Betrug?Versteh ich das richtig?

Etwas weiter Unten steht ein Beitrag zu „Verjährung bei Betrug“, da hat Jemand folgenden § benannt, habe ich den richtig Verstanden?

§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen
rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen
eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung
falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer
Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.

Nur für mein Verständnis!

Mal angenommen, es wird ein Haus gekauft. Der Verkäufer erklärt daß die Elektorleitungen in neuerlichem Zustand seien, die kompl. Heizung ein halbes Jahr alt wäre, die Wasserrohre in einwandfreiem Zustand seinen etc. Man kann ja dann als Käufer auch erst später (wenn man die Wände oder Decken aufmacht, man das alte Bad rausreisst etc. ) erst feststellen, in welchem tatsächlichen Zustand diese Sachen wirklich sind. Nun stellt man fest, daß z.B. nicht die kompl. Heizungsanlage erneuert wurde, die Wasseranschlüsse z.B. unter der Badewanne so marode waren, daß dort schon Schüsseln drunter standen, die Elektroleitungen unter Putz so alt und verrottet waren, daß es fast zu einem Kabelbrand gekommen wäre. Wurde man dann nicht auch betrogen? Wenn man von den Sachen gewusst hätte, hätte sich das doch mit Sicherheit auf den Kaufpreis ausgewirkt und der Verkäufer hat sich doch dann auch aufgrund seiner falschen Angaben in gewisser Weise bereichert,…oder?

Ist das so zu verstehen?

Danke Tanja

Hallo,

Ist das so zu verstehen?

Kurze Antwort: Wenn Du den Vorsatz beweisen kannst, der Verkäufer also die Mängel gekannt und um den Minderwert gewusst haben muss, dann ja.

Gruß vom Wiz

Hallo und Danke an Wiz!

Mal angenommen, der Verkäufer hat selbst 35 Jahre lang dieses Haus bewohnt, dann war ihm sicher bekannt, in welchem Zustand diese Sachen waren, bzw. wie alt diese waren. Dann mal angenommen, der Verkäufer hat den Kessel seiner Heizung auswechseln lassen, den Brenner aber nicht, obwohl ihn die Sanitärfirma auf den desolaten Zustand hingewiesen hat (Würde der Chef der Fa. auch bezeugen), dann kann er doch nicht die Heizungsanlage als komplett neu anbieten!?.
Dem Verkäufer war sehrwohl klar, daß er bei dem tatsächlichen Zustand des Hauses auch weniger Geld bekommen hätte.

Welche Vorgehensweise macht denn wohl in solch einem Fall Sinn?
(Ein Termin mit dem Makler ist anberaumt, da dieser dem Käufer seine Hilfe angeboten hat, denn die VK haben teilweise diese unwahren Angaben auch ihm gegenüber gemacht, aufgrunddessen hat er dieses auch so ins Exposé aufgenommen.
Er war auch bei allen Vertragsgesprächen bzw. Besichtigungsterminen anwesend und kann die falschen Aussagen der VK bestätigen.

Danke Tanja

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Welche Vorgehensweise macht denn wohl in solch einem Fall
Sinn?
(Ein Termin mit dem Makler ist anberaumt, da dieser dem Käufer
seine Hilfe angeboten hat, denn die VK haben teilweise diese
unwahren Angaben auch ihm gegenüber gemacht, aufgrunddessen
hat er dieses auch so ins Exposé aufgenommen.

Hallo,

nein!!! Direkt zum Anwalt, wer weiss ob der Verkäufer noch Geld hat, was man zurückbekommen könnte, ggf. hat der Makler auch Pflichtverletzungen begangen (blauäugige Übernahme ins Exposee) und ggf. kann er auch haftbar sein. Dann wäre es schlecht vorher mit ihm Beweislage auszutauschen! Mehr kann man hier wirklich nicht machen, alles andere ist vertane Zeit und kostet Geld. Hier scheint es um viel Geld zu gehen, also sollte man nichts dem Zufall (private Dummheiten) überlassen, sondern Profis ans Werk lassen!

Mfg vom

showbee

1 „Gefällt mir“

´

Hi Showbee,

super vielen Dank! Dann werden wir diesen Weg gehen! Ich war mir ja nicht sicher, ob wir überhaupt eine Chance haben würden!

Gruss Tanja

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

super vielen Dank! Dann werden wir diesen Weg gehen! Ich war
mir ja nicht sicher, ob wir überhaupt eine Chance haben
würden!

Hallo,

wie schon vorher gesagt, das hängt maßgeblich von der Beweislage ab. Ist es tatsächlich so, dass der Eigentümer als ehem. Nutzer Sanierungen ins Blaue zugesagt hat, obwohl er es hätte natürlich besser wissen müssen, siehts m.E. gut aus. Etwas anderes wäre es, wenn der Eigentümer einen Pächter/Nießbraucher etc. hatte und dieser verpflichtet war die Sache zu Modernisieren (oft bei den beiden Konstellationen) und diese nur oberflächlich und nicht fachmännisch durchgeführt wurden.

Mfg vom

showbee

Hallo,

nein!!! Direkt zum Anwalt, wer weiss ob der Verkäufer
noch Geld hat, was man zurückbekommen könnte, ggf. hat der
Makler auch Pflichtverletzungen begangen (blauäugige Übernahme
ins Exposee) und ggf. kann er auch haftbar sein. Dann wäre es
schlecht vorher mit ihm Beweislage auszutauschen!

Das kann man nur unterstreichen. Der Makler wird jetzt natürlich so tun, als ob er auf Seiten des Käufers steht. Dies tut er aber nur, weil er ganz genau weiß, dass er selbst hier ggf. auch mit dran ist. Denn wenn er offensichtliche Dinge als Fachmann nicht gesehen haben will, könnte es auch für ihn eng werden. Und ggf. ist der Makler auch der bessere Schuldner. Also gleich Termin abblasen und statt dessen zum netten Anwaltskollegen gehen.

Gruß vom Wiz

1 „Gefällt mir“