Betrugsanzeige an Person X in Insolvenz?

Hallo zusammen,

kann man gegen eine Person X eine Betrugsanzeige machen, wenn sich Person X zum jetzigen Zeitpunkt in Insolvenz befindet, der Pachtvertrag, um den es hier fiktiv geht, allerdings vor Eroeffnung der Insolvenz geschlossen wurde unter Vortaeuschung der Zahlungsfaehigkeit? Oder ist die Person X durch die Insolvenzeroeffnung durch diese geschuetzt?

Gruss Tata

Hallo!

…allerdings vor Eroeffnung :der Insolvenz geschlossen :wurde unter Vortaeuschung
der Zahlungsfaehigkeit?
Oder ist die Person X durch :die Insolvenzeroeffnung durch :diese geschuetzt?

Eine Insolvenzeröffnung schützt nicht vor Betrugsverdacht. Solche Verdachtsmomente tauchen aber bei zahllosen Insolvenzverfahren auf, sind beinahe regelmäßig eine Begleiterscheinung. Entsprechend formalisiert werden solche Vorwürfe seitens der zuständigen Amtsgerichte und Insolvenzverwalter behandelt. Wenn man beweisen kann, daß der Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit kannte und vorsätzlich einen Schaden herbei führte, fällt die Forderung nicht unter die Restschuldbefreiung.

Dein Name lautet vermutlich nicht „Einzugsstelle zur Einziehung von Sozialversicherungsbeiträgen“. Falls doch, schützt Dich § 266a StGB in besonderer Weise. In allen anderen Fällen ist der Beweis für die Behauptung, die Forderung resultiere aus unerlaubter Handlung, schwer zu führen. Solcher Nachweis kann noch gelingen für Vorgänge im Zeitraum zwischen dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Eröffnung. Ansonsten müßte man schon jemanden mit dem Schießeisen beim Geldabheben erwischt haben.

Gruß
Wolfgang

Tata,

du fragst, ob jemand, der insolvent ist, deswegen auch nicht mehr wegen Betrugs strafbar sein kann. Da bin ich echt baff, so was zu lesen. Natürlich kann jemand, der insolvent ist, sich des Betrugs strafbar machen. Sonst dürfte ja jeder, der insolvent ist und ein entsprechendes Verfahren eröffnet hat, x-beliebig Leute betrügen. Das kannst du doch nicht ernsthaft für möglich halten…

Levay

Wer eine Zahlpflicht eingeht, mit dem Wissen, diese nicht erfüllen zu können, begeht Betrug. Täuschung über die Zahlungsfäigkeit zur Erlangung rechtlicher Vorteile.
Man hat es schon geschrieben, Restschuldbefreiung gibt es nicht, wenn eine Verurteilung oder ein Strafgeld folgte, also unbedingt Strafanzeige wg, Verdacht des Betruges stellen.
Wolfgang

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Hallo,

vielen Dank fuer Eure Infos.
Die Person hat nun behauptet, dass sie sich aufgrund dem zwischenzeitlich eroeffneten Insolvenzverfahren nicht gemeldet haette in Bezug auf Einigung der Aussenstaende, da diese in die Insolvenzmasse fallen wuerden und somit nicht direkt gezahlt werden duerfen.
Lohnt sich in dem Fall dann die Betrugsanzeige immer noch?

Gruesse Tata

Hallo!

…da diese in die :Insolvenzmasse fallen wuerden :und somit nicht direkt :gezahlt werden duerfen.

Vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstandene Forderungen darf ein Schuldner nicht begleichen. Dafür ist der Insolvenzverwalter zuständig. Nach Feststellung der Masse werden zunächst die Verfahrenskosten gedeckt und sollte dann noch etwas zum Verteilen übrig sein, wird er alle Gläubiger mit gleicher Quote bedienen.

Lohnt sich in dem Fall dann die Betrugsanzeige immer noch?

Das ist nur im konkreten Einzelfall zu klären, der hier aber nicht behandelt werden kann und darf. Natürlich kann ein Gläubiger behaupten, seine Forderung sei Ergebnis einer unerlaubten Handlung des Schuldners. Gelingt dem Gläubiger der Beweis für seine Behauptung, fällt seine Forderung nicht unter die Restschuldbefreiung. Ohne handfesten Beweis und nur aufgrund von Mutmaßungen ist das aber brotlose Kunst. In wohl fast jedem Inso-Verfahren treten vorzugsweise private Gläubiger oder kleine Gewerbetreibende erbost auf den Plan, können sich gar nicht vorstellen, wie es zur Insolvenz kommen konnte, reden von Betrug und Anzeige. Der Gläubiger hat seine Behauptung zu beweisen oder sich mit der Insolvenz der Schuldners abzufinden.

Gruß
Wolfgang