Betrugsanzeige

hallo.

mieter M hatte mit seinem vermieter V (leider nur mündlich) vereinbart, daß er auf den namen des V einen DSL-anschluß anmelden darf.
mieter M erhielt dafür außerdem eine vermittlungsprovision vom DSL-anbieter.

jetzt sind M und V in streitigkeiten geraten, in deren verlauf V M u.a. wegen betrug angezeigt hat. V gibt zu protokoll, nichts von dem anschluß gewußt zu haben.

allerdings kann M das paket des DSL-anbieters (welches an V adressiert war) vorweisen. das paket wurde seinerzeit auch von V angenommen.
also kann es eigentlich nicht sein, daß er nichts von der sache gewußt hat.
alle kosten des anschlusses wurden allerdings von Ms konto abgebucht - davon hat V tatsächlich nichts mitbekommen.

nun erhält M post von der staatsanwaltschaft und wird dazu aufgefordert, einen - nicht geringen - betrag an eine gemeinnützige einrichtung zu überweisen, oder aber die sache geht vor gericht.

welche erfolgsaussichten hätte M unter diesen bedingungen?
inwiefern liegt die beweislast bei M?
reicht das paket, um V der falschaussage zu überführen?

gruß

michael

anwalt
der m sollte die sache einem anwalt vortragen. der kann dann einsicht in die ermittlungsakten nehmen und umfassend auskunft geben.

der m sollte die sache einem anwalt vortragen. der kann dann
einsicht in die ermittlungsakten nehmen und umfassend auskunft
geben.

sehr schön. so könnte jede antwort aussehen, und dann machen wir das brett zu.

gruß

michael

(der übrigens weder person M noch V ist)

Hallo,

sehr schön. so könnte jede antwort aussehen, und dann machen
wir das brett zu.

Sorry, aber was willst Du? Wilde Laienmutmaßungen werden dir doch wohl kaum weiterhelfen, oder ist die Sache wirklich so hypothetisch. Eine fundierte Antwort kann nur ein Fachmann geben, und dieser braucht dafür Kenntnis des vollständigen Sachverhalts, den er als Anwalt aus der Ermittlungsakte aus Sicht der Ermittlungsbehörde erfahren kann. Und wenn schon die Berufserfahrung eines Anwalts inkl. Kenntnis der Ermittlungsakte schon keine Glaskugel ersetzen kann und keine sichere Vorhersage ermöglicht, dann frage ich mich schon, was dir Antworten hier helfen könnten, wo Laien ohne Kenntnis der Aktenlage wild drauf los philosophieren?

Daher ist der einzig sinnvolle Rat und die einzig richtige Antwort hier schon gegeben worden, nämlich sich schnellstmöglich auf den Weg zu einem netten Anwaltskollegen zu machen.

Gruß vom Wiz

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wenn post von der staatsanwaltschaft ins haus flattert ist, ist ein wenig spät fürs forum…

wo hier jetzt der betrug sein soll kann ich nicht verstehen.

wenn post von der staatsanwaltschaft ins haus flattert ist,
ist ein wenig spät fürs forum…

also nochmal: es geht hier um einen sachverhalt, dessen juristische aspekte mich interessieren. nichts weiter.
wenn das EXPERTENforum dazu nichts sagen kann - ok!

wo hier jetzt der betrug sein soll kann ich nicht verstehen.

na das ist doch eine basis, auf der sich weiter diskutieren läßt. oder nicht?

gruß

michael

hallo wiz.

Sorry, aber was willst Du? Wilde Laienmutmaßungen werden dir
doch wohl kaum weiterhelfen

mir soll auch niemand „helfen“, mich interessieren einfach nur die rechtlichen aspekte dieses sachverhalts.
und immerhin haben wir hier ein EXPERTENforum, in dem in erster linie eben diese gefragt sind. oder siehst du das anders?

oder ist die Sache wirklich so
hypothetisch.

das ist doch völlig wurscht. nehmen wir eben an, die sache wäre hypothetisch (und nochmal: es geht hier weder um mich noch um jemanden, der mir nahesteht). hast du dann ein paar juristische gedanken dazu?

Eine fundierte Antwort kann nur ein Fachmann
geben,

die es ja hier durchaus gibt

und dieser braucht dafür Kenntnis des vollständigen
Sachverhalts,

die ich im wesentlichen beschrieben habe

den er als Anwalt aus der Ermittlungsakte aus
Sicht der Ermittlungsbehörde erfahren kann.

die bei den wenigsten in diesem brett gestellten fragen bekannt sind.

gruß

michael

Hallo!

Du wolltest eine theoretische Darstellung des Rechtsproblems? Das ist ganz einfach:

mieter M hatte mit seinem vermieter V (leider nur mündlich)
vereinbart, daß er auf den namen des V einen DSL-anschluß
anmelden darf.

Daher ist es kein Betrug und da gibt es auch kein Rechtsproblem.

welche erfolgsaussichten hätte M unter diesen bedingungen?

Das unterliegt der freien Beweiswürdigung durch das Gericht.

inwiefern liegt die beweislast bei M?

