Betrugsopfer, verfahren eingestellt was jetzt ?

Hallo zusammen,

angenommen Person A ist Opfer eines Betrügers geworden. Es gibt aber noch person B und C und D und noch 15 weitere ca.! Person A wurde auch vorgeladen bei der Polizei Aussage gemacht und all das danach bekommt Person A Post …Verfahren wurde eingestellt bla bla bla…Person A inständig hofft das da was passieren muss/wird …würde Person A interessieren… was mit dieser Person passiert ? Wie kann Person A sich darüber informieren was mit dem Betrüger nun passiert ? Was für „Rechte“ hätte Person A noch in diesem Fall ?

Wenn das Verfahren eingestellt wurde, passiert wohl nichts weiter… da bleibt Person A-M nur eine Zivilklage um den Schaden ersetzt zu bekommen.

Servus,

alldieweil eine möglicherweise wichtige Information zum Sachverhalt lediglich mit „bla bla bla…“ angegeben ist, läßt sich dazu nicht so sehr viel sagen. Es gibt verschiedene mögliche Gründe für die Einstellung eines Verfahrens.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Wie kann Person A sich darüber
informieren was mit dem Betrüger nun passiert ?

In dem „bla bla bla“ befindet sich mindestens ein Zeichen, das so „§“ aussieht, dahinter ein paar Ziffern und noch ein paar Buchstaben, wovon die letzten vier „StPO“ lauten. Das ist ein Hinweis. Man muss nur an der entsprechenden Stelle in der StPO nachlesen.

Was für
„Rechte“ hätte Person A noch in diesem Fall ?

Kommt darauf an!

ok also Person hat ein schreiben bekommen …vorläufig gemäß § 154 Abs.1 der Strafprozessordnung eingestellt. So das heißt doch aber das nur das von Person A nich beträchtlich ins Gewicht fällt für die Strafe sie aber für Person B und C D E etc. trotzdem zur rechenschaft gezogen werden oder nicht ? Person A möchte jetzt wissen was daraus passiert ist gab es schon ein verfahren und was wird mit denen pasieren …
Wo kann Person A darüber etwas in Auskunft bringen ?

Servus,

das bedeutet, daß es für die Staatsanwaltschaft nicht den Aufwand wert ist, dieses Verfahren weiter zu verfolgen, weil der Angeklagte noch ganz andere, wesentlich dickere Dinger auf dem Konto hat - d.h. wenigstens eine Kerbe im Holz, die schwerer wiegt. Das könnte z.B. auch ein anderer Betrugsverdacht sein, in dem es um einen deutlich höheren Schaden oder vielleicht andere Tatumstände geht.

Zivilrechtlich kann das Betrugsopfer weiter an den mutmaßlichen Betrüger rangehen; ggf. zuerst nach Möglichkeit rauskriegen, ob da auf Dauer überhaupt mehr zu holen ist als ein Zettel.

Schöne Grüße

MM

ahh okay, aber Person A interessiert ja hauptsächlich inwiefern sie beobachten kann was mit ihm passiert d.h eventuelle verurteilungen und/oder Bewährungen oder hat Person A, weil ihr Fall ja abgeschmettert wurde, keinerlei „Rechte“ mehr auf die Verfolgung ??