hallo.
mieter M hatte mit seinem vermieter V (leider nur mündlich) vereinbart, daß er auf den namen des V einen DSL-anschluß anmelden darf.
mieter M erhielt dafür außerdem eine vermittlungsprovision vom DSL-anbieter.
jetzt sind M und V in streitigkeiten geraten, in deren verlauf V M u.a. wegen betrug angezeigt hat. V gibt zu protokoll, nichts von dem anschluß gewußt zu haben.
allerdings kann M das paket des DSL-anbieters (welches an V adressiert war) vorweisen. das paket wurde seinerzeit auch von V angenommen.
also kann es eigentlich nicht sein, daß er nichts von der sache gewußt hat.
alle kosten des anschlusses wurden allerdings von Ms konto abgebucht - davon hat V tatsächlich nichts mitbekommen.
nun erhält M post von der staatsanwaltschaft und wird dazu aufgefordert, einen - nicht geringen - betrag an eine gemeinnützige einrichtung zu überweisen, oder aber die sache geht vor gericht.
welche erfolgsaussichten hätte M unter diesen bedingungen?
inwiefern liegt die beweislast bei M?
reicht das paket, um V der falschaussage zu überführen?
gruß
michael