Hallo nochmal,
ich habe nun weitere Entwicklungen bezüglich meines Themas weiter unten. (Neuer Thread deshalb, weil mein alter kurz vor der Archivierung steht.)
Vor etwas mehr als 2 Wochen hat er angekündigt, meinen Artikel zu versenden. Ich habe einen Sendecode angefordert, aber diesen trotz mehrmaliger Aufforderung nicht erhalten. 3 Tage später hab ich ihn telefonisch erreicht (das einzigste Mal bisher) und er war er gerade bei einem Kunden, wollte mir aber nach Rückkehr den Sendecode mitteilen. Den Artikel hätte er aber schon vor 3 Tagen verschickt. Nach 2 Tagen, als immer noch keine Sendecode ankam, hab ich noch mal eine Mail geschrieben und ihm unangenehme Konsequenzen angedroht. Daraufhin dann die Antwort, dass er selber noch auf den Artikel von seinem Lieferanten wartet und mir daher keine Informationen zum Stand der Dinge nennen konnte.
Er hat mich also angelogen. Von wegen „hat ihn schon verschickt“.
Das hat nun gereicht um das Faß zum überlaufen zu bringen.
Nochmal ne Mail, in der ich meinen Rücktritt von Kaufvertrag erkläre.
Das ist jetzt gut eine Woche her und es tut sich nichts. Ich hab das Geld noch nicht zurückerhalten. Meine Bankverbindung habe ich natürlich mitgeschickt.
Ich stehe mit einem anderen Verkäufer ebenfalls in Kontakt, der sich mit dem selben Problem plagt.
Wär ne Anzeige oder ein Mahnbescheid jetzt schon gerechtfertigt?
Immer der Ärger mit solchen Typen!!!
Gruß, Andreas
Krass, letzte Mail senden
Krass, dann schick ihm nochma ne letze Mail, dass der das Geld überweisen soll binnen 8 Tagen, ansonsten weitere rechtliche Schritte.
Hast du ihn schon negativ bewertet?
Servus,
nun, das mit der Betrugsanzeige ist so ne Sache.
Denn ein Betrugsverfahren hat einen enormen Aufwand, weshalb viele Betrugsverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Gut ist schonmal, dass du einen Mitstreiter hast.
Ab einem größeren Schaden von sagen wir mal 500€ könntest du vllt Erfolg haben. Darunter passiert eher wenig meines Wissens nach.
Da eben die meisten Artikel weniger Wert sind floriert das Betrugsgeschäft bei eBay auch so sehr.
Zweitens musst du ihm eine Betrugsabsicht nachweisen können. Auch das ist sehr schwierig bei Online-Auktionen.
Aber das erste wird wohl eher das Problem sein.
Sollte es nicht reichen kannst du leidergottes ihn nur negativ Bewerten, wofür er sich sicherlich rächen wird.
mfg
Raber
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Servus,
Hi,
nun, das mit der Betrugsanzeige ist so ne Sache.
Denn ein Betrugsverfahren hat einen enormen Aufwand, weshalb
viele Betrugsverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt
werden.
Ja, genau das hält mich von der Anzeige ab. Dauert ewig und kommt nix dabei raus.
Gut ist schonmal, dass du einen Mitstreiter hast.
Ab einem größeren Schaden von sagen wir mal 500€ könntest du
vllt Erfolg haben. Darunter passiert eher wenig meines Wissens nach.
Nun, zusammen kommen wir über die 500.
Zweitens musst du ihm eine Betrugsabsicht nachweisen können.
Auch das ist sehr schwierig bei Online-Auktionen.
Das wär gar nicht so das Problem: Über die Bank lässt sich nachweisen, dass ich das Geld einen Tag nach Auktionsende überwiesen hab.
Ich hab mir dies schon (telefonisch) bestätigen lassen.
Den Versand haben wir via Hermes vereinbart. Ich könnte mir gut vorstellen, dass das Unternehmen alle Sendungen für ne Weile im Archiv haben muss. Dann lässt sich nachweisen, dass nie ein Paket an mich unterwegs war. Schon bei der Abgabe der Ware am Schalter, wird ein Auftrag erstellt.
