Hallöchen,
nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall:
Jemandem kommt zu Ohren, dass:
- Eine eingewanderte Dame mit einem in Deutschland geborenen Kind, daher Bleiberecht,
- verheiratet/geschieden (aus Gründen von Sozialbetrug: er kriegt Hartz IV, sie wohnen offiziell getrennt - aber sie wohnt bei ihm)
- Er arbeitet schwarz
- Sie betreibt einen Kosmetikshop, bei dem in bar bezahlt wird und das meiste an der Steuer vorbeigeschafft wird
- Sie bringt über Verwandte/Bekannte eine große Menge Bargelds ins Ausland: um genau zu sein, so viel, dass es für eine Luxusvilla reicht. Alles Schwarzgeld.
- Nun möchte sie über eine … naja „Studienförderung für Besserverdienende“ ihren Bruder nach Deutschland bringen. Das kostet €18000 pro Studienjahr, er hat das Geld von ihr bekommen (cash)
- Der Bruder soll - nach Deutschland gekommen - so schnell wie möglich eine Scheinehe eingehen, um dann obigen Lebensstil zu reproduzieren.
Das Ganze sei „Hörensagen“ und damit quasi nicht beweisbar.
Frage: Wo meldet man sowas am Effektivsten?
ARGE, Sozialamt, Zollamt, Ausländeramt?
Danke und Gruß,
Michael