Betrug, Unterschlagung oder Untreue ?

Hallo,

kann mir mal jemand erklären, worin der Unterschied zwischen Betrug, Unterschlagung und Untreue besteht?

Danke Ebi

Betrug § 263 StGB. Der Wagen, den ich Dir als „super“ verkaufe
hatte Unfallschäden, was ich bestreite. Ich „verarsche“ Dich,
um einen Preis zu erzielen.

Unterschlagung : Du gibst mir das Geld für den Autokauf
und ich mache mich damit aus dem Staube…

Untreue : ich lasse mir von Dir Scheiden, lasse Dir meine
Sparbücher für den Kindesunterhalt da und Du kaufst Dir
ein Auto…und so weiter…

Das war die GROBE Richtung !

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Hi,

(ich bin kein Jurist oder so)

Betrug: Falsche Angaben machen, um andere zu schädigen.

Unterschlagen: Keine Angaben machen, obwohl dazu verpflichtet (z.B. Fundunterschlagung)

Untreue: Einem Dritten, für dessen Vermögen man verpflichtet ist, einen Vermögensschaden zufügen. Es muß keine Selbstbereicherung vorliegen. (z.B. die Millionenspende von Herrn Kohl)

Grüßle

Winni

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Hi,

(ich bin kein Jurist oder so)

Betrug: Falsche Angaben machen, um andere zu schädigen.

Fehlt noch die „Vermögensverfügung“. Das Täuschen allein reicht noch nicht aus (höchstens für Versuch), für einen Betrug muß man aufgrund der Täuschung auch Vermögenswerte empfangen.

Unterschlagen: Keine Angaben machen, obwohl dazu verpflichtet
(z.B. Fundunterschlagung)

Keine Angaben machen reicht an sich nicht aus (kann aber als Indiz genommen werden). Grundsätzlich hat man hier fremdes Eigentum im eigenen Gewahrsam (Besitz) und fügt dies seinem eigenen Vermögen rechtswidrig zu (zum Diebstahl fehlt hier als nur, daß man die Sachen dem anderen auch noch weg nimmt, man hat sie bereits).

Insgesamt ist die nachfolgende Antwort schon stimmig.