wir sind durch krankheit indie situation geraten grundsicherung zu beantragen. durch den trubel damals haben wir vergessen ein sparbuch der kinder, welches vor 18 jahren die großeltern alegten, azugeben. weitehin geriet auch ein zinsertrag in vergessenheit.
eine vorladung haben wir schon.
ist es ratsam einen anwalt einzuschalten?
was erwartet uns als strafmaß?
Hallo,
es tut mir leid, diese Frage kann ich nicht beantworten.
Mfg
ML
Guten Tag,
dies sind juristische Fragen. Die kann ich leider nicht beantworten.
Alles Gute.
Bei dem geschilderten Sachverhalt handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, diese bemisst sich nach der Rückforderungshöhe.
Zur Ordnungsstrafe kommt die Rückforderung der Grundsicherungsleistung. Hierbei ist zu beachten, ob übersteigendes Vermögen vorlag oder lediglich der Zinsertrag als einmalige Einnahme angerechnet wird.
In der Regel ist es immer ratsam einen Anwalt einzuschalten.
Es ist sicherlich ratsam sich bei einem Fachanwalt für Sozialversicherungsrecht beraten zulassen.
Guten Tag,
hier bin ich, so leid es mir tut, der falsche Ansprechpartner. Wünsche Ihnen viel Glück weiterhin
Hallo Jott-be,
die Lage in der Sie stecken hört sich nicht gut an, aber leider bin ich hier der falsche Ansprechpartner. Mein Fachgebiet liegt eher in der SV der Personalarbeit, weder Anwalt, noch Grundsicherunge etc. sind meine Stärken. Ich hoffe Euch antwortet ein rechtserfahrener Expert und kann Ihnen weiter helfen.
Viel Glück und Gruss
S.L.
Guten Abend,
erstmal mei Beileid das Ihnen und Ihrer Familie so etwas wiederfahren ist. Man müsste in jedem Fall wissen wie hoch Ihr derzeitiges Vermögen ist, denn kleinere Ersparnisse im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII- (Geldbeträge bei Alleinstehenden bis zu einem Betrag von 2.600 Euro und bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder in einer eheähnlichen Partnerschaft bis zu einem Betrag von 3.214 Euro) gehören nicht zum einzusetzenden Vermögen. Falls Ihr Vermögen Höher ist, wovon ich ausgehe, da Sie wohl sonst diese Frage nicht gestellt hätten, hätten Sie natürlich Sozialabgaben in höherem maße tätigen müssen.
Mein Handlungsvorschlag:
Reden Sie ersteinmal persönlich mit einem Mitarbeiter Ihrer Krankenkasse der in einer Führungsposition ist. Führen Sie dieses Gespräch unbedingt persönlich. Normalerweise sind millionenschwere Unternehmen immer bereit so etwas „sozial“ zu lösen. Zahlen Sie die eventuell ausstehenden Beiträge nach, wenn nötig sind auch Ratenzahlungen möglich.
Einen Anwalt einzuschalten verkompliziert die sache ungemein in meinen Augen.
Suchen Sie erstmal das Gespräch und signalisieren Sie bereitschaft, dann wird man Ihnen entgegenkommen.
Beste Wünsche
Da ich kein Strafrechts-Experte bin, rate ich, unbedingt einen solchen zu befragen. Wer hilfebedürftig ist, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe - also kostenlose Rechtsberatung - in Anspruch zu nehmen.
Abgesehen von einer strafrechtlichen Verfolgung müssen aufgrund fehlerhafter Angaben zu Unrecht bezogene Leistungen zurück gezahlt werden.
Ich wünsche Ihnen/Euch, dass die Sache gut ausgeht und sich der Betrugsvorwurf nicht erhärtet.
Hallo,
da ich lediglich im Rahmen der Sozialversicherung arbeite, kann ich nur Wissen über Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeverischerung vorweisen. Was die Grundsicherungs betrifft, müssen Sie im Bereich der „Solzialleistungen“ Ihre Anfrage stellen.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Nölle
Hallo jott-be,
es tut mir leid dass du und deine Familie durch Krankheit schlechter gestellt seid.
Wer führt denn diesen Rechtsstreit gegen euch? Ist es eure Krankenkasse?
In jedem Fall kann ich nur empfehlen, sich mit dem entsprechenden Versicherungsträger in Verbindung zu setzen, dass VERSÄUMNIS einzuräumen und zu fragen ob man den ausstehenden Betrag ggf. in Raten zahlen könnte, wenn Ihr denn bereit seid die Rückstände zu tilgen. Möchtet Ihr nicht zahlen, kommt ihr um einen Rechtsstreit mit Anwalt nicht herum.
Die meisten Sozialversicherungsträger sind versöhnlich wenn man Handlungsbereitschaft zeigt.