Sollte es nicht reichen kannst du leidergottes ihn nur negativ
Bewerten, wofür er sich sicherlich rächen wird.
Na, eher werde ich den eBay Käuferschutz beantragen.
Da springt noch am ehesten was dabei heraus.
Wie sieht es eigentlich mit einem Mahnverfahren aus?
Rentiert sich sowas?
Gruß, Andi
Hallo,
ich habe die früheren Beiträge nicht gelesen, gehe aber bei Erwähnung von Lieferanten etc. davon aus, dass es ein gewerblicher Verkäufer ist. Der sollte dir definitiv ein Widerrufsrecht von 1 Monat einräumen. Wenn er mit deinen Widerruf nicht annimmt würde ich:
-
dies einem Verbraucherschutzverband melden (siehe gelbe Seiten), die sollten dafür zuständig sein
-
es gibt bei ebay so viele (unfaire) Abmahnungen von Mitbewerbern – hier wäre mal ein Fall, wo eine Abmahnung wegen mißachtetem Widerrufsrecht voll verdient wäre – dazu müsstest du nur einen abmahnwilligen Mitverkäufer oder Verbraucherschutzverband finden
-
Es gibt online Ombudsman Schiedsstellen, die Streitigkeiten zwischen Käufern und Verkäufern schlichten können, siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Ombudsman#Ombudsm.C3.A4…
Hallo,
muss man das denn so hinnehmen, wenn man nur aus Rache eine schlechte Bewertung erhält, obwohl man alles korrekt abgewickelt hat.
Netti
Hallo Andi,
ein Mahnverfahren ist ne gute Idee. Dann ist der Betrüger in Zugzwang.
Wenn er nicht’s macht besucht ihn der Gerichtsvollzieher und die Mahnkosten muss er auch tragen.
Netti
@ Netti
Hallo,
muss man - es sei denn die Bewertung enthält Verleumdungen (z. B. „Ich habe eine Betrugs Strafanzeige gestellt“), extreme Beleidigungen oder verletzt den Datenschutz.
Die einzige Möglichkeit keine Rachebewertung zu bekommen: man wartet bis kurz vor Schluss (man kann 90 Tage? Bewertungen abgeben). Wenn man eine Stunde vor Ende der Bewertungsoption eine schlechte Bewertung abgibt, dürfte der so Bewertete keine Zeit mehr zu einer Rachebewertung haben.
Stephanie
1 „Gefällt mir“
ich würde einen anwalt einschalten—mahnbescheid hat nur erfolg,wenn was zu holen ist!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke Stephie,
Du bist ja 'ne ganz ausgebuffte.
Dafür gibt’s 'nen Stern.
Gruss Netti
Hallo, Ihr Zwei!
Danke Stephie,
Du bist ja 'ne ganz ausgebuffte.
Dafür gibt’s 'nen Stern.
Gruss Netti
Jemand, der mir trotz Mahnung nichts liefert, kann mich nicht negativ bewerten. (Das wäre ja das Allerschönste!) - Man meldet eBay, dass der Verkäufer nicht liefert. Dann hat sich das mit negativer Gegenbewertung. - Oder was glaubt Ihr?
*mfg* DannyFox64
Hallo Andreas!
[…]
Daraufhin dann die Antwort, dass er selber noch auf den
Artikel von seinem Lieferanten wartet und mir daher keine
Informationen zum Stand der Dinge nennen konnte.
Er hat mich also angelogen. Von wegen „hat ihn schon
verschickt“.
