bereits im Bauchraum verblieben. Bis zur 12. Woche sollte der Hoden abgestiegen sein und es gehört zur Sorgfaltspflicht des Züchters, die zu überprüfen (Zuchtrichtlinien)…

Das ist dann doch Betrug - oder?

wer weiß?
lies doch einfach mal: http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
verurteilt wird, wem man insbesondere die absicht beweisen kann. kann man (genauer: der staatsanwalt) das dem züchter? möchte ich jetzt einfach mal bezweifeln, da ja immerhin das ärztliche untersuchungsergebnis vorliegt.

Hallo!

Kann der Käufer den Züchter wegen versuchten Betruges
Anzeigen?

Ja. Es ist schier unglaublich, was die Leute so alles anzeigen…

Wie macht er das (Polizei?..

Ja. Genau da. Die werden sich freuen. Skandalösere Angelegenheiten hat’s bestimmt schon lange nicht mehr gegeben.

Ist das überhaupt Betrug?

Wer weiß? Wer behauptet, muss beweisen. Ob so ein Beweis gelingt, ist mindestens fraglich, zumal es von 2 Tierärzten widersprüchliche Aussagen gibt. Um der Wahrheit näher zu kommen, könnte der anzeige- und klagewütige Beschwerdeführer Gutachten in Auftrag geben. Verursacht natürlich Kosten, die vorhersehbar den Streitwert übersteigen. Ob ein Gutachten zu einem eindeutigen Ergebnis kommt, erscheint mir so klar nun auch wieder nicht. Wenn dem so sein sollte, braucht man wohl noch ein zweites und drittes Gutachten. Vielleicht noch eine Studie über das Hoden-Wanderverhalten…

Kurz und gut: Mit oder ohne Hoden, ist es doch bestimmt der liebste Hund der Welt. Jahrelange Beschäftigung mit so einem Pillepalle … nee, sowas lässt man am besten auf sich beruhen.

Gruß
Wolfgang

„Zynismus ist das Ergebnis einer Verbindung von Bequemlichkeit mit Machtlosigkeit.“ soll Russel gesagt haben.

Und vielleicht ist der Besitzer des Hundes ja nicht zu bequem, sich gegen ungerechtes Verhalten zu wehren und lotet eben erst mal die Möglichkeiten aus, bevor er dann ein weiteres Gespräch mit dem Züchter sucht - mit dem Wissen um weitere Möglichkeiten und entsprechender Überzeugungskraft…

Im Übrigen sind 500 Euro für manche Menschen viel Geld und kein „Pille-Palle“.

Hallo!

Im Übrigen sind 500 Euro für manche Menschen viel Geld und
kein „Pille-Palle“.

Wenn schon die bisherige Tierarztrechnung weh tat, ist die realistische Beurteilung der Chancen umso dringlicher. Dazu sagte ich bereits, wer behauptet, muss beweisen. Fest dran glauben reicht nicht. Ob es dir nun gefällt oder nicht, ist es in solcher Situation oft klüger, die Sache zu beenden.

Eine Anzeige wird zu nichts führen. Kein Staatsanwalt wird wegen eines gewanderten oder nicht gewandertens Hodens den Anfangsverdacht von Betrug erkennen wollen. Da wird kein Ermittlungsverfahren eröffnet.

Wie schon geschehen, ist es dir unbenommen, in meinen Aussagen Zynismus zu vermuten. Ist nur eine realistische Sicht.

Gruß
Wolfgang

Dazu
sagte ich bereits, wer behauptet, muss beweisen.

auch durch wiederholung wird das nicht richtiger. den betrug muss der staatsanwalt beweisen, nicht der anzeigende.

ob er das versuchen wird, ist aber eine ganz andere frage.