Hallo und schon mal vorab vielen Dank für die Hilfe. Hier zum Problem:
Nehmen wir an, die ehemaligen Vermieter versuchen direkt per Anwalt, eine Forderung wegen Garteninstandsetzung nach Auszug durchzudrücken.
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Mietvertraglich vereinbart war die Rückgabe des Gartens/Grundstücks im „Urzustand“ (der war total verwildert und verwahrlost, Beleg wäre per Fotos möglich).
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der Garten wurde in einem ordentlichen, sauberen und gepflegten Zustand zurückgegeben. Es wurde lediglich nicht, wie vom Vermieter verlangt, zwei Kiwibäume bis auf die Wurzeln zurückgestutzt, wie bei Einzug vorhanden. (Zustand des Gartens bei Auszug könnte ebenfalls mit Bildern belegt werden).
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Bei der Rückgabe war eine Maklerin anwesend, die von den Vermietern beauftragt war. Mängel wurden nicht festgestellt und auch nicht notiert.
Das Haus wurde zwischenzeitlich verkauft (über besagte Maklerin), und zwar ohne, dass irgendwelche Arbeiten im Garten ausgeführt wurden. D.h. die Vermieter machen „Kosten“ geltend, die nur per Kostenvoranschlag bestehen, nicht mal nachgewiesen ist, dass diese im tatsächlichen Entstehensfalle auch hätten vom ehemaligen Mieter zu tragen gewesen wären, die aber weder tatsächlich ausgeführt wurden noch objektiv jemals noch ausgeführt werden können (wg. Hausverkauf).
Lt. Recherche fällt dieser Umstand in den Tatbestand des Betruges lt. StGB und der ehemalige Mieter möchte dies auch zur Anzeige bringen.
Dem Anwalt der Vermieter wurde die Sachlage geschildert, es wurde jedoch alles zurückgewiesen, selbst die Abnahme durch die Maklerin wurde bestritten, eine Rechnung trotz Aufforderung nicht vorgelegt und weiterhin unter Androhung von gerichtlichen Schritten auf Zahlung beharrt.
Da man aufgrund von früheren Aussagen der Vermieterin, die man damals nicht so ernst genommen hat, den EIndruck gewonnen hat, dass diese Tour mit jedem Mieter abgezogen wird, will der ehemalige Mieter Strafanzeige stellen, denn nicht der ehemalige Mieter hat noch was an die ehemaligen VErmieter zu zahlen sondern der ehemalige Mieter hat im Gegenteil was von den ehemaligen Vermietern zu kriegen (anteilige Kaution).
Wie seht Ihr die Sachlage?
Vielen Dank für Eure Antworten und Ratschläge!
Gruß
Donas