Hallo,
ein Käufer kauft eine Uhr bei einem Uhrenhändler. Noch in der Garantiezeit wird diese defekt. Der Käufer schickt dann die Uhr zwecks Reparatur zum Uhrenhändler und dieser schickt sie weiter in die Schweiz. 1,5 Monate später wird der Käufer ungeduldig und hakt beim Uhrenhändler nach. Die Herausgabe der Schweizer Adresse wird dem Kunden verweigert. 14 Tage später ruft der Kunde erneut beim Uhrenhändler an, nachdem der Kunde selber herausgefunden hat, daß seine Uhr in der einzigen dafür zuständigen Schweizer Werkstatt nie angekommen ist: Nun plötzlich jedoch hat der Uhrenverkäufer die Uhr von Anfang an(!!!) nach Berlin geschickt und kann (=will) nichtmal sagen, wohin denn nun genau in Berlin. Die Berliner Firma hat nun in den letzten Tagen angeblich die Uhr in eine weitere Abteilung geschickt, nämlich die für Garantiefälle, obwohl ja seit 2 Monaten feststeht, daß das ein Garantiefall ist. Das riecht doch nach Betrug: Der Uhrenhändler will vielleicht die Uhr ganz einfach nochmal verkaufen oder hat das längst schon getan und am Ende ist der Kunde der Dumme, weil die Uhr verschwunden ist. Das wird sich aber erst dann herausstellen, wenn der Kunde Rechtsmittel eingelegt hat, denn ansonsten wird der Kunde ja weiterhin vertröstet und hingehalten. Erstmal ist noch etwas weitere Geduld angesagt, das ist schon klar, allerdings rechnet der Kunde kaum noch damit, die Uhr zurückzubekommen. Da der Kunde jedoch noch nie in seinem Leben den Rechtsweg beschritten hat, weiß er nicht, wie er es in diesem Fall am besten anstellen soll.
Rüdiger
wenn eine quittung über die Abgabe der Uhr wg. Reparatur vorliegt, müßte der Uhrenverkäufer in der Beweispficht sein, was mit der Uhr passiert ist. Falls die Uhr auf dem „Postweg“ abhanden gekommen ist, muß der Uhrenverkäufer den Zeitwert der Uhr ersetzen.
Aber eigentlich müßte der Uhrenverkäufer in jedem Fall die Uhr ersetzen, falls diese nicht wieder auftaucht.
Hallo,
Das riecht doch nach Betrug
nein. Das riecht eher danach, als dass es mit der Garantieabwicklung nicht so klappt, wie es eigentlich laufen sollte.
Da der Verkäufer vermutlich nicht ein Mal der Garant ist, sollte der Kunde froh sein, wenn dieser trotzdem die Abwicklung vornimmt.
Zum Nachlesen: http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Selbstverständlich ist es legitim, den Verkäufer aufzufordern den Verbleib zu klären und ihn darauf hinzuweisen, dass er sich bei Verlust ggf. schadenersatzpflichtig macht.
Gruß
S.J.
Danke für die Antworten. Cool bleiben ist hier wohl erstmal weiterhin das beste. Allerdings auch nicht mehr allzu lange. Rüdiger