nehmen wir einmal an das jemand von einer Betrugsmasche im Internet erfährt. Nehmen wir weiter an, es handele sich um Immobilienangebote bei denen bei Interesse eines potentiellen Mieters behauptet würde, der Vermieter sitze im Ausland und man müsse vorher die Kaution per Western Union zahlen.
Ein Interessent würde misstrauisch und würde feststellen, dass der Makleraccount einer Immobilienbörse gehackt worden sei, das Angebot also ein Fake.
Nehmen wir weiter an, weder Makler noch das Immobilienportal würden aktiv werden weil die Erfolgsaussichten die Betrüger zu belangen zu gering seien.
Wäre es möglich, auch als nicht direkt Betroffener Anzeige zu erstatten? Es wäre einem ja kein Schaden entstanden, da man den Braten schon früh gerochen hat.
Ich habe auf einer Info-Veranstaltung des LKA mitbekommen, dass die meisten Straftaten im Computerbereich nicht zur Anzeige kommen weil es den Leuten unangenehm ist zuzugeben dass sie hereingelegt wurden und die Firmen wollen keine schlechte Presse.
Nur, wo kein Kläger da kein Richter. Wenn also niemand diese Straftaten anzeigt können Betrüger ungestört weitermachen.
Andererseits ist wohl was wahres dran:
Diese Betrüger sind schwer zu fassen und die Arbeit belastet die Strafverfolgungsbehörden.
Also mal verkürzt: Sollte man, weil nicht direkt betroffen, alles auf sich beruhen lassen oder sollte man aktiv werden? Oder muss man bei Erlangung von Kenntnis über eine Straftat sogar aktiv werden?
Also mal verkürzt: Sollte man, weil nicht direkt betroffen,
alles auf sich beruhen lassen oder sollte man aktiv werden?
Oder muss man bei Erlangung von Kenntnis über eine Straftat
sogar aktiv werden?
brauchst du wirklich jemanden, der dich an die hand nimmt und dir die moralische entscheidung abnimmt, ob du als mündiger bürger mögliche straftaten den behörden meldest ? (wenn du unter 15 jahre alt bist, dann lautet die antwort: ja, man sollte handlungen dritter melden, bei denen sich der verdacht einer straftat aufdrängt)
zum strafrechtlichen aspekt:
unbeteiligte sind in folgenden fällen „verpflichtet“, straftaten zu melden, § 138stgb. es handelt sich um verbrechen, der betrug als vergehen ist davon also nicht erfasst.
nein, der moralische Aspekt ist mir klar. Nur gibt es ja den Unterschied zwischen gut und gut gemeint.
Man wird ja doch recht schnell als Denunziant dargestellt.
Aber danke für den Link, in dem Fall dass es um Betrug geht ist man also nicht verpflichtet, zumindest nicht gesetzlich, aktiv zu werden.
Ich finde es nur interessant das nicht einmal die Betroffenen selbst aktiv werden.
Ein Grund für die Zunahme von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ist heutzutage offenbar, dass es mangels einer Anzeige garnicht erst zu einer Verfolgung kommt.
Und ich selbst habe bisher nur zwei Straftaten angezeigt, die beide Mangels öffentlichen Interesses eingestellt wurden.
Da fragt man sich dann natürlich nach dem Sinn.
Das würde ich jetzt mal nicht unterschreiben wollen. Aber es gibt ganz offensichtlich eine Diskrepanz zwischen dem was verfolgt wird und dem, wo es vermeintlich kein öffentliches Interesse gibt.
Zumindest sind doch immer wieder sehr viele erstaunt, was da so „im Namen des Volkes“ passiert.
man sollte in solchen Fällen die Strafanzeige nicht scheuen, denn nur wenn alle darauf achten, dass solchen Leuten möglichst schnell das Handwerk gelegt wird, schützt dies potentielle weitere Opfer.
Nicht jeder ist so fit, dass ihm gleich auffällt, was so alles gespielt und getrieben wird. Üblicherweise sind es nicht sonderlich vermögende, wenig gebildete oder aufgrund von Alter nicht mehr so „auf der Höhe der Zeit“ befindliche Menschen, aber eben auch jüngere und noch wirtschaftlich Unerfahrene die Opfer solcher Betrügereien werden. Da heißt es einfach, Verantwortung für Schwächere übernehmen.
Und dieser ganze Blödsinn von wegen angeblichem Denunziantentum: Den erzählen wirklich nur Leute, die den Schuss nicht gehört haben. Wir haben hier keinen Willkürstaat, der Menschen wegen objektiv nicht nachvollziehbaren Delikten mit drakonischen Strafen bedroht, und weder rechtliches Gehör noch ein rechtsstaatliches Verfahren mit Instanzenzug, Akteneinsicht, Verteidigung, … gewähren würde. Wer eindeutig versucht Menschen finanziell in ganz objektiv nicht zu billigender Art und Weise schädigt, ist ein Fall für den Staatsanwalt, und soll sich einem anständigen Verfahren stellen, und muss dann eben auch ggf. mit einer angemessenen Verurteilung rechnen. Sein rein persönliches Problem. Er muss ja den Mist nicht machen.
Wir reden hier doch nicht von der Mutter die kurz vor dem Verdursten ihres Kindes eine Flasche Milch klaut, und dafür mit der Todesstrafe bedroht ist, wie das hierzulande mal zu schlechteren Zeiten der Fall war.
Leider ist durch Western Union die Verfolgbarkeit des Geldes aufgehoben, es dürfte auch schwer sein, vor Übermittlung des Geldes an „echte Menschen“ heran zu kommen. Anonymes oder gehacktes E-Mail-Konto ist eine Hürde, ein anonymer Internetzugang ist auch kein Problem.
ja, so sehe ich das auch. Für mich wäre es auch eine Selbstverständlichkeit die Angelegenheit zur Anzeige zu bringen.
Ich habe mich nun auch selbst noch etwas informiert.
Der versuchte Betrug ist ja die eine Angelegenheit, aber das Hacken eines Accounts zum Zwecke des Betrugs ist ja auch nach §202a, §263 und §303a StGB strafbar. Nach meinen Recherchen handelt es sich hierbei auch um ein Offizialdelikt.
Da es sich ja um einen hypothetischen Fall handelt würde ich jetzt vermuten dass derjenige, der hinter die Masche gekommen ist, sich auch mit der Kripo in Verbindung gesetzt hat
Deine Argumente sind ja auch der Grund, warum derlei Betrügereien nicht angezeigt werden. Eine Freemail Adresse bekommt jeder ungeprüft und das Nachverfolgen der Datenströme ist kompliziert bis unmöglich.
Und selbst wenn es gelingt, sind die Täter schon wieder woanders.
Allerdings finde ich das Verhalten der Online-Börsen beklagenswert.
Denen ist die Masche bekannt, aber im Prinzip kann jeder dort ungeprüft einen Account erstellen (ohne Identitätsprüfung) und desweiteren ist es scheinbar recht simpel einen Account eines seriösen Inserenten zu hacken.
Aber durch eine Anzeige lassen sich vielleicht die Ermittlungsergebnisse der Strafverfolgungsbehörden verdichten.
Immer nur über den Betrug im Netz zu jammern, aber im Falle eines Falles nichts zu unternehmen weil man nicht direkt betroffen ist, ist nicht der richtige Weg.