Betrugsfall ja oder nein?

Betrugsfall ja oder nein?

Hallo ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen. Es geht um folgendes:
Meine Mutter hat vor ca. 1 1/2. Jahr eine „Bürgschaft“ für einen Telefonanschluss auf die Wohnung der Schwiegertochter abgeschlossen da diese die Eigeninsolvenz hat. Nun ist der fall das mein Bruder von dieser Frau getrennt ist und seitdem die Rechnungen die sie nicht bezahlt ins Haus flattern die sie vertelefoniert. Mittlerweile handelt es sich um gut 1000 Euro. Der Anschluss wurde mehrmals gesperrt doch da die Schwiegertochter mit im Vertrag steht macht sie ihn jedes Mal wieder auf. Meine Frage: um was handelt es sich hier? Kann man da polizeilich was dagegen machen das meine Mutter zumindest wieder an ihr Geld kommt? Danke im Voraus

Gruß Nicole

Hallo Nicole.
In diesem Fall würde ich auf jeden Fall zu einem Rechtsberater gehen, da hier alle Unterlagen einzusehen sein müssen, damit dies Rechtlich abgeklärt werden kann.

Viele Grüße.
G.S. aus B.

Eine Bürgschaft zu übernehmen bedeutet für ein Unternehmen das gerade bei so einem Fall jemand für die Schulden einsteht.
Da wieder raus zu kommen geht nur für zukünftige Ereignisse in dem die Bürgschaft widersprochen wird.
Für bisher geschehene Sachen gilt.
Evtl. geht es mittels Privatklage gegen die Schwiegertochter.
Ein besseres Druckmittel ist die Androhung das Insolvenzgericht von diesem Fall zu unterrichten.
Eine in der Privatinsolvenz stehende Person darf
innerhalb der Wohlverhaltensphase keine
neuen Schulden machen, ansonsten wird die PrivatINSO
aufgehoben.
Ich würde da mal einen Anwalt fragen.
Eine Klage hat ja wohl keinen Sinn wenn da nichts zu holen ist.

Gruss Wolfgang Schmidt

Hallo Nicole,

da hilft nur der weg zum Anwalt,

Gruss Uli

Halo Nicole,
danke für deine Anfrage.
Ich bin für diese Sachlage keine Expertin. Am besten, du berätst dich mit einem Anwalt.

Gruß
Gabriele

Hallo Nicole,

das ist ein rechtliches Problem, kein technisches.
Da sollten Sie sich einen guten Anwalt beschaffen oder sich an die öffentliche Rechtsauskunft oder die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale wenden.

Meine persönliche Einschätzung: Solange beide Personen Inhaber des Anschlusses sind, wird das mit dem Sperren und Freischalten vermutlich so weiterlaufen. Demzufolge muß Ihre Mutter aufgrund der Bürgschaft so lange zahlen, bis dieses Problem gelöst ist.
Ziel muß es also sein, die Inhaberschaft des Anschlusses auf Ihren Bruder alleine zu übertragen und die Bürgschaft zurückzuziehen.

Schöne Grüße
Andreas

Sorry, keine Ahnung von Rechtsfälle, tut mir leid, dass ich nicht helfen kann !!

Hallo Nicolek,

eine „Bürgschaft“ für
einen Telefonanschluss

Was soll das sein? Ist Sie mit als Anschlussinhaber eingetragen? Hat sie einen Geldbetrag bei der Telekom hinterlegt?

da diese die Eigeninsolvenz hat.

Ist mit Eigeninsolvenz eine Privatinsolvenz gemeint?

Wenn dein Bruder nicht mehr da wohnt, soll er den Anschluss kündigen. Dann kann der Anschluss nicht mehr entsperrt so leicht werden.

Dass deine Mutter ihr Geld wiederbekommt, sieht schlecht aus. Die Telekom wird es ihr nicht zurückzahlen.

Gruß
Marco

Hallo

Meine Mutter ist der hauptvertragsinhaber aber die schwiegertochter steht mit in dem vertrag.
ja ich mein die Privatinsolvenz =)
das problem ist auch das der anschluß sollte vorzeitig gekündigt werden so das für die restlich laufzeit eine „entschädigungszahlung“ fällig wäre. doch nichtmal darauf wird reagiert da laut vodafone die schwiegertochter die selben anrechte auf den vertrag hätte.

Hallo,

das ist eine rechtliche Frage. Leider kenn eich mich nur bei technischen Dingen das Telefon betreffend aus.

Tom

Hallo

Meine Mutter ist der hauptvertragsinhaber

Hmm, gibt es Haupt- und Nebenvertragsinhaber?

Ich denke nicht. Beide werden gleichwertige Vertragsinhaber sein, schätze ich.

ja ich mein die Privatinsolvenz =)

Oha :frowning:

das problem ist auch das der anschluß sollte vorzeitig
gekündigt werden

Ich denke, da hilft nur anwaltlicher Rat. Sorry.

Marco

Betrugsfall ja oder nein?

Hallo ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen. Es geht um
folgendes:
Meine Mutter hat vor ca. 1 1/2. Jahr eine …

Antwort:

Wenden Sie sich an die Rechtsabteilung Ihres Telekommunikationsunternemens. Ich weiß sonst keine andere Antwort.

Hallo Nicole,

sorry das ist eine Rechtsfrage da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Ich würde sagen das Geld ist pfutsch da Bürgschaft. Die Bürgschaft so schnell wie möglich aufheben.

Hallo,
so richtig kann ich da auch nicht weiterhelfen. Aber ich persönlich würde mich an den Telefonanbieter wenden und fragen, ob eine Aufhebung der Bürgschaft möglich ist, da keinerlei Bezug mehr zu dieser Person besteht. Ich denke nicht, dass es Betrug ist, da Ihre Mutter ja einmal für die Bürgschaft unterschrieben hat und somit auch für die Bezahlungen verantwortlich ist. Aber wie gesagt, verbindlich kann ich da auch nichts zu sagen!
Viel Erfolg.

hallo grüss dich erst mal.
ich glaube nicht dass man da wieder an das geld rankomt oder zurückbekommt.ich würde einfch al beim telefonanbieter nachfragen wer der eigentümer vom nschluss ist und ihn so schnell wie möglich kündigen.sollte dies nicht funktionieren würde ich auf jeden fall einen anwalt hinzuziehn.mehr kann ich dazu nicht sagen.probiers einfach mal aus.
lg

Guten Tag,

Hallo Nicole,

es wird in diesem Jahr eine neue Sendung im ZDF laufen. Diese ist im Stil von Aktenzeichen xy ungelöst gehalten und löst Betrugsfälle auf. Dabei wird ganz konkret an einem Fall gezeigt, was zu tun ist. Wenn Sie dabei sein möchten und konkrtet Unterstützung suchen, melden Sie sich unter: [email protected]