Betrugsanzeige?

das heißt, wenn die sache bei der polizei angezeigt wird,
diese aber drauf kommt „moment mal, das ist doch gar keine
straftat“, wird die polizei auf einen zukommen und sagen „also
wir können da nix machen. wenn sie da ne forderung
durchdrücken wollen, gehen sie besser zum zivilgericht“?

Die einzige Konsequenz wäre, dass derjenige den Weg umsonst gemacht hätte… und Zeit und Sprit verschleudert hätte um hin zu kommen. Vielleicht noch ein bischen Steuergelder verschleudert, weil er dem Polizist die Zeit stiehlt…

hätte die anzeige bei der polizei trotzdem (unangenehme)
konsequenzen für den angezeigten?
eintrag ins polizeiliche führungszeugnis usw.?

LOL… da werden nur Strafen eingetragen und das auch erst ab einem gewissen Strafmass…

Gruss Ivo

gruß

michael

hallo ivo.

LOL…

sorry, aber für mich gibt’s da überhaupt nix zu lolen.

da werden nur Strafen eingetragen und das auch erst ab
einem gewissen Strafmass…

einen entsprechend abgebrühten verkäufer vorausgesetzt (der’s also nicht mit der angst kriegt, wenn er angezeigt wird, weil er genau weiß, daß die ihm nix können), ist das geld also weg - es sei denn, der käufer verklagt ihn (idealerweise über einen anwalt) zivilrechtlich. soweit ok?

wobei hier die chance besteht, daß die klage aufgrund des zu geringen streitwertes erst gar nicht zugelassen wird, oder daß auf den kläger höhere kosten zukommen, als die ganze sache wert ist?

fazit der ganzen angelegenheit wäre dann: recht gehabt, aber pech gehabt, richtig?

gruß

michael

LOL…

sorry, aber für mich gibt’s da überhaupt nix zu lolen.

Für mich schon. Weil das alles so furchtbar albern ist. Allein die Frage! Es wäre ja absurd und würde zur Erpressung und Nötigung einladen, wenn eine Anzeige im Führungszeugnis erwähnt würde. Anzeigen kann jeder jeden wegen jedem Mist!

einen entsprechend abgebrühten verkäufer vorausgesetzt (der’s
also nicht mit der angst kriegt, wenn er angezeigt wird, weil
er genau weiß, daß die ihm nix können), ist das geld also weg

  • es sei denn, der käufer verklagt ihn (idealerweise über
    einen anwalt) zivilrechtlich. soweit ok?

Das Geld ist nicht „weg“, sondern es ist immer der Zivilrechtsweg zu beschreiten. Ob du den wegen Betrug anzeigst oder nicht, spielt dabei doch überhaupt keine Rolle.

wobei hier die chance besteht, daß die klage aufgrund des zu
geringen streitwertes erst gar nicht zugelassen wird

Nein, diese „Chance“ besteht selbstverständlich nicht. Wo hast du das denn nun wieder her?

oder daß
auf den kläger höhere kosten zukommen, als die ganze sache
wert ist?

Och, das ist doch kein Problem: Wenn der Kläger im Recht ist, wird ihn die Sache nämlich keinen Cent kosten.

fazit der ganzen angelegenheit wäre dann: recht gehabt, aber
pech gehabt, richtig?

Völlig falsch. Wenn du im Recht bist, kannst du die Sache einklagen und stehst nach in etwa so da wie bei ordnungsgemäßem Verhalten des Beklagten.

Levay

also welcher
tatbestand hier tatsächlich vorliegt.

Wahrscheinlich gar keiner. Nicht jedes rechtswidrige Verhalten ist auch strafbar. Wenn überhaupt an etwas zu denken wäre, dann an Betrug.

Levay

Wahrscheinlich gar keiner. Nicht jedes rechtswidrige Verhalten
ist auch strafbar. Wenn überhaupt an etwas zu denken wäre,
dann an Betrug.

*uff* betrug hatten wir doch eigentlich schon ausgeschlossen… egal. mir reicht’s jetzt.

gruß

michael

Für mich schon. Weil das alles so furchtbar albern ist. Allein
die Frage!

ich bitte tausendmal um entschuldigung für meine ach so blöde frage!
wenn es hier schon als lächerlich angesehen wird, fragen zu stellen, auf die man keine antwort hat, können wir dieses forum gleich dicht machen - oder qualifikationsnachweise für diskussionswillige experten (die dann wirklich ausgewiesene solche sind) fordern.

mir wird das ganze jetzt zu dumm. gute nacht!

gruß

michael

*uff* betrug hatten wir doch eigentlich schon
ausgeschlossen… egal. mir reicht’s jetzt.

Ausgeschlossen nicht, es ist nur sehr unwahrscheinlich und jedenfalls nicht beweisbar. Daraus darf aber ja nicht geschlossen werden, dass ein anderes Delikt einschlägig ist. Andere Tatbestände sind hier erst recht nicht erfüllt!

Levay

ich bitte tausendmal um entschuldigung für meine ach so blöde
frage!

Keine Ursache.

wenn es hier schon als lächerlich angesehen wird, fragen zu
stellen, auf die man keine antwort hat

Entschuldige, aber dir WURDE doch geantwortet. Eine Strafanzeige wird natürlich nicht im Führungszeugnis erwähnt. Stell dir doch einfach mal vor, was das bedeuten würde - dann beantwortet sich diese Frage doch von selbst.

Levay

Hallo!

Nochmal in aller Deutlichkeit: mit einer strafrechtlichen Verurteilung bekommst du niemals einen Titel für eine Rückzahlung des Geldes - ausnahmslos nie. Auf Grund des StGB gibt es keine Rückforderungsansprüche. Wenn der hundertmal wegen Betruges verurteilt wird, bekommst du dein Geld trotzdem nicht zugesprochen.

Dir geht es um einen zivilrechtlichen Anspruch und das geht nur im Zivilprozess oder im Rahmen eines Strafprozesses im Adhäsionsverfahren (und auch das ist unjuristisch ausgedrückt ein im Strafprozess eingeschlossener Zivilprozess).

Gruß
Tom