Es gilt in dubio pro reo, eine formelle Beweislast gibt es nicht.

reicht das paket, um V der falschaussage zu überführen?

Das unterliegt der freien Beweiswürdigung durch das Gericht.

Gruß
Tom

Hallo Michael,

mieter M hatte mit seinem vermieter V (leider nur mündlich)
vereinbart, daß er auf den namen des V einen DSL-anschluß
anmelden darf.

wo ist die Unterschrift des V auf der Anmeldung?

mieter M erhielt dafür außerdem eine vermittlungsprovision vom
DSL-anbieter.

Halte ich für unerheblich, jedoch spricht das nicht für M wenn V nichts unterschrieben hat.

jetzt sind M und V in streitigkeiten geraten, in deren verlauf
V M u.a. wegen betrug angezeigt hat. V gibt zu protokoll,
nichts von dem anschluß gewußt zu haben.

Was in so fern möglicherweise glaubwürdig ist, als dass V nichts unterschrieben hat.

allerdings kann M das paket des DSL-anbieters (welches an V
adressiert war) vorweisen. das paket wurde seinerzeit auch von
V angenommen.
also kann es eigentlich nicht sein, daß er nichts von der
sache gewußt hat.

Was nichts heisst, da auch ich die Päckchen meiner Nachbarn entgegen nehme und sich daraus sicher nicht die Kenntnis irgend eies Vertrages beweisen lässt.

alle kosten des anschlusses wurden allerdings von Ms konto
abgebucht - davon hat V tatsächlich nichts mitbekommen.

Ergo - vielleicht doch ein Vertrag des M auf einen falschen Namen…

nun erhält M post von der staatsanwaltschaft und wird dazu
aufgefordert, einen - nicht geringen - betrag an eine
gemeinnützige einrichtung zu überweisen, oder aber die sache
geht vor gericht.

Was zunächst mal nur bedeutet, dass ein Prozess vermieden werden kann falls M einsichtig ist.

welche erfolgsaussichten hätte M unter diesen bedingungen?

Kann ich nix dazu sagen, denn der Fall enthält viele nicht genannte Komponenten, die hier auch gar nicht eruierbar sind. Wie ein Richter entscheiden würde weiss nur der Richter selbst.

inwiefern liegt die beweislast bei M?

gar nicht.
Es gilt die freie Beweiswürdigung.
Liegt allerdings ein Vertrag z.G. M auf den Namen des V vor, ohne dass der diesen unterschrieben hat, sollte er zumindest eine gute Begründung dafür haben.

reicht das paket, um V der falschaussage zu überführen?

Wohl kaum. Wie schon weiter oben erwähnt…

Hi Ivo,

allerdings kann M das paket des DSL-anbieters (welches an V
adressiert war
) vorweisen. das paket wurde seinerzeit auch von
V angenommen.
also kann es eigentlich nicht sein, daß er nichts von der
sache gewußt hat.

Was nichts heisst, da auch ich die Päckchen meiner Nachbarn
entgegen nehme und sich daraus sicher nicht die Kenntnis
irgend eies Vertrages beweisen lässt.

Also, ich habe noch nie ein Packet für Nachbarn angenommen, das an mich adressiert war. Wenn ich ein Packet entgegennehme auf dem mein Name steht, dann öffne ich es im Allgemeinen. Hälst Du das wirklich anders?

Grinsegruß

Stefan

hallo ivo.

wo ist die Unterschrift des V auf der Anmeldung?

nach aussage des M kann jeder jeden über’s internet anmelden, eine unterschrift ist nicht notwendig.
der angemeldete bekommt dann die unterlagen und das technische zubehör zugesandt und kann dann entweder sagen „was soll das? denen werd ich was erzählen“ oder er akzeptiert es eben - wie in diesem fall geschehen.

Was nichts heisst, da auch ich die Päckchen meiner Nachbarn
entgegen nehme und sich daraus sicher nicht die Kenntnis
irgend eies Vertrages beweisen lässt.

ja, aber die entgegennahme eines pakets muß in der regel vom empfänger quittiert werden. beim paketdienst müßte also eine unterschrift des V vorliegen.
V wohnt außerdem nicht in der nähe des M.
wenn also V das an ihn adressierte paket annimmt und nicht öffnet, sondern gleich an M übergibt, muß er wissen, worum es geht.
und wenn er es öffnet, weiß er’s auch - er sieht ja, was drin ist.

Ergo - vielleicht doch ein Vertrag des M auf einen falschen
Namen…

mit einverständnis des V, was dieser jetzt abstreitet.

Es gilt die freie Beweiswürdigung.

d.h. es hängt davon ab, wer sich vor gericht besser „verkauft“, bzw. glaubwürdiger rüberkommt?

Liegt allerdings ein Vertrag z.G. M auf den Namen des V vor,
ohne dass der diesen unterschrieben hat, sollte er zumindest
eine gute Begründung dafür haben.

es spricht natürlich auch gegen M, daß diese vorgehensweise bekannte praxis einiger „subunternehmer“ ist, um provisionen zu kassieren - was M in diesem fall ja getan hat.

gruß

michael