Hallo!
Herr X hat über flohmarkt.at einen Laptop gekauft und 250.-- als Anzahlung an ein deutsches Bankkonto überwiesen.
Da er keinen Laptop erhalten hat, hat er gegen die Verkäuferin eine Betrugsanzeige bei der Staatsanwaltschaft gemacht.
Der Staatsanwalt hat die Anzeige verworfen und berichtet: Der Verkäufer hat sehr wohl betrügerisch gehandelt, da er aber aus Paraguay gehandelt hat, hat es keinen Sinn, die Strafanzeige weiter zu verfolgen. Die Schwester der „Betrügerin“ hat ihr deutsches Konto gegen Provision zur Verfügung gestellt und nach Zahlungseingang das Geld sofort weitergeschickt. Also hat sie lt. Staatsanwalt nicht betrügerisch gehandelt.
Kann das sein, dass man so leicht Menschen betrügen kann, ohne zur Verantwortung gezogen zu werden ??
Bankkonto, die Namen der beiden „Betrügerinnen“ sind Hernn X bekannt.
Es fand reger Mail-Verkehr statt.
Wenn jemandem ähnliches passiert ist, bitte melden.
mfg
Norbert
PS: Aber bitte nicht schreiben: „selber Schuld“, das weiss ich auch
Herr X hat hoffentlich die Überweisung rückgängig gemacht?
ot: Überweisung ‚rückgängig machen‘
Herr X hat hoffentlich die Überweisung rückgängig gemacht?
Nur so aus Interesse: wie sollte Herr X das denn anstellen?
Herr X hat hoffentlich die Überweisung rückgängig gemacht?
WOLLTE er, ja, aber es ging nicht mehr, weil kein Geld mehr am Konto der Dame war.
Norbert
Herr X hat hoffentlich die Überweisung rückgängig gemacht?
Das ist praktisch nicht möglich:
FAQ:504
Gruß,
Christian
Subsidiaranklage und Zivilrechtsweg
Hallo!
Naja, die Staatsanwaltschaft ist auch nur für die strafrechtliche Komponente zuständig, damit kommst du nicht zu deinem Geld.
Theoretisch könntest du, wenn die Staatsanwaltschaft das nicht verfolgen will und du eine Bestrafung möchtest, statt der Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung aufnehmen (sog. Subsidiaranklage) - ob das noch geht hängt davon ab, in welchem Verfahrensstadium die StA das Verfahren eingestellt hat. Teilweise gibt es nämlich Fristen, die einzuhalten sind. Das ganze ist aber mehr Theorie, denn wenn die Staatsanwaltschaft mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln davon ausgeht, dass es nicht möglich sein wird, eine Bestrafung herbeizuführen, dann schafft das eine Privatperson erst recht nicht. Mir persönlich ist kein einziger Fall einer erfolgreichen Subsidiaranklage bekannt.
Was dein Geld anbelangt, so ist das eine zivilrechtliche Angelegenheit. Es bleibt dir nichts anderes übrig, als zu versuchen, das Geld auf dem Zivilrechtsweg hereinzubringen, wobei man sich noch genauer ansehen müsste, wer und wo zu klagen ist.
Gruß
Tom
Ergänzung
Hallo!
Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass das Strafverfahren in Österreich anhängig war, weil du in Österreich wohnst. Wenn das in Deutschland gewesen sein sollte, gelten meine Ausführungen natürlich nicht.
Du könntest aber, wenn das Verfahren in einem Land eingestellt wird versuchen, im anderen Land die Sache der StA nochmals anzuzeigen.
Gruß
Tom
Herr X hat hoffentlich die Überweisung rückgängig gemacht?
Das irritiert mich- aber ich bin auf dem Gebiet kein Experte.
Ich hab vor einiger Zeit eine von mir in Auftrag gegebene Überweisung
zurückgerufen. Das kostete um die 15 Euro und ich bekam seitens meiner
Bank die Info, das wäre innerhalb von 10 Tagen kein großes Problem.
Der ursprüngliche Empfänger war über die Rückbuchung sicherlich nicht
glücklich und ich bezweifel, dass der zugestimmt hätte.
Daher bin ich davon ausgegangen, dass man dies generalisieren
und innerhalb der Frist X eine Überweisung rückgängig machen kann.
Ich lese nun, danke für den link, dass das eigentlich nicht möglich gewesen wäre… was mich irritiert… klingt so nach Willkür…
Also ich bin kein Fachmann, das war das erste was mir einfiel, aufgrund des oben genannten Ereignisses und der Infos meiner Bank an mich. Schuldigung für Verwirrungen, Danke für die Aufklärung, ich halt mich jetzt auch besser raus *grins*