das heißt, wenn die sache bei der polizei angezeigt wird,
diese aber drauf kommt „moment mal, das ist doch gar keine
straftat“, wird die polizei auf einen zukommen und sagen „also
wir können da nix machen. wenn sie da ne forderung
durchdrücken wollen, gehen sie besser zum zivilgericht“?
Die einzige Konsequenz wäre, dass derjenige den Weg umsonst gemacht hätte… und Zeit und Sprit verschleudert hätte um hin zu kommen. Vielleicht noch ein bischen Steuergelder verschleudert, weil er dem Polizist die Zeit stiehlt…
hätte die anzeige bei der polizei trotzdem (unangenehme)
konsequenzen für den angezeigten?
eintrag ins polizeiliche führungszeugnis usw.?
LOL… da werden nur Strafen eingetragen und das auch erst ab einem gewissen Strafmass…
Gruss Ivo
gruß
michael