[…]
Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, vor Jahren in den eBay-AGB oder Hilfethemen gelesen zu haben, dass der Verkäufer die Sache, die er zum Verkauf einstellen will, besitzen muss. (Wenn er also noch selbst auf die Lieferung wartet, besitzt er die Sache noch nicht - und verstößt ergo gegen die AGB (http://pages.ebay.de/help/community/aenderung-agb.html)))
… nach einigem Suchen … und schließlich unter Zuhilfenahme von Google … fand ich folgende eBay-Seiten, die Dir weiterhelfen können:
Grundsätze f.d. Einstellen von Artikeln: http://pages.ebay.de/help/policies/ia/grunds_auml_tz…
Und unter „Vorabverkauf von Waren“ findet sich: http://pages.ebay.de/help/policies/pre-sale.html
Die Definition/Erläuterung beginnt dort mit: _"Wer als Verkäufer Waren auf dem eBay-Marktplatz anbietet, muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Grundsätzlich gilt dies auch für Verträge, die die Lieferung einer noch vom Verkäufer herzustellenden Sache zum Inhalt haben (sog. Werklieferungsverträge).
Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, […]"_
Ich würde also die Sache pragmatisch angehen. Einen Betrugsfall nachzuweisen, ist schwierig und mit viel Ärger usw. verbunden. (Siehe vorherige Postings). - Wenn der Vk. die Sache nicht liefern kann, musst/wirst Du Dir die Sache woanders besorgen. Neben der Aufforderung an den Käufer - wurde von gitarrejoern ja schon empfohlen - den KP inkl. Versandkosten innerhalb von X Tagen auf Dein Konto Nr./bei (…) zurückzuüberweisen, würde ich sofort den eBay-Käuferschutz in Anspruch nehmen. Damit die Sache ins Laufen kommt. (http://pages.ebay.de/help/tp/isgw-buyer-protection-s…)
Berichte 'mal wie’s weiter geht/ging!
HTH, CU DannyFox64
Jemand, der mir trotz Mahnung nichts liefert, kann mich nicht
negativ bewerten. (Das wäre ja das Allerschönste!) -
Man meldet eBay, dass der Verkäufer nicht liefert. Dann hat
sich das mit negativer Gegenbewertung. - Oder was glaubt Ihr?
*mfg* DannyFox64
Hallo,
eben nicht,
eBay macht garnix gegen Racheminus.
Habe ich gerade erlebt. Ich frag mich wofür das Bewerten überhaupt da ist, wenn’s dich traust negativ zu bewerten dann bekommst auch eins übergebraten und versaust dir deine weisse Weste.
Antwort von Ebay auf Nachfrage : Sie können ja eine Antwort auf das Racheminus schreiben und so schlimm wäre das ja nun auch nicht.
Toll …
Netti
Hallo Netti!
Man meldet eBay, dass der Verkäufer nicht liefert. Dann hat
sich das mit negativer Gegenbewertung. - Oder was glaubt Ihr?
eben nicht,
eBay macht garnix gegen Racheminus.
Ja, Netti, Du hast vollkommen Recht. - Ich weiß auch nicht, was mich „da geritten hat“, das und so zu schreiben.
Aber es liegt vielleicht daran, dass ich mich durch das Stichwort „Betrugsfall“ hab irreführen lassen. (Solche Leute werden von eBay ausgeschlossen, wenn’s bekannt wird… und dann können die sich auch nicht mehr bei eBay zum Bewerten einloggen.)
Habe ich gerade erlebt. Ich frag mich wofür das Bewerten
überhaupt da ist, wenn’s dich traust negativ zu bewerten dann
bekommst auch eins übergebraten und versaust dir deine weisse
Weste.
Was für 'ne weiße Weste?
Antwort von Ebay auf Nachfrage : Sie können ja eine Antwort
auf das Racheminus schreiben und so schlimm wäre das ja nun
auch nicht.
Toll …
Auch „toll“ :-/ finde ich neue „detailierte Bewertung“. - Wird sich zeigen, wie gut das auf eBay.de funktioniert.
Gruß & CU DannyFox64
Hähhhh???
ich würde einen anwalt einschalten—mahnbescheid hat nur
erfolg,wenn was zu holen ist!
Und ein Anwalt kann zaubern, wenn der Beklagte nichts hat ?
Ich kann deiner Logik nicht folgen …
Titel ist Titel. Ob durch Mahnbescheid (billig) oder Anwalt (teuer). An der Liquidität des ASchuldners ändert das aber nicht.