Vor einigen Jahren habe ich meine Abfindung + Ersparnisse einem entfernten Bekannten geliehen. Lief alles über einen Notar.
Es stellte sich aber als vorsätzlicher Betrug heraus auch die vermeindlichen Sicherheiten waren gefälscht.
Vor Gericht (nach 2 Wochen U-Haft) stellte sich heraus , daß über 300 TDM innerhalb eines viertel Jahres so ergaunert wurden . Der Täter sagte ,alles Geld sei schon weg , sei arbeitslos und wurde daraufhin auf Bewährung verurteilt , wenn er (mir) 200 DM zurückzahlt. Das tat er aber nicht , auch nicht bei den anderen Gläubigern. Unter seiner elterlichen Anschrift ist er nicht antreffbar.
Ich war in der Vergangenheit psychisch nicht in der Lage etwas zu tun , oder darüber zu sprechen - es hatte mich zu sehr belastet , war wie gelähmt.
Mein Anwalt fragt jedes Jahr beim Meldeamt nach- das war`s.
Sollte man da noch was machen ?---- Was?
Klaus
Der Täter sagte ,alles
Geld sei schon weg , sei arbeitslos und
wurde daraufhin auf Bewährung verurteilt
, wenn er (mir) 200 DM zurückzahlt.
Ergänzung : ich meinte 200 DM pro Monat
Dein Anwalt sollte sich einmal an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden. Die hat bei Erwachsenen die Bewährungsaufsicht (bei Jugendlichen ist es das Gericht). Denn standard-Bewährungsauflage ist die Anzeige jedes Wohnortwechsels.
Übrigens: wurde im Urteil die Rückzahlung ebenfalls als Bewährungsauflage festgelegt, ist auch die bewährungsaufsicht an der Erfüllung interessiert, da ansonsten die Aussezung zur Bewährung widerrufen werden kann.
Mein Anwalt fragt jedes Jahr beim
Meldeamt nach- das war`s.
Sollte man da noch was machen ?---- Was?
Hallo Klaus,
vielleicht solltest Du als erstes mal den Anwalt wechseln, wenn dem zu dem Thema nicht mehr einfällt.
Sorry, zur Sache selbst kann ich Dir leider nichts sagen.
Gruß
Werner
Hallo!
Damit verstößt er ja nun mal gegen die Bewährungsvorlagen!
Zeig dies an, dann bekommt er wenigstens seine gerechte Strafe, denn das Geld wirst du wohl eh nie wieder sehen… Sorry, aber bei solchen Leuten ist es meist so…
Gruß
Bernd
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