Habe gerade folgende Mail erhalten und wollte mal wissen, ob dies eine neue Art eines Betrugsversuchs ist.
"Guten Tag,
Am 01.08.2014 wurde von Ihrem Personalcomputer mit der IP-Addresse 13.24.43.154 um 06:12:44 der Film " The Lone Ranger" gedownloadet. Nach §19a UrhG ist dies eine kriminelle Handlung. Unsere Anwaltskanzlei muss dies ans zuständige Zivilgericht eskalieren, außer Sie Zahlen ein außergerichtliches Strafgeld in Höhe von 287.62 Euro an uns.
Die Rechnung " 9471.cab" entnehmen Sie dem Anhang.
Hallo, allein schon die Ausdrucksweise Unsere Anwaltskanzlei muss dies „ans“ zuständige Zivilgericht „eskalieren“ und das Grossschreiben des Wortes zahlen deutet auf etwas minderbemittelte und primitive Typen hin. Das maximale, was ich tun würde, wäre folgendes: anfragen, was diese Leute verstehen unter „zuständigem Zivilgericht“, sowas gibt es nämlich in der Rechtsprechung gar nicht, da gibt es lediglich das Amtsgericht aufwärts. Mein Rat, Ignorieren. Sie könnten ja mal nachfragen, was denn bitte diese Fantasie-IP Adresse zu bedeuten haben soll. Sprich, grinsend verunsichern und einen gewissen Teil der Hand zeigen ))
Habe gerade folgende Mail erhalten und wollte mal wissen, ob
dies eine neue Art eines Betrugsversuchs ist.
so neu ist die masche nicht, aber es ist auch kein betrug, da ja nie eine bankverbindung angegeben ist.
es ist im einfachsten fall spam, evtl. mit der absicht, schadprogramme einzuschleusen (was natürlich auch eine straftat darstellt).
in den archivdateien befindet sich nämlich immer eine ausführbare datei „*.exe“, die auszuführen man tunlichst unterlassen sollte.
eine richtige rechnung würde niemand in archiv packen, sondern als pdf anhängen.
die angeblichen anwälte gibt es übrigens in der regel tatsächlich, und gelegentlich findet sich auf deren homepage - so vorhanden - ein hinweis, daß sie mit derlei aktivitäten nichts zu tun haben.
hatte ich heute in der Post:
Am 31-07-2014 wurde von Ihrem Rechner mit der IP-Addresse 35.72.61.96 um 21:41:24 der Film „Django Unchained“ heruntergeladen. Nach §19a UrhG ist dies ein krimineller Verstoß. Unsere Anwaltskanzlei muss dies ans zuständige Gericht melden, außer Sie Zahlen ein außergerichtliches Strafgeld in Höhe von 311.61 Euro an uns.
Die Rechnung „7596.cab“ entnehmen Sie dem Anhang.
Die angebliche „Anwaltskanzlei“ verweist auf eine Rechnung, die
der Mail als „.cab“-Datei beigefügt ist. Davon sollte man besser die Finger lassen
Die E-Mail kann man also getrost ignorieren und sollte sie löschen.
Bitte gib eigenen Text ein und lösche den Teil des Zitats, auf den du dich nicht beziehst. Denn ein unverändertes Zitat der vorherigen Antwort bietet keinen Mehrwert für den Fragesteller. … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/article/write
Schlägt dein Virenscanner nicht bei sowas sofort Alarm?
Meiner auch nicht … Anhänge werden erst runtergeladen, wenn ich sie öffnen will; das Transfervolumen würde wohl nach kürzester Zeit übergehen …
Außerdem habe ich einen Heidenspaß dabei, diese Anhänge dann doch zu öffnen (allerdings in einem virtuellen System) … es ist dann eigentlich (für z.B. mich) erschreckend, wie plump das Zeugs dann auch noch implementiert ist … die machen sich ja überhaupt keine Mühe mehr …