Hallo leute , habe auf ebay mitte dezember ein iphone eingestellt welches zunächst aber nicht verkauft wurde. In der auktion war auch meine handynummer angegeben worauf sich jemand nach ablauf der auktion gemeldet hat und wir uns geeinigt haben auf einen Betrag den er überweisen wollte und ich ihm daraufhin meine kontodaten mitgeteilt habe per sms.Er wollte das ich ihm bescheid gebe wenn das geld drauf ist, und sagte mir das er in den nächsten tagen sowieso in der nähe wäre und er das iphone gerne dann abholen würde.geld war drauf und iphone nach meinem anruf abgeholt.
Nun zum problem, ich habe nun von meiner bank ein anruf bekommen das es sich um eine fehlüberweisung handelt bzw.das es sich um ein betrug wohl handelt und das konto von dem die 950€ überwiesen wurde garnicht vom abholer war sondern wohl geknackt wurde.
Meine bank wollte die 950€ schon zurück senden aber dies hab ich erstmal verneint, nun hab ich inzwischen auch ein brief von der polizei und soll mich zum fall äussern.
Muss ich das Geld zurück zahlen bzw.werden die 950€ zurück überwiesen und bleib ich am schaden hängen oder wie wird das nun geregelt ?? Woher kann ich den wissen ob die leute die nun behaupten deren konto wurde geknackt nicht mit unter einer decke stecken mit dem betrüger. Ich habe nichts schriftliches ausser die Handynummer und die sms wo ich die Bankdaten übermittelt habe an den Betrüger , da geht natürlich keiner dran.
Hallo Mutomboo,
das ist kein Fall mehr für ein Forum. Wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, der in solchen Sachen spezialisiert ist.
Etwas Grundlegendes: Ebay warnt nicht umsonst davor, ausserhalb von Auktionen Verkäufe abzuschließen. Sie können davon ausgehen, das das erste Opfer auf eine Phishing-Mail hereinfiel und Online-Kriminelle Zugang zu dem Konto erlangten.
Über dieses Konto wird eingekauft, die Ware wird von einem Mittäter abgeholt. Du verlierst deine Ware, das ursprüngliche Opfer kann sein Geld von dir aber auch nicht ohne weiteres das Geld zurückverlangen.
Weiterhin dürfte es sich bei dem Handy um ein Wegwerfhandy handeln. Falls Sie nicht eine gute Täterbeschreibung liefern oder vielleicht das Kennzeichen des Abholerfahrzeuges kennen, dürften Sie schlechte Karten haben.
Einen passenden Anwalt können Sie hier finden: http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/ebay_und_recht.php
Mit freundlichen Grüßen
truelife
Hallo,
gib die Sache so bei der Polizei an und versuche per Einzelgesprächnachweises deines Handyanbieters die Sache zu Dokumentieren.
Dann wird dabei auch kaum etwas Nachteiliges herauskommen.
Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com
www.digitaler-nachlass.com
So wie die Sachlage aussieht, solltest du anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es liegt eindeutig ein Betrug vor und ich meine auch, dass in diesem Fall mehrere Personen beteiligt sind.
MfG. K. Hagendorn
Hi,
Sie können das Geld auf keinen Fall einbehalten - denn spätestens dann kann die Polizei davon ausgehen, dass Sie von dem Betrug (also dem anzapfen des falschen Kontos) gewusst haben könnten. Die Staatsanwälte in Wirtschafts- und Betrugsdelikten sind dreimal chemisch gereinigt und glauben Ihnen spätestens dann kein Wort mehr. Sagen Sie der Bank, dass Sie das Geld zurück transferieren soll. Ja, die 950 Euro Verlust werden weh tun, da gebe ich Ihnen völlig Recht. Aber diese 950 Euro sind die mögliche U-Haft und den damit verbundenen Ärger nicht wert. Glauben Sie mir das bitte. Wenn Sie nicht so viel verdienen oder ein Empfänger von staatlichen Transferleistungen sind, gehen Sie bitte zur Rechtsantragsstelle Ihres örtlichen Amtsgerichts und holen sich einen Beratungsschein - mit dem Beratungsschein konsultieren Sie bitte einen Anwalt, der Sie dabei unterstützt. Denn die polizei wird auf jeden Fall mit Fragen auf Sie zukommen.
Möglicherweise haben Sie ja das iPhone an ihren PC/Mac angeschlossen gehabt, sehe ich das richtig? iTunes merkt sich in den Logfiles die Seriennummern des iPhones, über den sich dann die Gerätenummer IMEI bei Apple recherchieren lässt. Mit der IMEI kann man dann möglicherweise den Typ finden, der dich über das Ohr gehauen hat. Der Aufwand wäre sogar gerechtfertigt, wenn die Polizei erkennt, dass das einer ist, der scheinbar im Spaziergang fremde Konten anzapfen kann. Die jagen die besonders gerne.
Aber: Anwalt ist jetzt wichtig. Ruhe bewahren auch. Wenn die Polizei zu Ihnen kommt, achten Sie darauf, ob die Sie als Zeugen, oder als Beschuldigten vernehmen wollen. Wenn zweiteres, sollten Sie auf einen Anwalt bestehen - dann brauchen Sie auch den Beratungsschein nicht mehr, dafür gibt es dann die Pflichtverteidigung (§ 140 StPO). Die Polizisten drohen auch gerne: Entweder Sie reden, oder wir sperren Sie in U-Haft. Das darf Sie nicht beunruhigen. Auf diese Drohung sollten Sie gar nicht reagieren. Sie haben das Geld ja im Grunde nur aus Unkenntnis der Rechtslage zurück gehalten. Das ist noch lange keine Aneignung im betrügerischen Sinne - und Betrug ist ja ein Absichtsdelikt, der planvolles Handeln voraussetzt. Und dieser Tatbestand liegt nach meinem Ermessen nicht vor. Die Polizei wird trotzdem drohen, wenn Sie Ihre Rechte wahrnehmen wollen. Denn ein Beschuldigter, der seine Rechte wahrnimmt ist in den Augen der meisten Polizisten mindestens Querulant, oder sogar „höchstwahrscheinlich“ eben schuldig. Traurig, aber wahr.
Wenn die Sie als Zeugen vernehmen, sollten Sie bei den Fakten bleiben. Dass Sie der Bank außerdem sagen/gesagt haben, dass sie das Geld zurück überweisen soll, wird sich außerdem positiv auswirken. Sowohl dann, wenn Sie als Zeuge vernommen werden, und erst recht, wenn man Sie als Beschuldigten vorlädt.
Sie sollten auf jeden Fall zusehen, dass Sie sich erinnern und aufschreiben, wie der Typ ausgesehen hat. Handynummern, Emailadressen etc. sollten Sie auf jeden Fall auch schon einmal bereitlegen. Sie werden den Typ auch auf jeden Fall anzeigen!
Noch einmal: Ruhe bewahren, bei jedem Ihrer nächsten Schritte.
Viele Grüße
Benny