wir haben vor fünf Wochen ein Handy bei Ebay für 210,- Euro ersteigert und drei Tage später das Geld überwiesen. Der Verkäufer hatte erst drei Bewertungen und weitere fünf Handys reingestellt. Nach 8 Tage wartens, kam keine Ware. Eine Kontaktaufnahme erfolgte. Der Verkäufer teilte mit, er schicke die Ware. Nach unendlichen Mails unserseits, teilte er nach drei Wochen mit, er könne nun keine Ware mehr schicken, er schickt das Geld, aber auch das kam nicht. Es gelang uns einen der anderen fünf Käufer zu kontaktieren. Er hatte dasselbe Problem ebenso wie ein weiterer Freund. Wir schickten einen Bekannten, der zufällig in der Nähe des Verkäufers wohnt vorbei. Dieser stellte fest, dass das Verkäufer inzwischen längst verzogen war. Wir erstatteten Anzeige. Habe bis heute noch nichts gehört. Man teilte uns nur mit, dass die Adresse eine Scheinadresse war. Falls sich etwas Neues ergibt, würde man sich melden. Bei Ebay wurde er gesperrt. Welche Möglichkeiten hat man hier noch? Eine Rechtsschutzversicherung haben wir leider nicht. Der Verkäufer hat insgesamt ca. 1.500,- -1.800,- Euro abkassiert.
Hallo,
Sie haben eigentlich bereits alle Möglichkeiten abgeschöpft. Ich hätte
hier auch dazu geraten Anzeige bei der Polizei zu erstatten und den
Vorgang bei ebay zu melden. Da es sich hier anscheinend um eine
organisierte Betrugskiste handelt, kann die Polizei nur darüber
Auskunft geben, wie hoch erfahrungsgemäß die Chancen liegen an den
Täter zu kommen. Wahrscheinlich überflüssig zu erwähnen, aber: lesen
Sie IMMER das Bewertungsprofil des Verkäufers durch, bevor Sie etwas
kaufen. Achten Sie dabei nicht nur auf positive und negative
Bewertungen, sondern auch darauf wieviele Transaktionen bereits
erfolgreich abgeschlossen wurden (es sollten schon ab 100 sein) und wie
lange das Mitglied bereits bei ebay gemeldet ist.
so etwas ähnliches ist mir auch vor kurzem bei ebay passiert. Der Betrag war zwar niedriger aber dennoch hat es mich geärgert. Ich habe die ganze Sache ebay gemeldet aber der betreffende Verkäufer hatte sich bereits bei ebay abgemeldet. Die einzige chance die ich sonst noch sehen kann ist eine Anzeige bei der Polizei. In meinem Fall hätte das wohl keinen Sinn da der Betrag einfach zu gering ist. Bei deinem Fall könnte die Sache aber schon anders liegen. Ein Versuch könnte sich vielleicht lohnen. Gerichtlich würde ich nicht gegen die Person vorgehen da das ganze ziemlich teuer werden könnte und dir im endeffekt doch nur einen Zahlungsbefehl gegen den Betrüger einbringt. Welchen dieser dann doch sowieso nicht zahlt.
Schönen Tag noch.
Eine weitere Möglichkeit wäre über die Staatsanwaltschaft anhand der Bankverbindung (ggf. war der Name des Kontoinhabers richtig, muss aber nicht sein) den Geldempfänger zu ermitteln und diesen dann dingfest zu machen.
Ich hatte schonmal einen ähnlichen Fall, allerdings hatte mein Verkäufer damals weit über 100 Bewertungen und auch relativ positiv ( um die 98% glaube ). Ich habe auch nie ein Handy gesehen.
Haben über eBay gemahnt, also alles durchgezogen was über eBay machbar ist und alle Mails etc. über diese Auktion ausgedruckt und auch wie du Anzeige wegen Betrugs erstattet.
Über den eBay-Käuferschutz haben wir einen Großteil des Kaufpreises zurückbekommen ( glaube 25 Euro behält ebay als „Bearbeitsungsgebühr“ ein ).
Wie es jetzt ganz genau mit dem Käuferschutz war, weiss ich leider nicht mehr, da es schon einige Zeit her ist.
Versuchs einfach mal mit dem Käuferschutz, Vielleicht bekommst du ja einen Teil deines Geldes zurück.
PS: solltest du doch Geld von dem „Betrüger“ irgendwie doch bekommen, musst du allerdings das Geld dann an Ebay zurückbezahlen.
ein kleiner Tipp für die Zukunft: nicht bei Anbietern mit wenigen Bewertungen hochwertige Artikel ersteigern. Dass man bei Anbietern mit negativen Bewerungen vorsichtig sein sollte, versteht sich ja von selbst.
Bei hochwertigen Artikel studiere ich sogar die Bewertungen und die angebotenen Artikel etwas genauer. Wenn jemand z.B. in der Vergangenheit für den Verkauf von geringpreisigen Artikel viele positive Bewertungen bekommen hat und nun mehrere hochwertige Artikel versteigert, lasse ich prinzipiell die Finger davon.
Die einzige chance die ich sonst noch sehen kann ist eine
Anzeige bei der Polizei. In meinem Fall hätte das wohl keinen
Sinn da der Betrag einfach zu gering ist.
Strafverfolgung hat nichts damit zu tun, ob der ergaunerte Betrag gering ist oder nicht. Zurück bekommt man sein Geld über diesen Weg ohnehin nicht, aber Betrug ist Betrug und wenn jemand 20 Leute „nur“ um 20 € prellt kommen auch schon 400 € zusammen. Zeigen diese 20 Leute den Typ an ist da vielleicht Ende, wenn alle denken „Ist ja nur ein Kleckerbetrag“ kann er weitere Leute erleichtern.
Also wenn es sicher Betrug war: Immer Anzeige erstatten, selbst wenn es um wenige Euro geht.
Bei deinem Fall
könnte die Sache aber schon anders liegen. Ein Versuch könnte
sich vielleicht lohnen.
Wie gesagt: Anzeige erstatten (strafrechtliche Verfolgung) bringt das Geld nicht zurück, das ist auf dem zivilrechtlichen Weg zurückzuholen.
Gerichtlich würde ich nicht gegen die
Person vorgehen da das ganze ziemlich teuer werden könnte
Der Mahnbescheid kostet für diesen Betrag 25 €.
und
dir im endeffekt doch nur einen Zahlungsbefehl gegen den
Betrüger einbringt. Welchen dieser dann doch sowieso nicht
zahlt.
Naja, mit einem Vollstreckungstitel kann man immerhin 30 Jahre lang beim Schuldner pfänden. Unwahrscheinlich, dass man in dieser Zeit nicht mal diesen Betrag pfänden kann.
Allerdings braucht es für ein Mahnverfahren eine Adresse, wenn die falsch war gibts schon ein Problem.
Der Name in der Überweisung muss identisch
sein mit dem Kontoinhaber, ansonsten wirde das Geld an den Herkunftsort automatisch zurücküberwiesen.
Ich schreibe das aus Erfahrung!
Gruß
Caro
toll das heisst wenn man unter 100 bewertungspunkte hat und kürzer wie 6 monate angemeldet ist, ist man automatisch betrüger und hat keine chance bei ebay!!!