Ich habe mir ein Zelt für 300 DM gekauft. Auf dem Zeltsack war geschrieben: 2,1 kg. Drei Wochen später wogen wir das Teil: knapp 5 kg!
Bei der Reklamation im Laden informierten die sich beim Hersteller. Nach einigen Tagen hieß es: Druckfehler. Hm was tun?
Allerdings: Im inneliegenden Produktbeschreibungsheftchen standen 4,7 kg.
Ich habe mir ein Zelt für 300 DM gekauft.
Auf dem Zeltsack war geschrieben: 2,1 kg.
Drei Wochen später wogen wir das Teil:
knapp 5 kg!
Bei der Reklamation im Laden informierten
die sich beim Hersteller. Nach einigen
Tagen hieß es: Druckfehler. Hm was tun?
Allerdings: Im inneliegenden
Produktbeschreibungsheftchen standen 4,7
kg.
Was könnte ich tun/verlangen?
Danke + Gruß
Du hast in deiner Überschrift schon recht, wenn ich etwas anbiete, was gar nicht inhalt ist, dann täusche ich eine falsche Sache vor.
Daher den Kaufvertrag wandeln, oder den Preis runterhandeln. 20-30 % müssten für das Mißgeschick drin sein. Stell dir nur vor andere Leute würden von dem Mißgeschick des Ladens erfahren.
Andreas
Ich habe mir ein Zelt für 300 DM gekauft.
Auf dem Zeltsack war geschrieben: 2,1 kg.
Drei Wochen später wogen wir das Teil:
knapp 5 kg!
Sei mir nicht böse, aber 2kg sollte man schon ohne Hilfsmittel, also gefühlsmäßig von 5 kg unterscheiden können ! Insofern hast Du die „Fehlende zugesicherte Eigenschaft“ mit der Zahlung des Kaufpreises akzeptiert. Und wenn sich das Geschäft kulant zeigen soll, solltest Du diesen „Mangel“ schon unverzüglich rügen und nicht erst nach 3 Wochen. Handelt es sich bei einem Druckfehler um eine Sache, die Du selbst nur mit unzumutbaren Aufwand hättest überprüfen können (z.B. ein Elektrogerät hat 96 W Leistungsaufnahme statt der versprochenen 69 W), sieht die Sache etwas anders aus. Aber hier denke ich, dass Du schlechte Karten hast. Als Geschäft würde ich sowas nicht mitmachen.
Bei der Reklamation im Laden informierten
die sich beim Hersteller. Nach einigen
Tagen hieß es: Druckfehler. Hm was tun?
Allerdings: Im inneliegenden
Produktbeschreibungsheftchen standen 4,7
kg.
Was könnte ich tun/verlangen?
Danke + Gruß
Du hast in deiner Überschrift schon
recht, wenn ich etwas anbiete, was gar
nicht inhalt ist, dann täusche ich eine
falsche Sache vor.
Daher den Kaufvertrag wandeln, oder den
Preis runterhandeln. 20-30 % müssten für
das Mißgeschick drin sein. Stell dir nur
vor andere Leute würden von dem
Mißgeschick des Ladens erfahren.
Andreas