Betrugsverdacht - Anzeigepflicht

Hallo allerseits,

gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, jemanden anzuzeigen, wenn man den Verdacht hat, diese Person begeht eine strafbare Handlung, nämlich z.B. einen fortgesetzten Betrug?

Also,ein Beispiel: Person A tut etwas, wovon Person B denkt, das es nicht rechtens, sondern Betrug ist. Person B sagt das auch zu Person A, diese jedoch meint, es sei kein Betrug, sondern hätte alles seine Richtigkeit. Person B ist natürlich auch kein Jurist und sich natürlich dann nicht sicher, ob es nun Betrug ist oder nicht. Wenn Person A nun allerdings erwischt wird und es doch nicht alles seine Richtigkeit hatte, Person B daraufhin rumposaunt, er hätte schon immer gewusst, daß es sich um Betrug handelt, könnte Person B dann von Person C angezeigt werden, weil er Person A nicht angezeigt hat?

Nein, es gibt keine Anzeigepflicht. Die Ausnahmen findest du hier:

http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html